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Pflanzenbau News Strickhof vom 4. November 2026

Themen dieser Woche: Getreide: Aufhellungen bei Wintergerste nach Herbizidbehandlung; Schnecken ¦ ÖLN: PSM-Einsatzverbot; Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 ¦ Zuckerrüben: Rübenmieten ¦ Düngung: Erosion - die Nebenwirkung des Hitzesommers

Getreide

Aufhellungen bei Wintergerste nach Herbizidbehandlung

Vereinzelt erreichen uns Meldungen, dass Wintergerste durch Herbizidbehandlungen im Nachauflauf starke, gelblich-weisse Blattverbrennungen erlitten hat. In einem uns bekannten Fall wurde die Gerste um den 25. September gesät und am 20. Oktober im Stadium DC 12–13 gegen Unkraut behandelt. Dabei war eine Herbizidmischung mit dem Zusatz von Prosulfocarb im Einsatz.

Wir vermuten, dass die EC-Formulierung von Prosulfocarb (Bsp. Boxer) die schützende Wachsschicht des Gerstenblatts anlöste, wodurch das Chlorotoluron aus der Mischung tief in das Blatt eindringen konnte und diese Verätzungen verursachte. Das strahlungsintensive Wetter in den Folgetagen dürfte die Schäden zusätzlich verstärkt haben. 

Jetzt gilt es abzuwarten: Sofern die Pflanzen im Inneren (beim Herzblatt) noch grün sind, erholt sich der Bestand wieder. Die geschädigten Blätter sterben zwar ab, aber die Getreidepflanzen treiben von innen heraus wieder aus.

Früher, als noch Herold oder Malibu eingesetzt werden konnte, waren solche Verätzungen eher selten oder dann entstanden sie nur vor oder nach Bodenfrost. Schade ist, dass jetzt einige Produzenten diese unschönen Erfahrungen machen mussten. Für das kommende Jahr sollte bei Tankmischungen, insbesondere mit Prosulfocarb, gegen Ackerfuchsschwanz in Wintergerste die Behandlung im Vorauflauf oder im frühen Nachauflauf (bis DC 11, sprich bis ins 1-Blatt-Stadium) erfolgen.

Getreide Aufhellungen Herbidzid
Diese Gerste reagierte empfindlich auf die Herbstanwendung von Herbiziden. Foto: zvg

 

Schnecken

Der ausserordentlich trockene Herbstanfang hat das Risiko für Schneckenfrass in den Getreidefeldern spürbar gedämpft. Doch Ackerschnecken sind äusserst widerstandsfähig: Zwar verlangsamt sich ihr Stoffwechsel bei der aktuellen kühlen Witterung deutlich, aktiv sind sie jedoch grundsätzlich bereits ab Bodentemperaturen von rund 5°C, sobald wieder ausreichend Feuchtigkeit vorhanden ist. Im ausserordentlich trockenen Monat September haben sich die Tiere in tiefere Bodenschichten und geschützte Hohlräume zurückgezogen. Unter feuchten Bedingungen kann die Aktivität und damit der Frassschaden an den keimenden Körnern innerhalb weniger Tage ansteigen. Besonders Parzellen mit Mulchsaat oder grobscholligen, humusreichen Böden sollten mit Köderstellen überwacht werden.

Getreide Schnecken
Bereits morgendlicher Tau liefert genug Feuchte, um die Schneckenaktivität in den Neuansaaten zu fördern. Foto: Strickhof

 

 

ÖLN

PSM-Einsatzverbot

Noch bis und mit Samstag, 14. November 2026 sind Pflanzenschutz-Behandlungen (einschliesslich dem Streuen von Schneckenkörnern) im Acker- und Futterbau möglich. Anschliessend dauert das Anwendungsverbot von PSM bis und mit dem 15. Februar 2027. In begründeten Ausnahmefällen kann für eine ausserterminliche Anwendung im Vorfeld eine Sonderbewilligung beantragt werden.

 

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026

In der vergangenen Woche kommunizierte der Bundesrat die agrarpolitischen Neuerungen für das kommende Jahr. Besonders im Pflanzenschutz wird die vielseits geforderte administrative Entlastung mit zahlreichen Massnahmen konkret umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen für den Pflanzenschutz im Feldbau lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Aufhebung der Einschränkungen für Vorauflauf-Herbizide
    Im ÖLN war die Anwendung von Herbiziden im Vorauflauf bislang ganz spezifischen Verfahren (z. B. Bandbehandlung) vorbehalten. Diese Einschränkung wird nun aufgehoben. Neu erhalten Bewirtschafter mehr Flexibilität in der Unkrautregulierung und ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Problemungräsern. Insbesondere im Maisanbau ermöglicht diese Anpassung vielseitigere und standortangepasste Herbizidstrategien. 

