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Befallene Eiche>

Eichenprozessionsspinner in der Nähe von Futterflächen

In den letzten Jahrzehnten hat die Häufigkeit und Intensität des Befalls von Eichenprozessionsspinnern (Thaumetopoea processionea) zugenommen. Auch Gebiete im Kanton Zürich sind davon betroffen. Bekämpfungsmassnahmen sind im Wald meist nicht nötig oder sinnvoll und Absperrungen reichen aus. Jedoch können sie auf Weiden und Futterwiesen zu einem Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier werden.

In den letzten Jahrzehnten hat die Häufigkeit und Intensität des Befalls von Eichenprozessionsspinnern (Thaumetopoea processionea) zugenommen, vermutlich im Zusammenhang mit dem Klimawandel und den steigenden Temperaturen. Auch Gebiete im Kanton Zürich sind davon betroffen. 

Bekämpfungsmassnahmen sind im Wald meist nicht nötig oder sinnvoll und grosszügige Absperrungen reichen aus. Jedoch können sie auf Weiden und Futterwiesen zu einem Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier werden.

Eichenprozessionsspinner
Eichenprozessionsspinner

Das Problem mit den Eichenprozessionsspinnern

Von Mai bis August schlüpfen die Raupen des Eichenprozessionsspinners, einer europäischen Schmetterlingsart. Die Raupen ernähren sich, wie es der Name vermuten lässt, von Eichenblättern und bilden ein Gespinst auf Eichenbäumen. Bei grösserem Befall kann es bis zur völligen Entlaubung der Bäume führen. Die Raupen häuten sich mehrmals und entwickeln ab dem dritten Larvenstadium sehr feine Brennhaare, welche bei Kontakt abbrechen und das Gift Thaumetopein freisetzen. 

Jeglicher Kontakt mit den Raupen oder Raupennestern sollte vermieden werden, dies gilt sowohl für Menschen als auch für Tiere. Denn auch für Nutz- und Haustiere besteht ein Gesundheitsrisiko.

Beschwerden können auftreten, wenn Nutztiere unter Eichen mit Raupennestern grasen oder wenn Gras und Heu aus der direkten Umgebung von befallenen Eichen als Futter verwendet wird. Das Fressen von kontaminiertem Heu kann zu Schwellungen der Lippen mit Blasen im Maul und entzündeten Augen führen, auch Schwellungen am Kopf und Halsbereich mit schwerem Juckreiz und Quaddeln sind möglich. Die Brennhaare können sich durch ihre Widerhaken an Schleimhäuten festsetzen und allergische Reaktionen auslösen.

Zeigt eines ihrer Tiere diese Symptome, kontaktieren Sie den Tierarzt und weisen Sie ihn darauf hin, dass der Eichenprozessionsspinner eine mögliche Ursache ist. Waschen Sie den Kopf und befallene Körperteile mit reichlich Wasser ab zum Entfernen der Brennhaare.

Was tun bei einem Befall

Zu befallenen Bäumen wird geraten einen Abstand von 10-15m einzuhalten. Weiden und Triebwege an Waldrändern und freistehenden Eichen sollten jetzt kontrolliert werden.

Je nach Windgeschwindigkeit, Windrichtung und Grösse der Eichenprozessionsspinner-Population, muss dieser Abstand größer sein, da die Haare bis zu 500 m weit transportiert werden können. An windigen Tagen sollten die Tiere nicht auf angrenzende Weiden gebracht werden. Auf Heugewinnung sollte in dieser Zone ebenfalls verzichtet werden, da die Giftwirkung der Brennhaare für mehrere Jahre im Futter erhalten bleibt. Verunreinigtes Heu soll entsorgt werden.

Befallene Eiche
Befallene Eiche

Die Silierung macht das Gift nicht unschädlich, deshalb soll auch Silage nicht verfüttert werden. Das Gift aus den Brennhaaren wird durch Säure nicht unschädlich gemacht, sondern erst ab einer Temperatur von 60°C zerstört.

Befallenes Gebiet soll nicht beweidet werden. Ende August, nachdem die Raupen sich verpuppt haben, kann die Parzelle geschnitten und danach wieder beweidet werden. Ein Abstand von 10-15 m zum befallenen Baum soll weiterhin eingehalten werden, da noch immer Haare herabfallen können.

Ist das Futter zu retten?

Die einzige Möglichkeit das Gras aus der befallenen Parzelle zu verwenden, ist es in eine Grastrocknungsanlage zu bringen. Dafür darf das Gras aber nicht angewelkt und muss direkt nach dem Schnitt in die Trocknungsanlage gebracht werden. Angewelktes Gras kann nicht über 60°C erhitzt werden und die Giftwirkung bleibt erhalten. 

Bei der aktuellen Wetterlage soll mit dem Schnitt auf einen Wetterumschwung gewartet werden, da das Gras durch die längere Trockenperiode und die hohen Temperaturen bereits zu hohe TS-Gehalte hat.

Der Grasbestand im Abstand von 10-15 m zu den Eichen sollte auf jeden Fall entsorgt und auch nicht zur Herstellung von Graswürfeln verwendet werden, da die Kontamination mit den Brennhaaren in dieser Zone am stärksten ist.

Weiteres Vorgehen

Wurde eine Eiche befallen, dann kann dies bei den kantonalen Waldschutzbeauftragten oder den lokalen Forstdiensten gemeldet werden. 

Für den Kanton Zürich:

Urs Kamm 

Baudirektion Kanton Zürich Abteilung Wald, ALN 

Weinbergstrasse 15 

8090 Zürich 

Tel. 043 259 27 45   

urs.kamm@bd.zh.ch

Die Verantwortlichen für die anderen Kantone können unter diesem Link eingesehen werden.

Für futterbauliche Fragen gibt der Strickhof Auskunft:

Hanspeter Hug

Strickhof Beratung & Fachstellen, Fachbereich Ackerbau

Tel. +41 58 105 98 52

hanspeter.hug@strickhof.ch

Befallene Eiche
Befallene Eiche

Die Nester und Gespinstnester müssen von Fachleuten entfernt werden. Es bedarf Schutzanzüge und Atemschutz, denn die Brennhaare können herabfallen, auch nachdem die Raupen das Nest verlassen haben. Die Haare können sich im Bodenwuchs und Unterholz über mehrere Jahre anreichern und so immer noch durch Kontakt mit Kleidern und Schuhen allergische Reaktionen verursachen. Entfernen Sie die Raupen nicht ohne Fachpersonen!

Bei Kontakt mit den Brennhaaren und auftretenden allergischen Symptomen ist empfohlen einen Arzt aufzusuchen. Das aha! Allergiezentrum Schweiz verfügt ausserdem über eine kostenlose Hotline:

+41 31 359 90 50 

Prävention

Wenn die Raupen im Frühjahr genug früh entdeckt werden, kann man mit biologischen Spritzmitteln (z.B. Bacillus thuringiensis) arbeiten oder die Raupen absaugen/entfernen, bevor sie die giftigen Brennhaare entwickeln. Auch hier nur mit Fachpersonen entfernen und den Befall melden.

Natürliche Feinde wie Meisen oder Kuckuck fressen die jungen Raupen und können den Befall so geringhalten. Eine komplette Bekämpfung ist so aber nicht möglich. Auch Fallen können aufgestellt werden, diese sollten aber nicht eigenständig angebracht werden. 

Hintergrundwissen

Merkblatt der Eidg. Forschungsanstalt WSL