Pflanzenbau News Strickhof vom 2. September 2026
Kulturabbrüche
Sonnenblumen, Soja, etc.
Am vergangenen Freitagmorgen zog ein Unwetter mit starkem Hagel durch den nördlichen Teil des Kantons Zürich. Stark betroffen war die Schneise von Bülach über Steinmaur bis in den Raum nördlich von Winterthur. Wir haben grosses Verständnis für die schwierige Lage der betroffenen Betriebe.
Aufgrund des schweren Unwetters stehen einige betroffene Produzenten von Sonnenblumen vor grossen Herausforderungen. Dasselbe gilt für weitere unmittelbar druschreife Kulturen mit Einzelkulturbeiträgen wie beispielsweise Soja. Grundsätzlich ist gemäss der Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV, SR 910.17) die Ernte zur Körnergewinnung Bedingung für den Erhalt des Beitrags. Trat der Hagelschaden jedoch unmittelbar vor der Ernte auf (maximal zwei Wochen vor dem geplanten Drusch), kann der Kanton im Einzelfall Ausnahmen von der Erntepflicht prüfen. Bedingung ist, dass der erwartete Ertrag gemäss einer Expertenschätzung die Dresch- bzw. Erntekosten nicht deckt. Entsprechende Gesuche sind schriftlich an die Sektion Direktzahlungen (direktzahlungen@bd.zh.ch) zu richten. Dazu muss die Expertenschätzung eingesendet werden, einschliesslich der zu erwartenden Dresch- bzw. Erntekosten sowie der Parzellen- und Betriebsnummer.
Zuckerrüben
Bei einem Kulturabbruch von Zuckerrüben – beispielsweise infolge Fäulnisbesatzes ab 15 % – gilt eine andere rechtliche Handhabe. Bei den Zuckerrüben ist in der EKBV keine explizite Lieferpflicht und damit auch keine Erntepflicht vorgesehen. Für die Ausrichtung der Einzelkulturbeiträge genügt es, wenn die Zuckerrüben vertraglich für die Lieferung zur Zuckerfabrik angebaut wurden. Dieses Vertragswerk verpflichtet grundsätzlich zur Anlieferung einer bestimmten Liefermenge, weshalb ein Kulturabbruch nur in Absprache mit der Zuckerfabrik erfolgen sollte. In einem solchen Fall bitten wir Sie, den Liefervertrag zwecks späterer Plausibilisierung der Strukturdaten bei der Sektion Direktzahlungen einzureichen. Damit die Zuckerrüben im Folgejahr nicht als unzählige Schosser zur Hypothek werden, sind Felder die nicht geerntet werden, gründlich mit einer Bodenfräse zu bearbeiten, um noch aktive Rüben zu zerstören.
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Sind Sie in einer Krise? Sprechen Sie darüber und holen Sie Hilfe!
Die betrieblichen Herausforderungen in dieser Saison können zu Existenzängsten, Verzweiflung oder persönlichen Krisen führen. Sprechen Sie Ihre Gefühle im Familien- und Freundeskreis aktiv an. Wenn Verzweiflung und Druck überwältigend werden, zögern Sie nicht und holen Sie sich frühzeitig Unterstützung:
- "Puure-Hilf Zürich" des ZBV - Tel. 079 150 32 32
- Die Dargebotene Hand - Tel. 143
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Raps
Schädlinge
Die Gefahr durch Schneckenbefall ist witterungsbedingt überschaubar. Es wird jedoch empfohlen, zumindest die Feldränder entlang von Gehölzen, Pufferstreifen und BFF mit Köderstellen zu überwachen.
