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Anforderungen Betankungsplätze

Obwohl die Betankungsplätze in diesem Jahr vom Gewässerschutz noch nicht kontrolliert werden, wollen viele Landwirten heute schon wissen, welche Vorschriften gelten. Der Strickhof hat nun ein Merkblatt erarbeitet, worin die wichtigsten Vorschriften ersichtlich sind.

Der Betankungsplatz für Treibstoffe (z.B. Diesel) wird bei der Gewässerschutzkontrolle im Jahr 2020 noch nicht kontrolliert und erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Kontrollen integriert. Trotzdem prüfen derzeit viele Landwirte ihre Situation auf dem Hof, wie die Beratungsanfragen am Strickhof zeigen. Damit die Landwirte schon heute ihre Betankungsplätze auf den Betrieben überprüfen können, hat die Fachstelle Agrartechnik und Digitalisierung vom Strickhof ein Merkblatt herausgegeben. Darin sind alle Anforderungen der Feuerpolizei, des Gewässerschutzes und der Raumplanung bezüglich der Betankungsplätze, aber auch bezüglich der Lagerung von Treib- und Schmierstoffen ersichtlich. Denn die Lagerung von Treib- und Schmierstoffen wird anders als die Betankungsplätze im 2020 vom Gewässerschutz im Rahmen der ÖLN-Kontrolle bereits kontrolliert.

Bei den Kontrollen im 2020 wie auch bei späteren Kontrollen liegt der Fokus auf dem Gewässerschutz und nicht bei den Anforderungen der Feuerpolizei oder der Raumplanung. Trotzdem, wenn Änderungen am Betankungsplatz oder im Treibstofflager vorgenommen werden, sind die Vorschriften betr. Feuerpolizei und Raumplanung zu berücksichtigen. 

Das Merkblatt finden Sie hier: Merkblatt Tanklager und Tankstelle_ Flussdiagramm