Pflanzenbau News Strickhof vom 10. Juni 2026
Fachbewilligung PSM
Letzte Chance!
In diesem Jahr wird die Fachbewilligung (FaBe) für den beruflichen Pflanzenschutzmitteleinsatz komplett digitalisiert. Damit Ihre bisherige Bewilligung oder Ihr anerkannter Ausbildungsabschluss (wie die Lehre als Landwirt, Meisterlandwirt oder ein Agronomiestudium) weiterhin gültig bleibt, müssen Sie diese zwingend bis zum 30. Juni 2026 im zentralen FaBe-Register eintragen lassen (www.fachbewilligungen-psm.ch). Handeln Sie jetzt, denn ab dem 1. Januar 2027 ist der Kauf von PSM für die berufliche Verwendung ausschliesslich gegen Vorweisen dieser neuen digitalen Bewilligung via QR-Code bei Ihrem Händler möglich. Ohne fristgerechte Registrierung (bis spätestens 30. Juni 2026) verlieren alte Ausweise ihre Gültigkeit.
Zuckerrüben
Rübenrüssler (Lixus)
Der Befall mit dem Rübenrüssler ist merklich höher als im Vorjahr, im Vergleich zum Bernbiet und der Westschweiz – wo letztes Jahr teils über 100 Eiablagen pro Einzelpflanze (!) verzeichnet wurden – aber noch immer überschaubar. Eine Abmeldung vom Extenso- oder IP-Suisse-Programm lohnt sich unserer Einschätzung nach nicht. Das tatsächliche Schadensrisiko hängt stark von einer allfälligen Sommertrockenheit bzw. den Bodenverhältnissen ab: Liegt das Blattwerk infolge der Trockenheit ab, wandern die Larven im Blattstiel direkt in den Rübenkopf. Auf leichten Kiesböden ist das Schadensrisiko daher grösser als auf schwerem Boden.
Eine Behandlung ist in diesen Tagen zwar noch möglich, ab Mitte Juni jedoch meist zu spät. Der Wirkstoff Acetamiprid bekämpft nur die Käfer, er hat keine Wirkung auf die Larven im Blattstiel. Einzelbetriebliche Sonderbewilligungen für den Wirkstoff Acetamiprid (Gazelle SG, Pistol, Oryx Pro, Gepard) können aus diesem Grund letztmals bis und mit Montag, 15. Juni erteilt werden.
Blattläuse
Die meisten Zuckerrübenbestände haben mittlerweile die Reihen geschlossen. Dadurch sind Schäden durch Blattläuse wirtschaftlich kaum noch relevant, weshalb eine Bekämpfung dieser Schädlinge in der Regel nicht mehr erforderlich ist.
Kontrollgänge in den Rübenbeständen
Regelmässige Feldkontrollen bleiben weiterhin von grosser Bedeutung. Derzeit können in den Beständen erste Schosserrüben festgestellt werden. Diese sollten möglichst früh ausgerissen und aus der Parzelle entfernt werden. Auch erste Vorkommen von Neophyten wie der Samtpappel sind bereits zu beobachten. Die Samtpappel lässt sich chemisch nur schwer bekämpfen, da sie vergleichsweise spät keimt und ihre dichte Behaarung die Aufnahme von Herbiziden erschwert. Aufgrund ihres hohen Samenpotenzials und der langen Keimfähigkeit der Samen ist es wichtig, die Samtpappel frühzeitig zu erkennen und konsequent zu entfernen.
Die aktuelle Witterung sowie der frühe Bestandesschluss begünstigen zudem einen frühen Befall mit Cercospora-Blattflecken. Das Monitoring der Zuckerrübenfachstelle und der Kantone liefert zwar wertvolle Hinweise zur Befallssituation, ersetzt jedoch die regelmässige Kontrolle der eigenen Parzellen nicht.
Unkräuter
Disteln und Blacken
Aktuell überragen die Samenständer von Disteln und Blacken die Ackerkulturen. Nutzen Sie das Zeitfenster: Noch lassen sich die Stängel abschneiden und wegschaffen. Später müssen sie wegen des Absamens mühsam in Düngersäcke eingetütet werden. Zudem erlaubt der feuchte Boden jetzt, die Blacken samt Wurzel sauber herauszuziehen. Rasches Handeln verhindert eine massive Versamung und erspart später viel Mehrarbeit.
Warum Sulfonylharnstoffe im Mais Geduld erfordern
Nach der Herbizidspritzung im Mais gilt oft: Ruhe bewahren. Wer Wirkstoffe aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe (Equip, Titus, etc.) einsetzt, sieht oft tagelang keinen optischen Effekt. Das liegt an der systemischen Wirkungsweise: Die Wirkstoffe blockieren im Unkraut ein lebenswichtiges Enzym (die sogenannte Acetolactat-Synthase, kurz ALS), das für den Aufbau von Eiweissbausteinen zuständig ist.
