Transport mit Arbeitsfahrzeug – neu mit Zuladung
Bisher waren Zuladungen bei Arbeitsfahrzeugen nicht erlaubt, obschon dies in der Praxis kaum umzusetzen war. Nun hat sich diese Regelung aber gelockert: Ab sofort können bei Arbeitsfahrzeugen Zuladungen im Fahrzeugausweis eingetragen werden, sofern der Hersteller dies freigibt. Transportiert werden kann spezifisches Gut, welches bei der Arbeit verbraucht (z.B. Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel oder Ballenfolien) oder gewonnen wird (z.B. Erntegut, angefangene Rund- oder Quaderballen).
Gewichtsbeschränkungen
– Bei Arbeitsmotorwagen darf die Summe aus Nutzlast und Anhängelast höchstens einen Drittel des Gesamtgewichtes, aber nicht mehr als 4000 kg betragen.
– Bei Arbeitsanhängern darf die Nutzlast höchstens zwei Drittel der insgesamt zulässigen Achslast betragen.
Text: Stephan Berger, Strickhof / Landtechnik Zürich