 

  • Flächenbehandlung mit selektiven Herbiziden
    Die bisherige Sonderbewilligungspflicht bei einer Behandlung von mehr als 20 Prozent der betrieblichen Grünflächen (z.B. zur flächigen Blackenbekämpfung) wird gestrichen. Solche Massnahmen obliegen neu der Eigenverantwortung der Bewirtschafter. Weil flächige Herbizideinsätze dem Grünlandertrag schaden, schätzt der Gesetzgeber das Missbrauchspotenzial als gering ein.

 

  • Detektionsbasierte Herbizid-Applikation auf ext. Wiesen und Weiden
    Der Einsatz von modernen Geräten zur detektionsbasierten Applikation von Herbiziden (Spot-Spraying wie z.B. das System Ecorobotix ARA, siehe Abbildung) wird auf extensiv genutzten Wiesen und Weiden sowie auf Uferwiesen neu ohne Sonderbewilligung erlaubt. Dadurch werden diese automatisierten Verfahren der manuellen Einzelstockbehandlung gleichgestellt. Rechtliche Voraussetzung ist eine offizielle Gerätezulassung durch Agroscope, welche die Einhaltung definierter Präzisionsstandards sicherstellt. 
öLN
Bei Wiesen und Weiden ist die detekti-onsbasierte Einzelpflanzenbehandlung mit Herbiziden neu auch auf BFF zuläs-sig. Foto: Strickhof

 

  • Erweiterung der frei einsetzbaren Insektizide
    Zur Bekämpfung wichtiger Schadorganismen wie Getreidehähnchen, Kartoffelkäfern, Blattläusen sowie neu auch Drahtwürmern wird die Palette der im ÖLN ohne Sonderbewilligung anwendbaren Insektizide erweitert. Unter anderem soll dadurch der einseitigen Belastung und dem Resistenzdruck durch den häufigen Einsatz des Wirkstoffs Spinosad (z. B. Audienz, Elvis) entgegengewirkt werden. Indem Wirkstoffe alternierend eingesetzt werden, lässt sich der Resistenzbildung bei Schädlingen wirksam vorbeugen. Pyrethroide bleiben im Feldbau aufgrund ihres Risikopotenzials weiterhin sonderbewilligungspflichtig.

 

  • Kupfer-Fungizide im extensiven Zuckerrübenanbau
    Im Zuckerrübenanbau ist der Einsatz von ausschliesslich aus Kupfer bestehenden Fungiziden im Rahmen des Produktionssystembeitrags «Verzicht auf PSM» (ehemals Extenso) neu zulässig. Agronomisch dient diese Massnahme dem Schutz von Cercospora-toleranten Sorten (CR+-Sorten), deren genetische Widerstandskraft bei hohem Infektionsdruck sonst rasch gebrochen werden könnte. Der Beitragsansatz bleibt unverändert bei Fr. 800.–/ha. Achtung: Im IP-Suisse-Labelanbau bleibt der Einsatz von Fungiziden grundsätzlich untersagt, allerdings dürfen maximal 900 g/ha Kupfer-Blattdünger (z. B. Cuprostar) appliziert werden.
Zuckerrüben Fungizide
Auch Zuckerrüben mit guter Sortenresis-tenz gegen Cercospora brauchen einen minimalen Fungizidschutz. Foto: Strickhof

 

  • Reduktion des Abschwemmungsrisikos und Ausnahmen bei Schneckenkörnern
    Ab dem Anbaujahr 2027 werden Verstösse gegen die Grundanforderung von mindestens einem Abschwemmpunkt zu tieferliegenden Gewässern und entwässerten Strassen sanktioniert. Eine Ausnahme kommt der Praxistauglichkeit zur Ausbringung von Molluskiziden (Schneckenkörnern) in Granulatform zugute: Hier entfällt neu die Verpflichtung zu speziellen Abdrift- und Abschwemmungsmassnahmen. Agronomisch wird damit berücksichtigt, dass von streufähigem Granulat keine Abdrift ausgeht und das Abschwemmungsrisiko als vertretbar eingestuft wird. 

 

  • Lockerung der Bekämpfungsmassnahmen beim Maiswurzelbohrer
    Die Massnahmen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers werden umgestaltet. Das bisherige strikte Anbauverbot von Mais nach Mais in befallenen Gebieten fällt weg; neu ist lediglich der Anbau von Mais auf derselben Parzelle für mehr als zwei Jahre hintereinander untersagt. Damit wird der Realität der flächendeckenden Verbreitung des Schädlings in der Schweiz Rechnung getragen, während die geregelte Fruchtfolge als wirksames Instrument zur Regulierung der Schädlingspopulation beibehalten wird.

