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Regionale Sonderbewilligung zur einmaligen Bekämpfung des Kartoffelkäfers

Aufgrund der steigenden Temperaturen steigt auch der Druck zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers. Aus diesem Grund erteilt der Strickhof eine regionale Sonderbewilligung für die einmalige Bekämpfung des Kartoffelkäfers mit Coragen. Diese ist gültig vom 13. Juni bis und mit 28. Juni 2024.

Folgende Auflagen müssen beachtet werden:

  • Eine Behandlung ist möglich bei erneut überschrittener Bekämpfungsschwelle: 30% der Pflanzen mit  Larven und/oder 1 Herd pro Are.
  • Zuvor kam mindestens einmal ein nicht sonderbewilligungspflichtiges Produkt auf Basis der Wirkstoffe Spinosad, Bacillus thuringiensis oder Azadirachtin A gegen den Kartoffelkäfer zur Anwendung.
  • Das Überschreiten der Bekämpfungsschwelle, das verwendete Mittel mit Dosierung und das Datum der Behandlung müssen im Feldkalender eingetragen werden.
  • Es ist ein unbehandeltes Kontrollfenster (mind. ½ Balkenbreite x 10 Meter) anzulegen.
  • Keine Behandlung bei  Windgeschwindigkeiten von 19 km/h und mehr! Unbedingt mit Injektordüsen arbeiten.
  • Beim PSB «Verzicht auf PSM» ist die Anwendung  von Coragen nicht zulässig. Für IPS-Produzenten bedarf es einer zusätzlichen Ausnahmegenehmigung durch die IP-Suisse.

 

Das Dokument für die Ablage in Ihren Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: Regionale Sonderbewilligung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers