Sachkundenachweis für die Haltung von Hausgeflügel / AUSGEBUCHT
Sachkundenachweis für die Haltung von Hausgeflügel
Wer Tiere hält, muss entsprechende Fachkenntnisse besitzen. Dies ist jedem verantwortungsbewussten Tierhalter klar und wird vom Tierschutzgesetz vorgeschrieben. So müssen Halter von mehr als 150 Legehennen oder mit einer Produktion von mehr als 200 Junghennen oder 500 Mastpoulets pro Jahr ihren Wissensstand mindestens mit einem Sachkundenachweis belegen können.
Der Strickhof informiert Geflügelhalter über Haltung und Pflege, Verdauung und Fütterung sowie über Aspekte der Zucht und Produktion. Die wichtigsten Grundlagen und Zusammenhänge werden in Vorträgen vermittelt und ergänzt durch Besichtigungen in der Praxis.
Absolventen des Kurses erhalten den Sachkundenachweis nach Art. 198 Tierschutzverordnung für die Haltung von Hausgeflügel. In diesem Grundlagenkurs sind natürlich auch Interessierte willkommen, die weniger als die aufgeführten Tierzahlen halten.
Bezeichnung | Datum | Von | Bis | Kursort |
---|---|---|---|---|
Kurs | 11.09.2020 | 08:30 | 16:15 | Strickhof, Lindau |
Beschreibung | Betrag |
---|---|
Kurskosten | CHF 150.00 |
Verpflegung | CHF 22.00 |
Mindestanzahl | Maximalanzahl |
---|---|
10 | 24 |
Anmeldeschluss: 08.07.2020 00:00 Uhr