Pflanzenbau News Strickhof vom 8. Juli 2026
Erdmandelgras
Seit dem 1. Januar 2026 nimmt die Schweiz das Erdmandelgras verstärkt in den Fokus: Die angepasste Verordnung über koordinierten Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen (SR 916.23) verpflichtet Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter schweizweit zur Meldung und Bekämpfung dieses hartnäckigen Unkrauts. Ziel dieser nationalen Massnahme ist es, die weitere Verschleppung des konkurrenzstarken invasiven Neophyten effektiv einzudämmen und unsere landwirtschaftlichen Nutzflächen langfristig zu schützen.
Aktuell bieten die abgeernteten Stoppelfelder die beste Gelegenheit, einen allfälligen Befall auf Ihren Parzellen rasch zu erkennen. Achten Sie bei der Feldbegehung auf die typischen Merkmale des Sauergrases: Es fällt durch seine hellgrüne Farbe, die fehlende Behaarung und den markanten dreikantigen Stängel auf. Von oben betrachtet erinnert die Wuchsform stark an einen Mercedesstern. In Kulturen, in denen das Gras ungestört wachsen konnte – wie in Zuckerrüben oder im frühen Mais –, sind jetzt zudem die Blüten sehr deutlich sichtbar. Beim Ausgraben der Pflanzen zeigen sich an den Wurzeln die weissen, neu gebildeten Knöllchen. Diese Knöllchen sind das Hauptproblem: Sie haften leicht an Bodenbearbeitungsgeräten und werden so rasch von Parzelle zu Parzelle verschleppt.
Bitte melden Sie uns jeden Befall oder Verdachtsmoment zwingend vor der mechanischen Bodenbearbeitung. Als Ihre Fachstelle Pflanzenschutz stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Unser gemeinsames Ziel ist es, das Verschleppungsrisiko konsequent zu minimieren und den Befall auf Ihrem Betrieb erfolgreich zu tilgen.
Chemische Stoppelbehandlung
Bei der chemischen Stoppelbehandlung mit Totalherbiziden ist zu beachten, dass Glyphosate in verschiedenen Konzentrationen und Formulierungen angeboten werden: Glyphosate mit 360 g/l (bspw. Glyphosat 360 TF, Touchdown System 4, Nufosate) oder Glyphosate mit 480 g/l (bspw. Roundup Power Max, Roundup Power Flex).
So braucht es von einem 360er-Glyphosat für die Bekämpfung von Quecken 5 l/ha, bei einem 480er nur 3,0 l/ha. Die 480er haben eine etwas andere Formulierung. Jene Kaliumsalz-Formulierung dringt schneller ein und wird rascher in der Pflanze verteilt als die der 360er. Daher resultieren für die 480er kürzere Wartezeiten bis zu einer Bodenbearbeitung: Bei einjährigen Unkräutern braucht es 6 Stunden, bei Mehrjährigen nur 4 Tage bis die Bodenbearbeitung erfolgen kann. Generell soll beim Einsatz von Glyphosate mit weniger Wasser (150-200 l/ha) gefahren werden und hartes Wasser sollte auf pH unter 5 angesäuert werden.
Reduktion der Abschwemmung
Per Anfang 2027 soll die verschärfte Auflage zur Reduktion der Abschwemmung eingeführt werden, was auch entsprechende Kontrollen und ÖLN-Sanktionen nach sich zieht. Betroffen sind alle Parzellen mit über 2 % Gefälle in Richtung eines Oberflächengewässers oder einer entwässerten Strasse, sofern der Abstand weniger als 6 Meter beträgt. In diesen Fällen muss bei jeder Pflanzenschutzmittel-Applikation mindestens ein Abschwemmungs-Punkt erfüllt sein – angrenzend zu Oberflächengewässern und je nach SPe3-Auflage des Produkts auch mehr.
Wer diese Deadline einhalten will, muss sich jetzt anlässlich der Bodenbearbeitung für die Aussaat der Winterkulturen konkrete Gedanken zu den Feldgrenzen machen. Bei pfluglosen Verfahren
wie der Direkt- oder Mulchsaat sind bereits automatisch zwei bis drei Punkte erreicht. Ist der Pflug hingegen unumgänglich, müssen jetzt Alternativen wie ein 6 Meter breiter Pufferstreifen oder die Begrünung der Vorgewende eingeplant werden.
Dass der Bund diese Auflage bereits zweimal verschoben hat, sorgt verständlicherweise für Planungsunsicherheit und Frustration. Wir empfehlen Ihnen dennoch die proaktive Umsetzung, denn letztlich profitieren die Gewässer und Sie haben das Thema damit für die Zukunft dauerhaft und nachhaltig erledigt.
Herbizide mit abgelaufener Aufbrauchfrist
Per 1. Juli 2026 ist die Aufbrauchfrist für sämtliche Mittel mit den drei Wirkstoffen Asulam (Bsp. Asulox, Ruman, Trifulox), Metribuzin (Bsp. Arcade, Artist, Herold Flex, Sencor SC, Condoral SC, Zepter) und Tritosulfuron (Bsp. Arrat, Biathlon 4D) endgültig abgelaufen. Allfällige Restbestände dieser Produkte müssen entweder via offizielle Sammelstelle für Sonderabfall oder via die Verkaufsstelle zur Entsorgung übergeben werden. Die Entsorgung ist kostenlos.