Denn unverhofft kommt oft
Schicksalsschläge treffen einen meist völlig unvorhergesehen. Zumindest teilweise vorhersehbar sind aber die Entscheidungen, die in solchen Fällen getroffen werden müssen. Sich rechtzeitig Gedanken zu machen, lohnt sich daher allemal. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind in solchen Momenten wichtige Instrumente.
Im Zusammenhang mit den teilweise hitzig geführten Diskussionen rund um die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tauchen immer wieder die Begriffe „Vorsorgeauftrag“ und „Patientenverfügung“ auf. Doch wozu braucht man solche Dokumente überhaupt?
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Link: Vorsorgedossier Beobachter