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Entwicklung der Untersaaten drei Tage nach der Ernte in der Variante mit der Sorte NARA und 37 cm Reihenabstand (Bild: K. Carrel, Strickhof)>

Flächen in Deutschland – eine Übersicht

Auf Flächen im Ausland gelten andere Gesetze, als dies in der Schweiz der Fall ist. Ausserdem muss jeder, der in Deutschland Pflanzenschutzmittel ausbringt einen Sachkundeausweis nachweisen und regelmässig Weiterbildungskurse besuchen.

Flächen in Deutschland

Auf diesen Flächen dürfen nur noch in Deutschland gekaufte und zugelassene Mittel oder solche, die auf der deutschen Parallelimportliste stehen, verwendet werden.

Mittel mit Schweizer Zulassung und somit Schweizer Etikette dürfen nicht nach Deutschland mitgenommen werden, da dies als Import aus einem Drittstaat angesehen wird. 

Sachkundenachweis für Deutschland

Wer in Deutschland Pflanzenschutzmittel ausbringt, muss einen Sachkundenachweis haben. Seit 2013 müssen regelmässig Weiterbildungskurse innerhalb von Dreijahreszeiträumen besucht werden. Diese Regelung gilt auch für Schweizer.