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Adhäsionsgewicht

Adhäsionsgewicht gilt auch für landw. Fahrzeugkombinationen.

Das Gewicht auf den Antriebsachsen (=Adhäsionsgewicht) muss mindestens 22 Prozent des Betriebsgewichts (aktuelles Gewicht von Traktor und Anhänger) betragen. Diese Vorschrift gilt für landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen ab dem 1. Februar 2019 mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h bis 40 km/h. Da das Adhäsionsgewicht primär das Fortkommen in Steigungen bezweckt, kann bei Allradtraktoren das Gewicht der Vorderachse als Antriebsachse dazugezählt werden, auch wenn der Allrad nicht immer eingeschaltet ist. 

Ein minimales Adhäsionsgewicht von 25% des Betriebsgewichts galt es bisher bei gewerblichen Traktoren einzuhalten, nicht aber bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Lediglich das Anfahrvermögen bei 15% Steigung war auch bei landwirtschaftlichen Traktoren vorgeschrieben, jedoch praktisch kaum kontrollierbar. Mit dieser Neuerung wird das Überprüfen des Anfahrvermögens für die Kontrollorgane we