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Obst-Info Zürich Nr. 12 / 2020

Feuerbrand: Infektionsgefahr für Nachzüglerblüten + Kontrollbeginn in Obstanlagen

Feuerbrand-Infektionsbedingungen dieses Wochenende für spätblühende Sorten und Nachzüglerblüten

Vom Bodenfrost heute Morgen wechselt das Wetter gleich wieder in den Sommermodus. Dies führt dazu, dass die Bedingungen für Feuerbrandinfektionen am Samstag respektive Sonntag wieder erfüllt sind.
Da die Apfelblüte fast vorüber ist, betrifft dies aber nur Sorten, die noch am Blühen sind, insbesondere Sorten wie Rubinette, Pinova oder allenfalls Frühjahrspflanzungen.
Am 6. Mai 2020 wurden am Nachmittag ein letztes Mal in diesem Jahr Blütenproben gesammelt und im Labor in Konstanz (D) untersucht. Die Ergebnisse finden Sie im angehängten PDF.

Die hohen, gemessenen Zellzahlen an Feuerbrandbakterien in 2 Anlagen in Kombination mit einer stark ansteigenden Infektionsgefahr gemäss Feuerbrandprognose führen zu folgender Empfehlung:
Noch blühende Apfelbäume (z.B. Sorten Rubinette, Pinova, Cox Orange, …) sollten bis spätestens Samstagmittag mit Mycosin oder LMA behandelt werden. Da vor dem Wochenende noch Behandlungen gegen Schorf und Mehltau anstehen, dürfte eine Behandlung mit BlossomProtect zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich sein.
Auch wenn man beim Blühende oft den Eindruck hat, dass die Feuerbrandinfektionsgefahr vorbei ist, lehrt die Vergangenheit, dass gerade diese Zeitpunkte oft zu Infektionen führen. Diese sind zwar nicht mehr existenzbedrohend, dafür umso ärgerlicher!

 

Anlagen auf Feuerbrandsymptome kontrollieren

Ab jetzt können Feuerbrandinfektionen bei Apfelbäumen sichtbar werden. Erste Befälle an Birnbäumen wurden in der Deutschschweiz bereits am 26. April 2020 entdeckt. Es wird empfohlen, diese Kontrollen bei trockener Witterung ab nächster Woche (KW 20) durchzuführen.

Halten Sie dabei die Hygienemassnahmen ein:

  • Kein Querlaufen durch die Reihen
  • Nach dem Berühren von Pflanzen mit verdächtigen Symptomen zwingend die Hände desinfizieren und am Abend die Kleidung bei min. 60°C waschen.
  • Verdächtige Pflanzen oder solche die selbständig saniert werden markieren.

Auch wenn Feuerbrand keine Quarantänekrankheit mehr ist und die Meldepflicht aufgehoben wurde bitten wir Betriebe, uns Befälle zu melden. Selbstverständlich steht die Fachstelle bei notwendigen Sanierungsmassnahmen fachlich zur Seite.
Eine Zusammenstellung mit typischen Feuerbrand-Symptomen bei Kernobstbäumen finden Sie im Strickhof-Merkblatt «Merkblatt_1_Feuerbrandsymptome_Obst_V2020.pdf».