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Strickhof
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Agrarpraktiker/in EBA

Dauer der Berufslehre:
2 Jahre
Abschluss:
Agrarpraktiker/in EBA
Durchführungsort Berufsfachschule:
  • Fachrichtung Landwirtschaft in Lindau
  • Fachrichtung Spezialkulturen in Lindau

Als Agrarpraktikerin oder Agrarpraktiker üben Sie vielseitige praktische Tätigkeiten in Betrieben der Landwirtschaft aus. In Ihrer Ausbildung erlernen Sie die unzähligen Arbeitsschritte, die der Alltag auf dem Feld, im Stall oder am Rebberg erfordert. Zugleich wird Ihnen der korrekte Umgang mit unterschiedlichsten modernen Maschinen und Anlagen nähergebracht. Ergänzend zur praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb besuchen Sie an einem Tag pro Woche die Berufsfachschule am Strickhof. Ihre Ausbildung können Sie in drei verschiedenen Fachrichtungen abschliessen: Landwirtschaft, Spezialkulturen (Rebbau, Obstbau, Gemüsebau) und Weinbereitung.  

  • Unterrichtsfächer: Pflanzenbau, Tierhaltung (bei Fachrichtung Landwirtschaft), Mechanisierung, Allgemeinbildender Unterricht, Sport 
  • Ergänzend können Sie freiwillig ein breites Angebot an Freifächern nutzen, z.B. Klauenpflegekurs, Baumschnittkurs, Mosterkurs. 
  • Falls schulische Lernschwierigkeiten vorliegen, können am Strickhof Stützkurse im Bereich Allgemeinbildung, Berufskunde und Lerndokumentation besucht werden. Bei Lernschwierigkeiten im Berufskundeunterricht haben Sie die Möglichkeit, bei Lernenden der Höheren Fachschule Nachhilfestunden zu besuchen. 
  • Die Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) unterstützt Lernende bei der Erreichung des EBA-Abschlusses unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Stärken. 
  • Sie haben Ihre obligatorische Schulzeit durchlaufen und sind mindestens 15 Jahre alt. 
  • Sie bringen viel Freude an der Natur und der Arbeit mit Tieren mit.
  • Sie haben grosses Interesse an modernen Maschinen und technischen Anlagen. 
  • Der Besuch von berufsspezifischen Überbetrieblichen Kursen (ÜK) ist obligatorisch (4 Tage pro Jahr). 
  • Sie ergänzen die optimale Verknüpfung der beruflichen Praxis mit der schulischen Bildung.
  • Die Kurse vermitteln wichtige praktische Bildungsinhalte.
  • Die Überbetrieblichen Kurse finden am Strickhof statt. 

Anmeldung (nur ausserkantonale)

Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit können Sie Ihre Berufslehre ((Link zur Lehrstellendatenbank)) beginnen. Voraussetzung für den Besuch der Berufsfachschule am Strickhof ist ein abgeschlossener Lehrvertrag (Agrarpraktiker/in EBA Fachrichtung Landwirtschaft) in einem Lehrbetrieb in den Kantonen Zürich oder Schaffhausen. Eine vorgängige Eignungsabklärung hilft Ihnen sowie Ihrem/Ihrer Berufsbildner/in bei der Entscheidung, welche Grundbildungsstufe (EBA/EFZ) Ihnen entspricht. Es ist freiwillig, ob eine vorgängige Abklärung gemacht wird und liegt im Ermessen des/der Berufsbildners/in. Einen Eignungstest können Sie auch direkt am Strickhof absolvieren (nur für Erstausbildung möglich).

Stellwerktest

  • Wenn Sie bereits über einen EBA-Abschluss verfügen, eine Anlehre oder die Ausbildung «Hofmitarbeiter/in» im Kanton Zürich abgeschlossen haben, können Sie im Anschluss die Ausbildung zum/zur Agrarpraktiker/in EBA als Zweitausbildung absolvieren. Diese dauert zwei Jahre und je nach Erstausbildung werden Sie vom Allgemeinbildenden Unterricht an der Berufsfachschule dispensiert. 
  • Wenn Sie über fünf Jahre Berufspraxis verfügen – davon mindestens drei Jahre in der Landwirtschaft – können Sie die Ausbildung auch berufsbegleitend nachholen. 

Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, direkt ins 2. Lehrjahr der Ausbildung zum/zur Landwirt/in EFZ einzusteigen. Anschliessend stehen Ihnen alle weiteren Wege der beruflichen Ausbildung offen: 

  • BMS (Berufsmaturität)
  • Fachhochschule (Bachelor of Science in Agronomie) 
  • Höhere Fachschule (Agro-Techniker/in oder Agro-Kaufmann/frau)
  • Landwirtschaftliche Handelsschule (Landwirtschaftliches Handelsdiplom)
  • Betriebsleiterschule (Landwirt/in mit Fachausweis, Meisterlandwirt/in) 

Die Ausbildung startet jeweils in der Kalenderwoche 34 direkt nach den Sommerferien. Hier finden Sie den aktuellen Ferienplan

Als Anmeldung an die Berufsfachschule gilt der genehmigte Lehrvertrag. Dieser wird dem Strickhof direkt durch die Aufsicht betriebliche Bildung zugestellt. Ende Juli wird den Lernenden das Aufgebot zur Berufsfachschule zugestellt. Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner erhält eine Kopie der Unterlagen.