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Fu00fcr das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln im Ausland gelten klare Bestimmungen. >

Änderungen in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV)

Änderung vom 17. Mai 2021: neue Pflanzenschutzmittel-Aufbrauchfristen ab Herbst 2021

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. Mai 2021 (PSMV)

Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, die mit der Änderung vom 17. Mai 2021 aus Anhang 1 gestrichen werden, dürfen bis zu den im PDF-Dokument vermerkten Daten in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Reste können (gratis) nach Ablauf der Aufbrauchfrist an den Handel zurückgegeben werden.

PDF: Änderungen von Anhang 1 vom 17.5.2021

 

Pflanzenschutz Wirkstoffe mit Aufbrauchfristen

In der Broschüre Pflanzenschutzmittel im Feldbau konnten wir nur die Mittel markieren, bei denen die Aufbrauchfristen Ende Januar 21 bekannt waren. Im Laufe dieses Jahres wurden erneut 21 Wirkstoffe mit Aufbrauchfristen versehen. Kontrollieren sie ihr Spritzmittelinventar, ob Mittel mit den erwähnten Wirkstoffen am Lager sind. Hier die Zusammenstellung, ohne Gewähr:

PDF: Pflanzenschutz Wirkstoffe mit Aufbrauchfristen (komplett), 19.8.2021