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Frontladertraktor mit V-Spiegel>

Frontlader im Visier der Polizei – Achtung beim Ballentransport mit vorgespanntem Frontladertraktor

Immer öfters werden landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrolliert. Gerade der Frontlader wurde von der Polizei in der Vergangenheit schon mehrmals beanstandet. Tatsächlich kann ein Traktor mit Frontlader Mühe haben, die geltenden Vorschriften zu erfüllen.

Gesetzliche Vorschriften lassen oft Spielraum für Interpretationen und werden je nach Anwender anders ausgelegt. Kennt sich der kontrollierende Polizist in der Landwirtschaft zu wenig aus, kann es zu Problemfällen kommen. Wenn die Polizei beispielsweise verlangt, dass der Frontlader auf einem Anhänger mitgeführt werden muss, wird es für die Landwirte absurd. Wichtig ist aber, dass bei der Interpretation des Gesetzes die Unfallverhütung, das Gefährden von Drittpersonen und sich selbst immer im Vordergrund stehen. Der Verband für Landtechnik (SVLT) bittet daher die Landwirte, spezielle Vorkommnisse bei Verkehrskontrollen zu melden.