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Vorsicht vor illegalen Pflanzenschutzmitteln aus dem Internet

Wer Pflanzenschutzmittel online kauft, sollte wachsam sein. Fehlende Zulassungsnummern, unrealistische Versprechen und ausländische Shops sind klare Warnzeichen. Nicht jedes verlockende Angebot ist auch legal.

Kennen Sie das? Beim Scrollen durch die sozialen Medien erscheint plötzlich eine Werbung: Hochleistungs-Unkrautvernichter – wirkt in wenigen Stunden, jetzt 1 + 1 gratis, fast ausverkauft!» Dazu gibt es noch fünf Sterne auf einer Bewertungsplattform und beeindruckende Vorher-Nachher-Bilder. Das klingt verlockend, aber hier ist Vorsicht geboten. Solche Angebote stammen oft von unseriösen Anbietern. Teilweise enthalten die Produkte Wirkstoffe, die in der Schweiz verboten sind (zum Beispiel Glufosinat). Privatpersonen dürfen in der Schweiz nur Produkte für die «Nichtberufliche Verwendung» erwerben die in der Schweiz zugelassen sind. Am besten lässt man sich dazu im Fachhandel beraten, um keine illegalen Mittel auszubringen. Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln im Onlinehandel sollte man vorsichtig sein; vor allem wenn der Onlineshop nicht aus der Schweiz stammt.

 

Werbung von illegalen Pflanzenschutzmittel auf Instagram
Werbung von illegalen Pflanzenschutzmittel auf Instagram

 

Warnzeichen solcher Seiten können beispielsweise unrealistische Versprechen sein, wie Vorher-Nachher-Bilder, die Ergebnisse innerhalb von wenigen Stunden oder bereits am nächsten Tag versprechen, sowie fehlende Zulassungsnummern der Produkte. In der Schweiz tragen alle PSM eine Zulassungsnummer. Auffällig sind auch Sätze wie „fast ausverkauft” oder „solange der Vorrat reicht”. Zudem ist Vorsicht geboten, wenn es sich um einen ausländischen Onlineshop handelt oder wenn ein Onlineshop sehr viele verschiedene Produkte verkauft und viele Rechtschreibfehler enthält.

 

Werbung von illegalen Pflanzenschutzmittel auf Instagram
Vorsicht bei Werbungen von Pflanzenschutzmittel auf Sozialen Medien

 

In der Schweiz gibt es klare Regelungen zu Pflanzenschutzmitteln, an die sich alle Landwirte und Privathaushalte halten müssen. Auch für den Import von Pflanzenschutzmitteln gibt es Vorschriften, die im Pflanzenschutzmittelverzeichnis unter „Parallelimport” aufgeführt sind. Ausserdem kann man auf die Zulassungsnummer achten und diese unter „psm.admin.ch” überprüfen. Weitere Informationen zu importierbaren Pflanzenschutzmitteln finden Sie direkt beim BLV: Importierbare Pflanzenschutzmittel

 

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