Allgemeinverfügung des BLW zum Einsatz von Captan 2021
Publikation vom 3. August 2021, gültig bis zum 31. Oktober 2021
Wegen der sehr nassen Witterung in diesem Jahr wird mit der vorliegenden Allgemeinverfügung die Einschränkung von maximal 10 Captanbehandlungen pro Parzelle und Jahr ausser Kraft gesetzt.
Trotzdem bleibt die maximal mögliche Einsatzmenge von Captan pro Hektar beschränkt und zwar bei maximal 24 kg Captan-Produkt (= 19,2 kg Wirkstoff). Betriebe die Captan dieses Jahr mehrmals als Mischpartner mit der geringeren Aufwandmenge von 1,6 kg/ha ( an Stelle von 2,4 kg/ha) eingesetzt haben, erhalten damit den Spielraum, Captan auch öfter als 10 x einzusetzen.
Alle anderen Auflagen, insbesondere die Wartefrist von 3 Wochen, bleiben bestehen.