An den Rapskeimlingen sind zudem erste von Rapserdflöhen verursachte Frassstellen (Schabstellen) sichtbar. Im Keimblattstadium liegt die offizielle Bekämpfungsschwelle bei 50 % der Pflanzen mit mehreren Schabstellen (Probeumfang: 10 × 5 Pflanzen). Sofern die Saat in ein feines Saatbett und nicht in ein Trümmergefüge erfolgte, herrschen derzeit gute Wachstumsbedingungen, sodass die Rapspflanzen den einfliegenden Flöhen davonwachsen. Unter diesen Voraussetzungen können problemlos auch bis zu 100 % der Pflanzen mit Schabstellen toleriert werden, solange kein deutlicher Wachstumsstillstand eintritt. Insbesondere bei Saatgut mit der Beizung «Buteo Start» lohnt sich etwas Geduld: Die adulten Erdflöhe nehmen den systemischen Wirkstoff Flupyradifuron erst über ihre Frasstätigkeit auf. Erste Schabstellen sind hier also Mittel zum Zweck, damit die Beizung ihre Wirkung entfalten kann.
Ausfallgetreide
Durch die Trockenheit konnte das Ausfallgetreide auf den Stoppelfeldern kaum auskeimen. Umso stärker läuft dieses nun in den neuen Rapsparzellen auf. Die üblichen Rapsherbizide weisen meist eine ungenügende Wirkung gegen Ausfallgetreide auf. Ungräser können im Nachauflauf mit spezifischen Gräsermitteln im Herbst bei wüchsigem Wetter jedoch gut bekämpft werden.
Für eine effektive Behandlung sollte abgewartet werden, bis das gesamte Ausfallgetreide aufgelaufen ist oder das Dreiblattstadium (vor Beginn der Bestockung) erreicht hat. Diverse spezifische Gräsermittel (Agil, Focus Ultra, Fusilade Max, Propaq, Ruga, Targa Super, Select, Xenturion) stehen zur Verfügung (vgl. Mittelheft, S. 104). Die Anwendung dieser Kontaktmittel muss erfolgen, bevor der Raps zu fest konkurrenziert wird oder die Rapsblätter bereits Spritzschatten verursachen.
Der Wirkstoff Propyzamid (Kerb Flo, Granat, Nizo-S, Proper Flo) wird hauptsächlich gegen 1-er und 2-er Mittel resistentem Ackerfuchsschwanz eingesetzt. Er wirkt auch gegen Ausfallgetreide und Windhalm. ABER, er darf jetzt noch nicht eingesetzt werden. Dieser Wirkstoff entfaltet seine Wirkung erst ab Ende Oktober, sobald die Bodentemperatur in 5 cm Tiefe konstant unter 10 °C liegt.
Faktenblatt Herbizidverzicht
Im Rahmen einer Flurbegehung haben wir die wichtigsten Fakten zu den Herbizidverzichts-Programmen auf einem Faktenblatt zusammengefasst. Dieses möchten wir Ihnen nicht vorenthalten – Sie finden es nachfolgend angefügt.
Zuckerrüben
Hagelschäden in Zuckerrüben
In der vergangenen Woche haben Hagelstürme in weiten Teilen des Mittellandes gewütet und für starke Schäden an den Kulturen gesorgt. Die Schäden in Zuckerrüben sind zeitnah der jeweiligen Hagelversicherung zu melden – sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde. In Gebieten, in denen der Sturm besonders heftig war, wurde nicht nur das Zuckerrübenlaub geschnetzelt, sondern auch der Rübenkopf teils in Mitleidenschaft gezogen. Beulen oder gar Risse am Rübenkopf können Eintrittspforten für Fäulniserreger darstellen. Die Situation auf diesen Feldern muss dementsprechend regelmässig geprüft werden. Spätestens vor dem Ablieferungsdatum sollte die Parzelle nochmals auf faule Rüben untersucht werden. Laut Weisung der Zuckerwerke dürfen maximal 15% der Zuckerrüben pro Lieferung Fäulnis aufweisen. Wird diese Marke überschritten, so behalten sich die Fabriken vor, die Lieferungen auf Kosten des Produzenten zurückzuweisen. Ob die 15%-Grenze eingehalten wird oder nicht, kann mittels Stichprobe herausgefunden werden. Hierzu kann der Produzent beispielsweise 100 Rüben ziehen und längsweise aufschneiden. Weisen davon 15 Rüben nassfaule Stellen im Rübenfleisch auf, dann sollte auf eine Rodung und Ablieferung der Rüben verzichtet werden.
