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Legale Strassenfahrt mit schweren Anbaugeräten

Der Trend bei den Anbaugeräten und Anhänger geht in Richtung grösser und folglich auch schwerer. Entsprechend steigen die Anforderungen an die Tragfähigkeit des Traktors für eine legale Strassenfahrt. Meist kann die Anforderung an die gesamte Nutzlast zwar erreicht werden, doch zeigt sich häufig, dass die Achslasten leicht überschritten werden.

Gewichte auf den einzelnen Achsen beachten

Häufig wird nur von der Nutzlast des Traktors gesprochen. Die Nutzlast entspricht des zulässigen Gesamtgewichts abzüglich des Leergewichts, ist also das Gewicht, das der Traktor in Form von Anbaugeräten oder als Stützlast tragen kann. Häufig wird dabei aber vergessen, dass Vorder- und Hinterachse ebenfalls über zulässige Garantiegewichte verfügen. Das kann dazu führen, dass ein Traktor zwar drei Tonnen Nutzlast aufweist, diese Nutzlast aber auf die Vorder- und Hinterachse aufgeteilt werden muss, beispielsweise zwei Tonnen auf die Hinterachse und eine Tonne auf die Vorderachse. Eine Stützlast von drei Tonnen wäre in diesem Fall somit nicht möglich. Zudem gilt es zu beachten, dass Stützlasten oder Anbaugeräte eine Hebelwirkung bewirken. So führt ein heckseitiges Anbaugerät zu einer Entlastung der Vorderachse, was eine Gewichtsverlagerung von der Vorder- auf die Hinterachse bewirkt und diese dadurch zusätzlich belastet. Neben den Garantiegewichten muss auch die Tragfähigkeit der Reifen berücksichtigt werden. Insbesondere bei Pflegebereifungen kann dies der begrenzende Faktor sein kann. Ebenfalls muss auf der Vorderachse mindestens 20 % des Traktorengewichts lasten um die Lenkbarkeit sicherzustellen.

 

Genügend Gewicht auf den Antriebsachsen

Das Adhäsionsgewicht beschreibt den Anteil des Gewichts auf den angetriebenen Achsen gegenüber dem Gesamtzuggewicht. In der Vergangenheit war für die Landwirtschaft kein Adhäsionsgewicht vorgeschrieben, sondern lediglich, dass ein Anfahren bei einer Steigung von 15 % möglich sein musste. Da dies in der Praxis kaum zu überprüfen war, wurde 2019 verbindlich ein Adhäsionsgewicht von 22 % für die Landwirtschaft eingeführt. Das bedeutet, dass 22 % des Betriebsgewichts (Summe der Achslasten von Traktor und Anhängern) auf den angetriebenen Achsen liegen muss. Bei einem Gesamtzuggewicht von 40 Tonnen bedeutet das, dass mindestens 8800 kg auf den Achsen des Allradtraktors liegen müssen. Wird das Adhäsionsgewicht nicht erreicht, besteht eine Möglichkeit darin, den Traktor zusätzlich zu ballastieren. Diese Lösung ist allerdings nicht zielführend, da der Ballast zulasten der Transportkapazität geht. Eine elegantere Lösung ist der Einsatz eines Anhängers mit Stützlast um dadurch Gewicht vom Anhänger auf den Traktor zu übertragen. Hier müssen allerdings die Gewichtsgarantien des Traktors, mit einem besonderen Augenmerk auf der zulässigen Hinterachslast, überprüft werden. Ausserdem gilt es die Verbindungseinrichtungen auf deren Belastungsfähigkeit zu überprüfen, also ob die Verbindungseinrichtung überhaupt eine so hohe Stützlast aufnehmen kann und ob der D-Wert eingehalten wird.

Rechner für die Achslasten und das Adhäsionsgewicht

Für eine Abschätzung ob sich eine Fahrzeugkombination im legalen Bereich befindet, stehen auf der Homepage vom Strickhof zwei Excel-Dateien zur freien Verfügung. Der Achslastrechner ermöglicht eine Berechnung der Achslasten um abzuschätzen, ob ein neues Anbaugerät am bestehenden Traktor legal eingesetzt werden kann oder ob ein neuer Traktor die bestehenden Anbaugeräte tragen kann. Mit dem Rechner fürs Adhäsionsgewicht kann geprüft werden, ob die Anhänger legal vom Traktor gezogen werden können. 

Die Excel-Dateien sind zu finden unter: strickhof.ch --> Fachwissen --> Agrartechnik & Digitalisierung --> Wissen

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