Umstellung auf Biolandbau
Sie sind interessiert an ersten Informationen über eine Umstellung auf Biolandbau oder haben sich bereits entschieden, auf Biolandbau umstellen? Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie vorgehen müssen und unterstützen Sie mit Fachwissen, gebündelten Informationen und persönlicher Beratung.
Was müssen Sie tun, um Ihren Betrieb auf Biolandbau umzustellen?
- Jährlich können sich interessierte Betriebe bis am 31. August für die biologische Bewirtschaftung im Folgejahr anmelden.
- Die Anmeldung für den biologischen Landbau im Kanton Zürich hat mit der alljährlichen Anmeldung der betriebsspezifischen Ökoprogramme (ÖLN, Extenso, BTS, RAUS, GMF, REB) via agriportal zu erfolgen.
- Zusätzlich muss sich der Umsteller bei einer anerkannten Kontrollstelle anmelden: bio-inspecta in Frick AG oder Bio Test Agro in Münsingen BE.
- Wer seine Produkte mit dem Knospe- oder Demeter-Label vermarkten will, muss sich ausserdem bei der Dachorganisation Bio Suisse respektive beim Demeterverband anmelden.
- Ein Bundesbiobetrieb (Richtlinien gemäss Bio-Verordnung) kann mit einem zusätzlichen Umstelljahr als Bio-Suisse-Betrieb anerkannt werden.
- Der Kanton Zürich unterstützt Landwirte während der ersten beiden Umstellungsjahre mit zusätzlichen Beiträgen. Diese kantonalen Beiträge sind unabhängig von den Direktzahlungen des Bundes, werden jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen ausgezahlt. Reichen Sie bei Interesse vor Beginn des ersten Umstellungsjahres ein Gesuch bei der Fachstelle Biolandbau ein. Hier können Sie das Gesuchsformular downloaden.
- Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, den Betrieb gemäss der Bio-Verordnung zu bewirtschaften. Nach erfolgter Zertifizierung dürfen Sie die Produkte als biologische Produkte kennzeichnen und erhalten die Produktionssystembeiträge für biologischen Landbau.
Wie lange dauert die Umstellung?
Grundsätzlich muss der gesamte Landwirtschaftsbetrieb auf den Biolandbau umgestellt werden. Die Umstellzeit dauert zwei volle Jahre. Betriebe mit Schweine- oder Geflügelhaltung oder Betriebe mit Wein-, Obst- oder Zierpflanzen werden bei einer gleichzeitigen Umstellung aller Flächen oftmals mit Schwierigkeiten in der Produktionstechnik und Vermarktung konfrontiert. Für solche Betriebe ist eine schrittweise Umstellung über maximal fünf Jahre möglich. Die schrittweise Umstellung muss jedoch von der Kontrollstelle und von der Bio-Suisse bewilligt werden. Bei der Tierhaltung – ausgenommen sind Wiederkäuer und Pferde – kann eine schrittweise Umstellung für höchstens drei Jahre bewilligt werden.
Wo erhalten Sie die nötige Beratung?
Als gute Vorbereitung zur Umstellung sollten Sie eine Umstellberatung von der kantonalen Fachstelle für Biolandbau am Strickhof anfordern. Eine solche Umstellberatung ist für Zürcher Betriebe kostenlos und ermöglicht, Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und Fragen zur Umstellung zu klären. Zudem ist es möglich, bei den Kontrollstellen vor der Umstellung einen Umstellungscheck machen zu lassen, um ganz sicher zu sein, dass die Richtlinien von Beginn an eingehalten sind. Zudem ist es äusserst wichtig, sich genau über die Vermarktungsmöglichkeiten während und nach der Umstellung zu informieren und den Absatz der Produkte zu sichern. Suchen Sie bereits zur Vorbereitung auf die bevorstehende Umstellung Ihres Betriebes Kontakt zu regionalen Erfahrungsgruppen. Schliessen Sie sich Flurgängen zu Themen aus dem Biolandbau an und nehmen Sie an biospezifischen Veranstaltungen teil, um sich umfangreich in die Thematik vertiefen zu können. Bevorstehende Veranstaltungen werden wöchentlich auf der Bio-Seite des Zürcher Bauer ausgeschrieben.
Was ist der sogenannte Einführungskurs?
Zur seriösen Vorbereitung für die Umstellung auf Biolandbau gehört der Besuch eines Einführungskurses. Bio Suisse schreibt eine fünftägige Pflichtausbildung vor, davon sind die zwei ersten Kurstage vorgegeben. Stellen Sie sich Ihr persönliches Kursprogramm von BioAktuell passend zu den Betriebszweigen und Interessen aus dem umfangreichen Kursprogramm zusammen (Hier finden Sie das Kursprogramm 2023 der kantonalen Bio-Beratungsstellen ZH, SG, TG in PDF-Form).