Sachkundenachweis für die Haltung von Geflügel (Hühner) 2027
Für die Haltung von mehr als 150 Legehennen oder 200 Junghennen bzw. 500 Mastpoulets pro Jahr, muss die verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Art. 198 der Tierschutzverordnung erbringen, wenn keine landwirtschaftliche Ausbildung vorhanden ist.
Der Kurs eignet sich auch für Hobbyhalter von Hausgeflügel als Wissensgrundlage.
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