Das neue Lebensmittelrecht 2017
Am 1. Mai 2017 ist das neue Lebensmittelrecht in Kraft getreten mit den Zielen: Konsumenten vor Lebensmitteln, die nicht sicher sind, zu schützen. Den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen. Vor Täuschungen zu schützen. Notwendige Informationen für den Erwerb von Lebensmitteln zur Verfügung zu stellen. Im Dokument die wichtigsten Änderungen für die Direktvermarktung.