Pflanzenbau News Strickhof vom 17. Juni 2026
Vorernte Kontrolle
im Getreide
Erste Wintergerste-Felder werden voraussichtlich bereits Ende Woche gedroschen. Der Winterweizen sollte jetzt noch ein paar Wochen die Körner füllen können. Doch bereits sieht man erste helle Stellen, in denen der Weizen notreif wird und ausbleicht, immer auf Kuppen bzw. in kiesigen Stellen, wo der Humus bzw. die Tiefgründigkeit fehlt. Es zeigt sich in vielen Regionen, dass die Wasserreserven im Boden ein grosses Defizit aufweisen. Das bestätigt auch der Blick auf die Karte des Messnetzes Bodenfeuchte des Kantons Zürich. Wir schauen etwas besorgt auf die kommende Hitzephase.
Noch steht die Vorernte Kontrolle an. Der Gang ums Feld und der Blick ins Feld zeigt auf, ob Problemunkräuter vorhanden sind oder ob die eingesetzten Herbizide gut gewirkt haben oder das Mittel Lücken hatte.
Breitet sich Windhalm aus, sollte ein Mittel mit Gräserwirkung eingesetzt werden. Aus verschiedenen Gründen ist bei Wintergerste und Triticale, also bei im Herbst bestockenden Getreidearten, ein Herbst-Herbizid zu wählen. Die kombinierten Herbstprodukte, die auch im Vorauflauf eingesetzt werden können, weisen alle eine gute Gräser Wirkung auf. Wenn Sie ein Mittel eingesetzt haben, das eine gute Gräserwirkung hat und nun trotzdem Windhalm, Ackerfuchsschwanz oder Raigras im Getreide durchwächst, sollten sie sich mit der Beratung in Verbindung setzen. Wir können mit Unterstützung der Agroscope eine mögliche Resistenz der Ungräser untersuchen lassen.
Noch ein Hinweis zu den Aufbrauchfristen der Getreide Herbstherbizide. Herold Flex besteht aus drei Wirkstoffen: Diflufenican, Flufenacet und Metribuzin. Metribuzin (Sencor) hat Aufbrauchfrist:1.7.2026. Das Mittel Herold Flex kann nicht mehr eingesetzt werden.
Herbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet dürfen diesen Herbst noch eingesetzt werden. Die Aufbrauchfrist der Herbstherbizide mit Flufenacet und DFF (Bsp. Herold SC) oder Flufenacet + Pendimethalin (Bsp. Malibu) endet am 1.1.2027.
Bei Problemunkräutern wie Blacken, Winden oder Ackerkratzdisteln kann jetzt chemisch nichts mehr unternommen werden. Diese Problemunkräuter können nach der Ernte mit Glyphosate bekämpft werden. Schachtelhalm ist nur lokal ein Problem. Herbizide wirken aber ungenügend. Hier muss die Staunässe beseitigt werden.
im Raps
Im abreifenden Raps können Blacken oder Disteln fast nicht mehr von Hand abgeschnitten werden, weil man nur unter grossem Aufwand/Schaden zu den Pflanzen kommt. Den Aufwand darf man aber bei vorhandenen Giftpflanzen wie gefleckter Schierling oder Esels-Wolfsmilch nicht scheuen. Befallsstellen mit geflecktem Schierling dürfen nicht geerntet werden! Die Pflanze enthält das Gift Coniin. Kontaminiert dieses die Rapskörner bei der Ernte, entspricht dies nicht dem Lebensmittelgesetz. Dieses schreibt vor, dass das produzierte Lebensmittel die Gesundheit nicht gefährden darf. In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle von Raps mit geflecktem Schierling oder mit Wolfsmilch.
Der Grünstreifen am Strassenrand ist gemäht. Dies ermöglicht eine freie Sicht auf die Rapsstängel.
Rapskrebs äussert sich am Rapsstängel etwa auf Höhe der Seitenverästelungen. Ist der Stängel auf dieser Höhe weiss und befinden sich beim Aufbrechen schwarze Sklerotien im Stängel, deutet das auf Rapskrebs hin.
Zuckerrüben
Rübenrüssler (Lixus)
Wie bereits letzte Woche geschrieben, ist die Bekämpfung des Rübenrüsslers ab dieser Woche nicht mehr angezeigt. Der Befall im Kanton Zürich ist auf sehr tiefem Niveau und nicht zu vergleichen mit den starken Befällen im Kanton Bern bzw. der Westschweiz mit über 100 Eiablagen pro Pflanze (!).
Kartoffeln
Krautfäule und Alternaria
Bis heute wurden keine weiteren Krautfäule Befälle entdeckt. Das heisse Wetter verhindert eine epidemieartige Verbreitung von Krautfäule. Aber in bewässerten Feldern besteht wegen dem optimalen Klima im Bestand trotzdem eine gewisse Krautfäule Infektionsgefahr. Die Fungizid Intervalle sollten, vor allem aus Sicht der Alternaria Bekämpfung, nicht verlängert werden. Es empfiehlt sich alle 7-10 Tage mit Fungiziden zu arbeiten, die vor allem eine gute Alternaria-Wirkung aufweisen (Mittelheft 2026 Seiten 20-21).
Kartoffelkäfer
Beim Einsatz von Coragen ist die SPe1-Auflage zum Schutz des Grundwassers zu beachten.
Coragen darf maximal 2-mal je Kultur und nur alle 2 Jahre auf derselben Parzelle angewendet werden. Coragen hat im Gemüsebau eine Notzulassung für 2026 erhalten. In den Kulturen Bohnen mit Hülsen und Erbsen mit Hülsen (Kefen) kann der Baumwollkapselwurm (Helicoverpa armigera) mit Coragen bekämpft werden. Die Auflage ist auf Betrieben relevant, die Bohnen oder Kefen und Kartoffeln anbauen.
Blattläuse
Der Blattlausdruck im Kartoffelbau ist nach wie vor auf sehr tiefem Niveau. In nur 10% der kontrollierten Bestände wurde die Bekämpfungsschwelle von durchschnittlich zehn Läusen pro Fiederblatt bzw. bei einer Laus pro Einzelblättchen überschritten.
Termine & Veranstaltungen: www.kurse.strickhof.ch
PDF: Pflanzenbau News Strickhof vom 17. Juni 2026