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Anhängelast richtig interpretieren

Bei Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h bis 40 km/h müssen mindestens 22% des Gewichts der gesamten Fahrzeugkombination auf den Antriebsachsen lasten. Die Anhängelast des Traktors wird somit massgeblich vom Gewicht auf den angetriebenen Achsen beeinflusst. Dadurch kann die im Fahrzeugausweis eingetragene Anhängelast teilweise nicht mehr voll ausgenutzt werden.
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Antworten zu weiteren Themen aus dem Strassenverkehr finden Sie in der Strickhof Strassenverkehrsbroschüre. Sie können die Broschüre in deutscher oder französischer Ausführung kostenlos beim SVLT-Zentralsekretariat in Riniken bestellen (zs@agrartechnik.ch; www.agrartechnik.ch). Ebenfalls ist das DPF im internen Bereich auf der SVLT-Webseite abrufbar.

Die Angaben zur Anhängelast im Fahrzeugausweis von Traktoren sind dem Adhäsionsgewicht untergeordnet. Es kann vorkommen, dass die im Fahrzeugausweis eingetragene Anhängelast aufgrund des geforderten Adhäsionsgewichts (Gewicht auf den Antriebsachsen) gar nicht erreicht werden kann, selbst wenn der Traktor auf das max. Gesamtgewicht beladen wird - beispielsweise mittels Stützlast vom Anhänger, einem Frontgewicht oder mit Radgewichten. 

Wird das Fahrzeug vom Strassenverkehrsamt abgenommen, wird aufgrund des max. Gesamtgewichtes die Anhängelast neu berechnet und im Fahrzeugausweis geändert. 

Die Formel für die max. Anhängelast lautet wie folgt: 

Max. Anhängelast = Gewicht auf den angetriebenen Achsen * 100 / 22 -­­­ Gewicht auf den angetriebenen Achsen oder max. Anhängelast = Gewicht angetriebene Achsen * 78 / 22

Im Fahrzeugausweis ist unter Anhängelast die Summe des Gewichts aller Achslasten vom Anhänger aufgeführt. Die Stützlast vom Anhänger ist beim Betriebsgewicht des Zugfahrzeugs zu berücksichtigen. Damit ist es beispielsweise zulässig, an einem Zugfahrzeug mit einer im Fahrzeugausweis eingetragenen Anhängelast von 31,2 t einen Anhängerzug mit einem Gesamtgewicht von 34,2 t mitzuführen, wenn sich dieses Gewicht aus einer Stützlast von 3 t und den jeweiligen Achslasten der Anhänger von max. 31,2 t zusammensetzt. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweils massgebenden Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger, die zulässigen Achs- und Stützlasten sowie das Adhäsionsgewicht, das Gesamtzuggewicht und die Kennwerte der Verbindungseinrichtungen nicht überschritten werden.

Bei einem Gesamtzuggewicht von 40 t müssen für die Einhaltung des Adhäsionsgewichts von 22 Prozent 8,8 t auf den Antriebsachsen lasten. Die max. Anhängelast (Summe aller Achslasten der Anhänger) beträgt 31,2 t. Somit ist beispielsweise ein doppeIachsiger Starrdeichselanhänger mit einem Gesamtgewicht von 18 t (3 t Stützlast und 15 t Achslasten) und dahinter ein zweiachsiger Drehschemelanhänger mit 16 t Gesamtgewicht (2 × 8 t Achslast) möglich.

Antworten zu weiteren Themen aus dem Strassenverkehr finden Sie in der Strickhof Strassenverkehrsbroschüre. Sie können die Broschüre in deutscher oder französischer Ausführung kostenlos beim SVLT-Zentralsekretariat in Riniken bestellen (zs@agrartechnik.ch; www.agrartechnik.ch). Ebenfalls ist das DPF im internen Bereich auf der SVLT-Webseite abrufbar.

Für weitere Fragen: Stephan Berger, Fachstelle Agrartechnik und Digitalisierung, 058 105 99 52

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