Die gute Nachricht: Ein absoluter Wachstumsstopp tritt fast augenblicklich ein. Das Unkraut konkurrenziert den Mais ab Stunde eins nicht mehr. Das sichtbare Absterben – Gelbverfärbungen und welke Blätter – zeigt sich jedoch oft erst nach Tagen oder Wochen, besonders bei kühler Witterung. Auch wenn das Feld nach 36 Stunden noch grün aussieht: Der Wirkstoff arbeitet bereits im Verborgenen. Geben Sie dem Mittel die Zeit, seine Wirkung voll zu entfalten.
Sollten dennoch späte Korrekturbehandlungen, insbesondere gegen mehrjährige Unkräuter sowie Durchwuchsrüben und -kartoffeln nötig sein, so eignen sich bis ins 6-Blattstadium Dicamba-haltige Produkte (Bsp. Banvel 4S) in Mischung mit Tembotrione (Laudis / Barst) oder Callisto.
Kartoffeln
Krautfäule und Alternaria
Insbesondere in gestressten Beständen sind bereits verbreitet Alternaria-Blattflecken anzutreffen. Deshalb sollen jetzt Fungizide mit Wirkung gegen Alternaria eingesetzt werden. Eine Übersicht der Alternaria-Wirkung der verschiedenen Fungizide finden Sie im Mittelheft 2026, Seiten 20/21.
Der Prognosedienst PhytoPRE vermeldet verbreitete witterungsbedingte Infektionsgefahr. Erste Primärherde wurden bereits im Tessin und im Waadtland gemeldet. Bei allen Fungizideinsätzen ist die maximale Anzahl der Anwendungen zu beachten. Für ein bestmögliches Resistenzmanagement sind Wirkstoffe mit unterschiedlichen Wirkmechanismen abzuwechseln. Eine Übersicht hierzu bietet das Schema im Mittelheft 2026, Seiten 20.
Kartoffelkäfer
Die aktuelle Befallslage bei den Kartoffelkäfern macht eine engmaschige und konsequente Überwachung der Felder unumgänglich. Sobald die wirtschaftliche Schadschwelle in intensiven Beständen überschritten ist, wird eine Erstbehandlung mit dem Präparat Coragen empfohlen. Dieses erfasst sowohl die Eiablagen als auch Larven und adulte Käfer, setzt jedoch zwingend eine einzelbetriebliche Sonderbewilligung voraus
(sonderbewilligung.strickhof.ch).
Besondere Richtlinien gelten in diesem Jahr für IP-Suisse-Produzenten: Sie profitieren zwar von einer angehobenen Prämie, sind aber im Gegenzug bei einem Befall verpflichtet, zunächst zwei Anwendungen mit dem biologischen Produkt auf Basis von Bacillus thuringiensis (Bsp. Novodor 3FC) durchzuführen. Erst wenn diese Massnahmen nicht ausreichen, darf im Anschluss Coragen zum Einsatz kommen. Hierzu ist ein zweistufiger Behördenweg nötig: Erforderlich sind dann sowohl die Ausnahmegenehmigung der IP-Suisse-Geschäftsstelle als auch die reguläre Sonderbewilligung der Fachstelle Pflanzenschutz.
Blattläuse
Die diesjährige Blattlausentwicklung im Kartoffelbau schreitet nur langsam voran. Diese verhaltene Dynamik zeichnete sich bereits bei den Zuckerrüben ab, wo der Blattlausdruck ausgesprochen überschaubar blieb. Auch in den Kartoffelfeldern finden sich aktuell meist nur vereinzelte kleine Kolonien auf den Blattunterseiten, während erste Nützlinge wie Marienkäfer-Larven bereits aktiv mithelfen. Wirtschaftliche Schäden drohen derzeit noch nicht.
Für die Feldkontrolle gilt weiterhin die Bekämpfungsschwelle von 10 Blattläusen pro Fiederblatt oder einer Laus pro Einzelblatt. Wird diese überschritten, kann eine Solobehandlung mit Movento SC ohne Sonderbewilligung durchgeführt werden. Für eine kombinierte Behandlung gegen Käfer und Läuse mit 200 g/ha Acetamiprid (Gazelle SG, Pistol, Oryx Pro, Gepard) können wir die nötige Sonderbewilligung nur dann erteilen, wenn die Bekämpfungsschwelle bei beiden Schädlingen gleichzeitig überschritten ist. Ferner zu beachten ist, dass das Mittel Teppeki in Kartoffeln auch in diesem Jahr nicht eingesetzt werden darf.
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