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Fragen und Antworten zur Umwandlung der Fachbewilligung Pflanzenschutz

Fachbewilligungen bis am 30. Juni 2026 umwandeln! Ab 2027 können nur noch Pflanzenschutzmittel gekauft werden, wenn eine gültige Fachbewilligung vorgezeigt wird. Dafür müssen bis 30. Juni 2026 die aktuellen Fachbewilligungen umgewandelt werden. Wer dies verpasst, muss nochmals mit der 5-tägigen Grundausbildung von vorne beginnen.

Wer hat aktuell eine gültige Fachbewilligung?

Um zu sehen, ob ein Abschluss eine Fachbewilligung Pflanzenschutz beinhaltet, kann unter folgendem Link nach dem eigenen Fachbewilligungsabschluss  Fachbewilligung umwandeln gesucht werden: Auf der Internetseite ganz nach unten scrollen > im blauen Bereich auf der rechten Seite auf «2026: Wie tausche ich meine FaBe um?» klicken > unter den «Schritten zum Umtauschen» > Liste der akzeptierten Abschlüsse ausklappen. 

Wichtig! Die Fachbewilligung wurde bei den aufgeführten Abschlüssen nicht separat ausgestellt, weshalb bei der Umwandlung einfach eine Kopie des Abschlusses eingereicht werden kann. Es muss darauf geachtet werden, dass auf dem Zertifikat der Name klar ersichtlich ist, ansonsten wird das Zertifikat nicht akzeptiert.

Welche Fachbewilligung wird benötigt?

Bevor die Umwandlung vorgenommen wird, empfiehlt es sich, sich Gedanken darüber zu machen, welche Fachbewilligungen erlangt werden sollen bzw. müssen. 

Zur Auswahl stehen drei verschiedene Fachbewilligungen:

  • Landwirtschaft (L): Sämtliche Pflanzenschutzmittel auf Landwirtschaftsflächen.
  • Gartenbau (G): Sämtliche Pflanzenschutzmittel auf nicht- Landwirtschaftsflächen. Dazu zählt z.B. auch die Behandlung von Hochstämmern im Hausgarten des Nachbarn.
  • Spezielle Bereiche (SB): Herbizide auf allen Flächen. Dieser Abschluss ist eher für Graslandbetriebe angedacht, welche z.B. vor allem Einzelstockbehandlungen durchführen.

 

Das Umtauschen der neuen Fachbewilligung kostet pro Bereich 50 Franken. Im Zweifelsfall können auch zwei Fachbewilligungen der oben genannten Fachbewilligungen beantragt werden. Sieht man in den ersten Jahren, dass man eine davon nicht braucht, kann man auch auf den Besuch der Weiterbildungen verzichten und die Fachbewilligung wieder verfallen lassen.

Wichtig! Wer vor 1993 die Ausbildung gemacht hat, kann nur eine Umwandlung in die Bereiche L oder SB beantragen. Eine Umwandlung in den Abschluss G ist nicht möglich.

Wie funktioniert die Umwandlung?

Die Umwandlung funktioniert sehr einfach und schnell und erfolgt digital unter folgendem Link: Fachbewilligung umwandeln. Auf der Startseite findet man einen roten Button mit der Aufschrift «Klicken Sie hier, um die Fachbewilligung im Register umzutauschen». Wer dort draufklickt, beginnt sofort mit dem Registrierungsprozess. Für den Prozess braucht es zwei Dinge, das CH-LOGIN bzw. den AGOV Zugang sowie ein digitales Bild oder ein Scan des gültigen Abschlusses.

Nach dem Login müssen Personendaten ausgefüllt und die gewünschten Abschlüsse ausgewählt werden. Dann nur noch die aktuelle Fachbewilligung hochladen und Antrag abschicken. Sofern die Zugangsdaten und eine digitale Kopie des Abschlusses bereit liegen, dauert der Prozess nicht länger als 5 Minuten.