 

Die Fachstelle Pflanzenschutz begrüsst die oben genannten regulatorischen Anpassungen im Pflanzenschutz. Durch die Reduktion der sonderbewilligungspflichtigen Anwendungen werden ab dem kommenden Jahr sowohl die Produzenten als auch die Behörden administrativ entlastet, indem an geeigneten Stellen stärker auf die Eigenverantwortung der Bewirtschafter gesetzt wird. Besonders erfreulich ist zudem der lang ersehnte Systemwechsel beim Maiswurzelbohrer, der im Ackerbau wieder mehr betriebliche Planungssicherheit schafft.

 

Zuckerrüben

Rübenmieten

Die Zuckerrüben konnten vielerorts bei optimalen Bodenbedingungen geerntet werden. Die Temperaturen befinden sich allmählich unterhalb der zweistelligen Marke. Eine Vorratsernte bei den Zuckerrüben kann also langsam ins Auge gefasst werden. Die Rüben bleiben im Boden am besten vor Veratmungsverlusten geschützt. Die Feldlagerzeit sollte so gering wie möglich ausfallen, um die Lagerverluste einzudämmen. Dennoch kann es aus mehreren Gründen sinnvoll sein, die Rüben nun an die Miete zu legen. Ab November ist mit keinen Zuwächsen mehr zu rechnen. Zudem steigt ab November auch das Ernterisiko. Der Boden trocknet nach Regen nur noch langsam ab, was Verdichtungen während der Ernte und einen höheren Fremdbesatz am Erntegut fördert. 

Neben dem Einhalten einer möglichst kurzen Feldlagerzeit gilt es einige andere Aspekte zu beachten, um die Zuckerverluste möglichst gering zu halten. Das ganze Prozedere fängt bereits mit der Wahl eines geeigneten Mietenplatzes an. Dieser sollte möglichst eben, gut entwässert und leicht für den Abtransport zugänglich sein. In Senkenlagen kann sich Regenwasser ansammeln, was Fäulnis und Frostschäden in der Miete fördern kann. Auch die Ernte sollte möglichst schonend vonstattengehen. Bei nassen Rodebedingungen ist meistens eine intensivere Reinigung der Rüben nötig, wodurch mehr Wunden am Rübenkörper entstehen können. Für die Wundheilung muss die Rübe wiederum Energie in Form von Zucker aufwenden. Die Bodenbedingungen sind noch immer trocken, was eine schonende Ernte ermöglicht. 

Vor Regen oder Frostereignissen ist der Haufen mit einem Vlies bis zum Fuss der Miete abzudecken. Das Vlies schützt die Rüben vor Nässe und Kälte und kann somit Schäden am Erntegut vermeiden. Des Weiteren kann der Erdanhang und der Boden unterhalb der Miete mit einer Vliesabdeckung besser abtrocknen. Somit lassen sich der Fremdbesatzanteil verringern und Verdichtungen am Mietenplatz vermeiden.

Zuckerrüben Ernte
Der Rübenhaufen ist bis zum Mietenfuss zu decken. Foto: Matthias Lüscher, Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenbau

 

Düngung

Erosion – die Nebenwirkung des Hitzesommers

Dass bis vor kurzem klimatische Ausnahmebedingungen herrschten, ist schon fast aus dem Blickfeld geraten. Wir erinnern uns: Ende August war der Boden staubtrocken, die Wiesen und Weiden erinnerten an die Nordamerikanische Prärie. Dann zog eine starke Gewitterfront über einen grossen Teil des Kantons. Der Hagel, der Starkregen und die Windböen hinterliessen nicht nur in Gewächshäusern einen Scherbenhaufen, sondern hinterliessen auch auf dem Acker Spuren – in Form von Erosion. 

Die ausgetrockneten Böden waren nicht in der Lage, die intensiven Niederschläge ausreichend aufzunehmen. Das Wasser konnte nicht in den Boden einsickern, floss oberflächlich ab und schwemmte wertvollen Oberboden weg. Neben den Ernteverlusten führt dies auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit.

Umso wichtiger ist es, den eigenen Boden für solche Wetterextreme fit zu machen. Eine gute Bodenstruktur, eine möglichst ganzjährige Bodenbedeckung und kräftige Wurzeln helfen, dass Regenwasser besser versickern kann und weniger Boden abgeschwemmt wird. Wer seinen Boden schützt, verhindert nicht nur Erosion, sondern erhält auch seine Fruchtbarkeit und damit die Grundlage für gute Ernten. Nicht erst reagieren, wenn das Wasser bereits über den Acker fliesst, sondern den Boden schon jetzt für die Zukunft fit machen: www.strickhof.ch/beratung/boden

Düngung Erosion
Bei der Erosion geht wertvoller Oberbo-den verloren. Foto: Strickhof

 

PDF: Pflanzenbau News Strickhof vom 4. November 2026

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