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Reben als Betriebszweig in der Landwirtschaft

Reben als „Intensivkultur“ haben eine hohe Wertschöpfung, tragen schon mit kleineren Flächen spürbar zum „SAK“-Konto bei – sind aber auch einem erhöhten Wetterrisiko unterworfen. Vor einem Einstieg in den Rebbau sind daher einige Fragen sorgfältig zu klären.

Fakten und Zahlen

Aus den Erhebungen von Agridea sind die Schlüsselzahlen aus dem Rebbau bekannt. Für die Bewirtschaftung einer Hektare Reben („normale“ Drahtanlage mit rund 25 % Neigung) bei einer mittleren Mechanisierung müssen jährlich gut 700 AKh aufgewendet werden. Vorab im Frühjahr und Frühsommer kann es da schon mal eng werden mit den verfügbaren Tagen. Steillagen erfordern einen deutlich höheren Aufwand.

Reben werden aktuell mit 0.323 SAK bewertet (Steillagen 1.077 SAK).

Die Produktionskosten belaufen sich in einer Direktzuganlage auf gegen Fr. 35‘000.- pro Hektare und Jahr, die Handarbeitskosten machen dabei rund die Hälfte aus.

Wird eine Rebanlage selber neu aufgebaut, so ist mit Kosten (Arbeit, Material, Pflanzgut, Pflege in den ersten drei Jahren noch ohne Ertrag) von gegen Fr. 120‘000.- zu rechnen. Buchhalterisch wird eine Rebanlage über eine Dauer von 26 Jahren abgeschrieben, viele Anlagen erreichen jedoch bei guter Pflege eine erheblich längere Nutzungsdauer (30 Jahre und länger).

Gemäss den Aufzeichnungen von Agridea wurden in den letzten Jahren in solchen Anlagen rund 700 – 800 Gramm Trauben pro m2 gelesen (7000 – 8000 kg/ha).

 

Das Umfeld

Die Arbeit im Rebberg ist anspruchsvoll und erfordert im Hinblick auf eine kompromisslose Qualitätsproduktion profunde Sachkenntnisse – allenfalls ist der Besuch eines entsprechenden Kurses zu empfehlen, oder man kann auf die Hilfe eines Profis zählen in der Nachbarschaft.

Vor dem Einstieg in den Rebbau ist die Frage des Absatzes zu klären. Sollen die Trauben verkauft werden, erfolgt das in der Regel auf der Basis eines schriftlichen Vertrages mit einem Traubenkäufer.

Stehr der Verkauf von Wein im Vordergrund, so sichere man sich frühzeitig die Zusammenarbeit mit einem geeigneten Kelterbetrieb. Der Absatz von Wein bedarf eines professionellen Marketingkonzeptes – von allein verkaufen sich 1000 oder mehr Flaschen nicht im heutigen Marktumfeld.

 

Reben pachten?

Für den Einstieg in den Rebbau ist oft die Pacht einer bestehenden Ertrags-Rebfläche die richtige Lösung. Namentlich nach der Lese werden solche Flächen frei, wenn sich die bisherigen Bewirtschafter aus Altersgründen zurückziehen möchten.

Man unterscheidet zwei Arten von Pachten:

bestocktes Rebland

In diesem Fall umfasst die Pacht (und der Pachtzins) den Boden und die Ertrags-Rebanlage. Ist die Anlage alt (…das ist oft der Fall), soll im Pachtvertrag die Erneuerung geregelt werden. Meist möchte der Verpächter die Kosten einer Neuanlage nicht mehr tragen, und häufig wird vereinbart, dass der Pächter die Anlage auf eigene Kosten erneuert. Der Pachtzins ist danach nur noch für den Boden geschuldet.

Die Reben des Pächters stehen dann also auf dem Boden des Verpächters. Im Pachtvertrag ist daher genau zu regeln, wie die Rebanlage entschädigt werden soll, wenn das Pachtverhältnis aufgelöst wird, bevor die Anlage amortisiert ist („Zeitwert“, dieser soll von einer Fachperson geschätzt werden; z.Bsp. vom Strickhof Rebbaukommissariat).

unbestocktes Rebland

In diesem Fall übernimmt der Käufer die Rebanlage zum Zeitwert, und die Pacht umfasst dann nur den Boden.

Pachtet man eine Fläche ohne Reben (bereits gerodet), ist darauf zu achten, dass die Rodung der Fläche nicht länger zurückliegt als 10 Jahre. Nach dieser Frist erlischt die Zulassung für die Weinerzeugung, und vor einer Neuanpflanzung wäre eine Bewilligung des Kantons einzuholen.

 

Der Pachtvertrag für Reben

Eine Rebanlage „lebt“ lange und hat im heutigen Umfeld oft mehrere Pächter im Laufe der Zeit. Im Pachtvertrag muss daher sorgfältig geregelt werden, wie im Falle eines Pächterwechsels mit den Reben und deren Zeitwert umgegangen werden soll. Insbesondere ist vor einer Erneuerung der Reben durch den Pächter das Einverständnis des Verpächters vorliegt.

Ein Muster-Pachtvertrag (erhältlich beim Strickhof Rebbaukommissariat) kann mithelfen, dass bei der Ausgestaltung des Pachtvertrages „nichts vergessen geht“ – damit wird die Grundlage gelegt für ein nachhaltiges und einvernehmliches Pachtverhältnis.

Auch Rebflächen (ab 15 Aren) unterliegen den Vorgaben der landwirtschaftlichen Pacht: höchstzulässiger Pachtzins, Mindest-Erstpachtdauer 6 Jahre, Verlängerung jeweils um weitere 6 Jahre usf.

 

Rebland kaufen?

Beim Kauf einer Rebfläche (Boden mit Reben) erhöht sich der Preis für den Boden um den Zeitwert der Rebanlage. Ist die Anlage alt und muss vom Käufer gerodet werden, könnte dies allenfalls beim Kaufpreis berücksichtigt werden. Beim Kauf einer nicht bestockten Fläche wäre die erwähnte 10-Jahresfrist zu prüfen.

 

verfasst am 16.08.2017, Andreas Wirth

 

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