Nach Abschluss des Registrierungsprozesses dauert es ein paar Tage, bis der Abschluss von der zuständigen Stelle geprüft wurde. Sobald dies geschehen ist, erhält man eine E-Mail mit der Bestätigung und einem Zahlungslink. Direkt nach der Zahlung wird sofort der Link auf die persönliche Fachbewilligungsseite mit der aktualisierten Fachbewilligung freigeschaltet.

Eine Schritt-für-Schritt Videoanleitung kann unter folgendem Link gefunden werden: Anleitung zur Umwandlung der Fachbewilligung

Was muss ich tun, wenn mehrere Personen auf meinem Betrieb eine Fachbewilligung beantragen möchten?

Gibt es auf einem Betrieb mehrere Fachbewilligungsinhaber, muss jede Person die Fachbewillligung unter einer eigenen E-Mailadresse und somit separatem CH LOGIN / AGOV einreichen. Der Grund dafür ist, dass die Fachbewilligung persönlich und an dieses Login gebunden ist. Gerade bei Angestellten empfiehlt sich, das Login mit einer privaten E-Mailadresse zu machen, dass wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, auch nach dem Wechsel noch ein Zugang zur E-Mailadresse und somit zur Fachbewilligung besteht.

Wie erstelle ich eine Abholerlaubnis?

Grundsätzlich dürfen nur Personen mit einer gültigen Fachbewilligung Mittel bestellen und abholen. Nun gibt es aber immer wieder die Situation, dass man für die Abholung Mitarbeiter schickt, die keine eigene Fachbewilligung besitzen. In diesem Fall kann eine Abholerlaubnis erteilt werden.

Dazu muss der Mitarbeiter unter Fachbewilligung umwandeln ein eigenes Konto erstellen. Der Prozess ist der gleiche wie bei der Anmeldung für die Fachbewilligung mit dem Unterschied, dass eben keine Fachbewilligung hinterlegt wird. Wichtig ist dabei aber, dass die UID Nummer des Betriebs erfasst wird. Sobald der Mitarbeiter registriert ist, kann der Fachbewilligungsinhaber auf seiner persönlichen Fachbewilligungsseite für den Mitarbeiter eine Abholerlaubnis erteilen. Einfach unter «Abholerlaubnisse verwalten» die E-Mailadresse, mit der sich der Mitarbeiter registriert hat, im Verzeichnis suchen und hinzufügen. Anschliessend hat der Mitarbeiter Zugang auf die Fachbewilligung des Betriebsleiters und kann mit dieser die Mittel selbstständig abholen.

Wie bestelle ich in Zukunft per Telefon oder E-Mail beim Pflanzenschutzmittelberater?

Auch eine Bestellung von Pflanzenschutzmitteln per E-Mail oder Telefon beim Pflanzenschutzmittelberater ist weiterhin möglich. Entweder schickt der Besteller einfach eine Kopie der gültigen Fachbewilligung an den Berater. Oder die Pflanzenschutzfirma verknüpft ihre Kundendatenbank mit dem PSM Register, dann können die Berater selbstständig in der Datenbank nachschauen, ob die Daten des Bestellers noch aktuell sind.

Ich habe keinen Betrieb, was kann ich tun?

Auch Personen, die aktuell keinen Betrieb führen, können ihre Fachbewilligung umwandeln. In diesem Fall muss ebenfalls ein AGOV Zugang erstellt werden. Beim Ausfüllen des Formulars kann das Feld zur UID Nummer in diesem Fall freigelassen werden.

Wie funktioniert das mit den Weiterbildungen?

Ab 2027 müssen Weiterbildungen besucht werden, um die Fachbewilligung erhalten zu können. Diese Weiterbildungskurse werden zurzeit im Kanton organisiert und aufgegleist. Detaillierte Informationen können Ende 2026 erwartet werden.

 

 

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