BMS Aufnahmebedingungen
Aufnahmebedingungen
Für den Eintritt in die Berufsmaturitätsschule Natur, Landschaft und Lebensmittel muss
- die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP3) in die Berufsmaturitätsschule (BMS) bestanden werden oder
- die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Aufnahme müssen erfüllt sein.
Die Aufnahmeprüfung findet einmal pro Jahr statt.
Sie orientiert sich am Lehrplan 21 des Kantons Zürich am Ende des 1. Semesters der 3. Sekundarklasse sowie an den für die Sekundarschule im Kanton Zürich obligatorischen bzw. alternativ-obligatorischen Lehrmitteln.
Sie ist inhaltlich für die BM 1 und BM 2 sowie für alle Ausrichtungen identisch.
Prüfungsfächer / Prüfungsdauer / Prüfungsinhalte / Hilfsmittel
Prüfungsfächer/-dauer
Deutsch (135 Minuten)
- Sprachbetrachtung und Textverständnis (45 Minuten)
- Verfassen eines Textes (90 Minuten)
Mathematik (90 Minuten)
Prüfungsinhalte
Die Prüfungsinhalte werden in den Prüfungsanforderungen ZAP3 beschrieben. Diese können über die Website der Zentralen Aufnahmeprüfung bezogen werden.
Die Aufnahmeprüfung darf nur einmal pro Jahr absolviert werden. Sie wird in der Regeln an jener Berufsmaturitätsschule abgelegt, die bei bestandener Aufnahmeprüfung besucht wird.
Erlaubte Hilfsmittel
- Allgemein:
Dokumentenechte Stifte in Schreibfarbe Blau oder Schwarz. Als dokumentenechte Stifte gelten Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift. Radierbare Stifte sind nicht zulässig. Tipp-Ex oder Tintenkiller dürfen verwendet werden. Bleistift kommt nur in Geometrieaufgaben zum Einsatz, wenn dies ausdrücklich verlangt ist. - Mathematik:
Lineal, Geodreieck und Zirkel, nicht graphikfähige Rechner (zugelassen sind TI-30 ECO RS, CASIO FX-82 Solar II, TI-30X IIS und Sharp EL-501 T - Deutsch (Aufsatz):
Wörterbuch oder Duden, Band 1: «Die deutsche Rechtschreibung»
Wer nicht deutscher Muttersprache ist, darf im Prüfungsteil Mathematik ein zweisprachiges Wörterbuch «Muttersprache – Deutsch» einsetzen. Dies muss bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung im Bemerkungsfeld eingetragen werden.
Zulassung
An die Zentrale Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule (BMS) anmelden kann sich
für die BM 1 (während der beruflichen Grundbildung),
- wer die 3. Sekundarklasse in der Abteilung A besucht oder besucht hat;
- wer die 3. Sekundarklasse in der Abteilung B besucht oder besucht hat und eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson vorlegt;
für die BM 2 (nach der beruflichen Grundbildung),
- wer im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) ist;
- wer sich im letzten oder zweitletzten Lehrjahr einer drei- oder vierjährigen Berufslehre befindet.
Zur Aufnahmeprüfung zugelassen werden die Kandidatinnen und Kandidaten auch dann, wenn sie die nachfolgend genannten Dokumente noch nicht besitzen. Kopien dieser Dokumente müssen aber bis zum Beginn der Ausbildung nachgereicht werden:
- BM 1: Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Berufslehre
- BM 2: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Vorleistungen
Bei der Aufnahmeprüfung werden die Vorleistungen berücksichtigt, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Besuch der 3. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule A, die keine Anforderungsstufen führt;
- Besuch der 3. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarschule A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der höchsten Anforderungsstufe absolviert werden.
In allen anderen Fällen zählt für die Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule lediglich die Prüfungsnote.
Die Vorleistungsnote setzt sich aus den Zeugnisnoten des ersten Semesters der dritten Sekundarklasse zusammen. Es zählen die Fächer Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch sowie Natur und Technik zu je einem Fünftel. Die Vorleistungsnote wird nicht gerundet.
Notenberechnung / Prüfungsnote
Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung. Wenn die Vorleistungsnote nicht zählt, wird die Prüfungsnote auf zwei Dezimalstellen gerundet. Wenn die Vorleistungsnote zählt, wird die Prüfungsnote nicht gerundet. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.
Bestehensnormen
Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote zählt, haben die Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.5 beträgt. Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungsnote nicht zählt, haben die Aufnahmeprüfung bestanden, wenn sie eine Prüfungsnote von mindestens 4.25 erreichen.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung in die Berufsmaturitätsschule berechtigt zum Eintritt in die Berufsmaturitätsschule im anschliessenden oder dem darauf folgenden Schuljahr.
