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ÖLN Richtlinien

Pflanzenschutzmittel dürfen im ÖLN nur gemäss KIP Richtlinien ausgebracht werden. Ein Einsatz auf Biodiversitätförderflächen erfordert zusätzliche Aufmerksamkeit.

Zeitfenster für Spritzarbeiten

Gemässe dem ökologischen Leistungsnachweis ÖLN dürfen die Felder vom 1. November bis zum 15. Februar nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dieses Zeitfenster gilt auch für Spezialkulturen wie Reben, Obstbau, Beeren und Gemüsebau.

Weitere Auskunft zum Pflanzenschutz im ÖLN gibt die aktuelle KIP Richtlinie für den ökologischen Leistungsnachweis. Dort finden Sie auch Informationen dazu, wann Totalherbizide eingesetzt werden können. Ausserdem können Sie in der Richtlinie auch Informationen zu weiteren Themenbereichen wie Boden, Düngung, Biodiversität usw. nachschlagen.

Wann Pflanzenschutzmittel auf einer Biodiversitätsfläche ausgebracht werden dürfen, können im Dokument Herbizideinsatz in Biodiversitätsförderflächen - bewilligte Wirkstoffe der Agridea nachgelesen werden.