Wartefristen von Fungiziden berücksichtigen
Niederschläge haben vielerorts zu neuen Rübenblättern geführt. Die Bedingungen sind nun mit Temperaturen von 25-30°C und ausreichend Feuchtigkeit förderlich für einen späten Cercospora-Befall. Dort, wo das Rübenlaub noch steht und gesund ist, stellt sich daher die Frage nach einer nächsten Fungizidapplikation. Hierbei müssen der Rübenablieferungstermin und die Wartefristen der einzusetzenden Fungizide berücksichtigt werden. Gewisse Rübenfungizide (bspw. difenoconazol + fenpropidin-Produkte) besitzen eine Wartefrist von rund einem Monat. Bei einem frühen Ablieferungstermin müssen dementsprechend Fungizide mit geringeren Wartefristen eingesetzt werden. Ansonsten muss auf eine Fungizidbehandlung verzichtet werden.
Kurzinfos aus der Tierhaltung
Tierbestand füttern
Viele Alpen wurden früher als sonst geräumt. Auch musste bereits auf das Winterfutter zurückgegriffen werden. Seit 1.8. sind Zölle für Heuimporte aufgehoben. Nach anhaltender Trockenheit und dem Hagelgeschehen von letzter Woche sind viele Herbstkulturen stark geschädigt oder gar Futterlager betroffen. Das Niedrigwasser von Rhein und Donau hat Folgen für den Schiffsverkehr. Die Pflichtlager für Proteinfuttermittel sind seit 31.8. für den Bezug bewilligt.
Biobetriebe können mit 20% konventionellem Futter zufüttern. Da die Trockenheit als «höhere Gewalt» gilt, werden Regelungen für Programme fortlaufend angepasst. Hier geht es zur Übersicht www.zh.ch/de/umwelt-tiere/landwirtschaft/direktzahlungen.html
Bei Unterstützung von Futterplänen und der Suche nach Futteralternativen steht Ihnen das Strickhof Team Tierhaltung und Milchwirtschaft, sowie das Strickhof Team Futterbau beratend zur Seite.
Neues Virus beim Rindvieh (und Pferd) diagnostiziert
Durch die anfängliche Hitzeperiode ist ein Krankheitsbild zunächst dem Hitzestress zugeordnet worden. Da die Fieber- und Durchfallsymptomatik Milchleistungseinbussen von bis zu 27% zur Folge hatte, wurde schnell von einem Erreger ausgegangen. Jedoch liess sich dieser nicht so leicht identifizieren. Der Rindergesundheitsdienst (RGS) und das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) haben in den letzten Wochen intensiv zusammengearbeitet. Am 6.8. wurde das Shamonda-like Virus bei Aborten von Rindern durch das IVI diagnostiziert (www.ivi.admin.ch > Shamonda-like Virus) und man konnte schnell den Überträger – Gnitzen - identifizieren. Neuweltkameliden wie Alpakas, Kleinwiederkäuer und Pferde werden ausserdem untersucht, welche auffällige Symptome zeigen. So konnte am 25.8. aus Hirngewebe von Pferden ebenfalls der Nachweis erbracht werden (aktuell erfolgt dieser Nachweis nur bei vorheriger Westnil-Virusanalyse).
Wenn Sie auf Ihrem Betrieb eine erhöhte Anzahl an Aborten und missgebildete Kälber vorfinden, melden Sie dies dem Bestandestierarzt oder dem RGS, sowie BGK.
Hier geht es zu den Fragebogen:
- Fragebogen Fieberhafter Durchfall bei Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden
- Fragebogen Fieberhafter Durchfall bei Rinder