Sachkundenachweis (SKN) Rind 06. & 27. April 2027
Wer Tiere hält, muss entsprechende Fachkenntnisse besitzen. Dies ist jedem verantwortungsbewussten Tierhalter klar und wird vom Tierschutzgesetz vorgeschrieben. So müssen Halter von Rindvieh den Wissensstand mindestens mit einem Sachkundenachweis belegen können, wenn keine landwirtschaftliche Ausbildung vorhanden ist. (Tierschutzverordnung Art. 31)
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