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Hilfsstoffe im Fronttank bedingt erlaubt

Überhängende Ladung darf höchstens 3 m, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, nach vorne ragen. Für losen Dünger, Saatgut oder Pflanzenschutzmittel in Arbeitsgeräten ist dieses Mass nicht anwendbar.

Die Rechtslage zum Mitführen derartiger Betriebsmittel im Fronttank ist nicht ganz eindeutig. Die Vorschriften können im Vollzug unterschiedlich ausgelegt werden. Die Beurteilung des Einzelfalls bei Kontrollen auf der Strasse erfolgt durch die Polizei.

Das Mitführen von Saatgut, Dünger usw. vom Hof zum Feld ist ein Beförderungsvorgang im Sinne eines Transports. Die Zuladung im Fronttank des einsatzbereiten Arbeitsgeräts kann somit nur als Teil der Arbeitsverrichtung bei der Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes toleriert werden. 

Es ist damit stets eine Ermessensfrage, ob der Transport oder der Arbeitsprozess (der unmittelbar die Verarbeitung des Guts beinhaltet) als vorrangig betrachtet wird. Der Gütertransport mit angebautem Zusatzgerät verstösst grundsätzlich gegen die Verkehrsregeln. Verbrauchsmaterial, wie Wickelfolien oder dergleichen, welches als Ersatz mitgeführt und nicht direkt dem Arbeitsgerät zugeführt wird, ist vorne am Traktor nicht erlaubt!

Bitte beachten: In jedem Fall dürfen das zulässige Gesamtgewicht, die Achslasten und die Tragfähigkeit der Reifen nicht überschritten werden. Solche Fronttanks dürfen höchstens 5 m vor die Mitte der Lenkvorrichtung reichen. Ab 4 m vorderer Überhang, gemessen ab Mitte Lenkrad ist ein Kamera-Monitor-System notwendig. Die Sicht darf durch den Vorratsbehälter nicht zu stark eingeschränkt werden.         

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