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Solche Maschinen ku00f6nnen zuku00fcnftig mit Zuladungen eingelu00f6st werden. Bild: Landtechnik Zu00fcrich>

Transport mit Arbeitsfahrzeug – neu mit Zuladung

Neu können bei Arbeitsfahrzeugen wie beispielsweise gezogenen Spritzen, Sämaschinen oder selbstfahrenden Mischwagen Zuladungen legal transportiert werden.

Bisher waren Zuladungen bei Arbeitsfahrzeugen nicht erlaubt, obschon dies in der Praxis kaum umzusetzen war. Nun hat sich diese Regelung aber gelockert: Ab sofort können bei Arbeitsfahrzeugen Zuladungen im Fahrzeugausweis eingetragen werden, sofern der Hersteller dies freigibt. Transportiert werden kann spezifisches Gut, welches bei der Arbeit verbraucht (z.B. Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel oder Ballenfolien) oder gewonnen wird (z.B. Erntegut, angefangene Rund- oder Quaderballen).

Gewichtsbeschränkungen

– Bei Arbeitsmotorwagen darf die Summe aus Nutzlast und Anhängelast höchstens einen Drittel des Gesamtgewichtes, aber nicht mehr als 4000 kg betragen.

– Bei Arbeitsanhängern darf die Nutzlast höchstens zwei Drittel der insgesamt zulässigen Achslast betragen.

Text: Stephan Berger, Strickhof / Landtechnik Zürich

 

Arbeitsfahrzeug und Zuladung
Solche Maschinen können zukünftig mit Zuladungen eingelöst werden. Bild: Landtechnik Zürich