Prüfungsfreie Aufnahme
Unter gewissen Bedingungen kann die Aufnahme in die BMS Natur, Landschaft und Lebensmittel prüfungsfrei erfolgen. Achtung Anmeldefrist: Wer aufgrund der unten genannten Kriterien prüfungsfrei aufgenommen werden kann, muss sich ebenfalls bis zum 10. Februar über die Website der Zentralen Aufnahmeprüfung anmelden.
BM1
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Zentrale Aufnahmeprüfung in ein Kurzgymnasium, eine Handelsmittelschule, eine Fachmittelschule, in eine Informatikmittelschule im März 2022 bestanden haben, können auf das Schuljahr 2023/24 prüfungsfrei in die 1. Klasse einer Berufsmaturitätsschule eintreten.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche das Aufnahmeverfahren im Schuljahr 2022/23 durchlaufen, können prüfungsfrei in die 1. Klasse einer BM 1 eintreten, wenn sie im Vorjahr die Zentrale Aufnahmeprüfung in die BM 1 bestanden haben oder wenn sie im Jahr des Eintritts
- ab der 3. Klasse eines öffentlichen Langgymnasiums respektive ab der 1. Klasse eines öffentlichen Kurzgymnasiums (11. Schuljahr einschliesslich Kindergarten) am Ende des Schuljahres vor dem Übertritt promoviert sind;
- vor dem Übertritt am Ende des Schuljahres einer öffentlichen Handelsmittelschule, einer öffentlichen Fachmittelschule oder einer öffentlichen Informatikmittelschule promoviert sind;
- das Zulassungsverfahren im Wohnsitzkanton an eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsschule für die BM 1 erfolgreich durchlaufen haben.
BM2
Prüfungsfrei in die BM2 wird aufgenommen,
- wer im Vorjahr die Zentrale Aufnahmeprüfung in die BM 2 bestanden haben,
oder
- wer innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre
- die BM 1 mit gleicher Ausrichtung abgebrochen hat;
oder - das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer Gesamtnote von mindestens 5,0 erlangt hat. Liegt zum Zeitpunkt des Entscheids über die prüfungsfreie Zulassung das EFZ noch nicht vor, wird auf die bis zum Ende des ersten Semesters des letzten Schuljahres vorliegenden schulischen Noten der beruflichen Grundbildung abgestellt. Die Notenberechnung erfolgt analog zum Qualifikationsverfahren (ohne Vertiefungsarbeit, überbetriebliche Kurse, Freikurse und Sport).
Anmeldung
Die Anmeldung an die BMS Natur, Landschaft und Lebensmittel erfolgt über die Zentrale Aufnahmeplattform des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich (vgl. Link «ZAP-Website»).
Anmeldefenster
Das Anmeldefenster ist vom 1. Januar 2025 bis 10. Februar 2025 offen.
Dieser Termin gilt auch für Kandidatinnen und Kandidaten, die prüfungsfrei an die Berufsmaturitätsschule aufgenommen werden können.
Erforderliche Dokumente
BM1
- Lehrvertrag: sofern vorliegend, kann nachgereicht werden.
- Zeugnis: 3. Sekundarklasse, 1. Semester (Herbstsemester respektive Januarzeugnis).
- Empfehlungsschreiben: Kandidatinnen und Kandidaten der Abteilung B der Sekundarstufe reichen zusätzlich eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson ein.
BM2
- Zeugnis: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Semesterzeugnis des ersten Semesters des letzten Schuljahres der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung, sofern vorliegend.
- Wohnsitzbestätigung: Im Kanton Zürich wohnhafte Kandidatinnen und Kandidaten benötigen eine Wohnsitzbestätigung.
Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 50. Nach Abschluss der Anmeldung kann die Gebühr
nicht erstattet werden, unabhängig davon, ob die Aufnahmeprüfung abgelegt wurde oder
nicht. Prüfungsfreie Anmeldungen sind kostenlos.
Prüfungsaufegebot
Das Prüfungsaufgebot wird ca. zwei Wochen nach Anmeldeschluss per Post versandt. Über den Aufnahmeentscheid wird ca. drei Wochen nach der Prüfung über den Postweg informiert.
Termine Aufnahmeprüfung
BM1
- Prüfungstermin: Mittwoch 5. März 2025
- Anmeldefrist: 10. Februar 2025
BM2
- Prüfungstermin: Samstag, 15. März 2025
- Anmeldefrist: 10. Februar 2025
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind individuelle Massnahmen, die es Kandidatinnen und Kandidaten ermöglichen, beeinträchtigungsbedingte Nachteile auszugleichen. Wer einen Nachteil ausgeglichen haben möchte, muss dies bei der Anmeldung zur Zentralen Aufnahmeprüfung angeben und bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der gewählten Schule ein entsprechendes Antragsformular einreichen. Dem Antragsformular muss ein Gutachten einer hierfür qualifizierten Fachperson oder einer Fachstelle beigelegt werden.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der betreffenden Schule in Verbindung.
Prüfungsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Vorbereitungskurses und/oder das Lösen alter Prüfungen.