Weinlesekontrolle – Informationen für Rebbewirtschafter und Einkellerer
Die Weinlesekontrolle für Trauben aus dem Kanton Zürich erfolgt als Eigenkontrolle durch die EinkellerInnen. Mit der korrekten Weinlesekontrolle wird auch die geforderte Rückverfolgbarkeit der einzelnen Traubenposten gewährleistet.
Informationen für Einkellerer
Korrektes Wägen
Zugekaufte oder im Lohn gekelterte Trauben müssen über eine geeichte Waage gewogen werden. Das korrekte Melden der Waage beim zuständigen Eichamt liegt in der Verantwortung der Kellereien.
- Verzeichnis zuständiger Eichämter
- Allgemeine Informationen zur gesetzeskonformen Verwendung von Waagen
Merkblätter und Anleitungen
- Kontrolle von Refraktometern
- Vollzugshilfe des BLW zur Weinlesekontrolle (Auszug)
- Attesterfassung auf agate
- Weisung für die Weinlesekontrolle 2024
Informationen für Rebbewirtschafter
So finden Sie auf agate den Traubenpass
Nach dem Login wählen Sie unter dem Menüpunkt "Abschliessen/Druck" rechts unten den Button "Traubenpass". Je nach Einstellung müssen Sie das Dokument zuerst speichern, bevor Sie es öffnen.
So verlinken Sie sich auf agate mit einem Einkellerer
Nach dem Login wählen Sie unter dem Menüpunkt "Einkellerer" die Schaltfläche "Einkellerer hinzufügen". Suchen Sie nach dem Einkellerer und schliessen Sie mit der Schaltfläche "Einkellerer hinzufügen" ab.
Ertragshöchstwerte, Weinbezeichnungen und Weiteres