Pflanzenbau-News 5. September 2024
Mais
Maiswurzelbohrer
Auch in diesem Jahr wird der Maiswurzelbohrer wieder schweizweit überwacht. Bisher wurden in 4 der 15 im Kanton Zürich positionierten Fallen Maiswurzelbohrer gefunden. Weitere Fallenfänge, die unser Kantonsgebiet ebenfalls betreffen, wurden in den Kantonen St. Gallen sowie Thurgau gefunden. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Maiswurzelbohrer-Population eher klein, was wir vor allem auf das regnerische Wetter zurückführen. Nichtsdestotrotz gilt aufgrund der Funde auch im Jahr 2025 auf allen Flächen in einem Umkreis von 10 km um einen positiven Fallenstandort: Auf Parzellen, auf denen im Jahr 2024 Mais gestanden hat, darf im Folgejahr 2025 kein Mais stehen. Dies gilt sowohl für Mais als Hauptkultur wie auch für Mais als Zweitkultur und für Gründüngungen, die Mais enthalten.
Da der Maiswurzelbohrer sehr stark auf Mais spezialisiert ist, hilft nur eine geregelte Fruchtfolge, um den Schädling zu bekämpfen. Denn der Käfer, welcher zurzeit fliegt, legt seine Eier gezielt in Maisfelder ab, mit der Erwartung, dass auch im nächsten Jahr auf dem Feld wieder Mais stehen wird. Die Larven, die im folgenden Mai aus den Eiern schlüpfen, haben einen sehr eingeschränkten Bewegungsradius und fressen ausschliesslich Maiswurzeln. Steht im Jahr 2025 auf einer Parzelle also nicht ein zweites Mal Mais, verhungern die Larven auf der Parzelle und es kann sich keine Maiswurzelbohrer-Population aufbauen. Somit ist die Fruchtfolge die einzige effektive Strategie, den Maiswurzelbohrer zu bekämpfen. Da dieser in der Eiform überwintert, ist übrigens auch eine intensive Bodenbearbeitung keine Bekämpfungsmassnahme, da dadurch die Eier nicht zerstört werden.
Eine Karte mit den aktuell abgegrenzten Gebieten kann unter folgendem Link abgerufen werden: geo.zh.ch/maps. Auf der linken Seite kann anschliessend die Maiswurzelbohrerkarte 2024 über das Suchfenster gesucht und ausgewählt werden. Die rot markierten Parzellen stellen jene Flächen in den abgegrenzten Gebieten im Kanton Zürich dar, auf welchen ein erneuter Maisanbau im nächsten Jahr bereits definitiv nicht erlaubt ist. Vorsicht: Für Parzellen ausserhalb der abgegrenzten Gebiete ist die Karte erst eine Momentaufnahme. Da die Kontrollen noch bis Mitte September durchgeführt werden, kann sich ihr Status bis dahin auch noch ändern.
Link: Maiswurzelbohrer-Befallskarte ZH: geo.zh.ch/maps
Raps
Rapserdfloh
Dank vereinzelter Niederschläge und den warmen Temperaturen herrschen wüchsige Bedingungen. Es können daher bedenkenlos 100 % der Rapspflanzen mit mehreren Schabstellen toleriert werden, solange diese nicht deutlich im Wachstum gehemmt werden. Sobald der Raps aus dem Keimblattstadium herauswächst und die ersten Laubblätter entfaltet, sinkt das Schadpotenzial des Erdflohs. Ab fünf echten Blättern sind Frassschäden durch die adulten Rapserdflöhe vernachlässigbar. Den Hauptschaden verursachen erst später die Larven, welche sich ab Ende September in die Blattstiele einbohren und mit dem Frass im Stiel beginnen. Der Einsatz von Pyrethroiden ist in jedem Fall sonderbewilligungspflichtig. Hierzu steht das neue Sonderbewilligungs-Portal zur Verfügung: Sonderbewilligungs-Portal ZH: sonderbewilligung.strickhof.ch
Schnecken
Bis der Raps das Vierblatt-Stadium überschritten hat, sind die Bestände auf Schneckenbefall zu kontrollieren. Aufgrund der verbreiteten Niederschläge und den nachtsüber taufeuchten Böden ist eine hohe Schneckenaktivität zu beobachten. Dies insbesondere entlang von angrenzenden Wiesenflächen. Auch von angelegten begrünten Pufferstreifen geht ein erhöhtes Befallsrisiko aus. Der Loch-Frass an den Keimblättern wird oft fälschlicherweise mit Schabstellen des Rapserflohs verwechselt und zu spät bemerkt. Wir empfehlen daher bei mehreren Stellen im Feld Schneckenkörner auf der Basis von Metaldehyd zu streuen und mit einem Düngersack abzudecken. Bei sichtbaren Schleimspuren oder Schnecken ist eine flächige Anwendung angezeigt.
Zuckerrüben
Erdmandelgras
In den letzten Wochen häufen sich die Erdmandelgrasfunde in Hackfrüchten, so auch in den Zuckerrüben. Das Sauergras gilt als sehr konkurrenzstark und schwer bekämpfbar. Das Unkraut bildet an seinen Wurzeln knöllchenförmige Mandeln aus, welche zu Beginn noch weiss, später braun gefärbt sind. Diese Mandeln stellen das Hauptproblem der ganzen Thematik dar, da sie von der Pflanze zu Genüge gebildet werden und zudem sehr leicht von Feld zu Feld verschleppt werden können. Das Erdmandelgras kann sich jedoch auch über Samen vermehren.
Ein typisches Erkennungsmerkmal von Erdmandelgras ist unter anderem der dreikantige Stängel, welcher keine verdickten Knoten aufweist. Ausserdem ist die helle, gelb-grüne Farbe des Sauergrases sehr auffällig. Die Pflanze ist zudem gänzlich unbehaart. Meistens fallen die Pflanzen im Bestand erst auf, wenn bereits eine grössere Fläche betroffen ist. Daher ist es essenziell, dass die Kulturen genau auf Erdmandelgras kontrolliert werden.
Ein Erdmandelgrasbefall muss umgehend bei der kantonalen Fachstelle gemeldet werden. Zudem müssen jegliche Lohnunternehmer und Bewirtschafter, welche Arbeiten auf den betroffenen Parzellen verrichten, darüber informiert werden. Nur mit einer gut organisierten und verlässlicher Kommunikation kann eine weiterführende Verschleppung verhindert werden. Bei der Zuckerrübenkultur muss zudem umgehend die Ernte- und Transportorganisation in Kenntnis gesetzt werden, damit eine separate Rübenrodemaschine für die Ernte eingeplant werden kann.
Sauergräser unterscheiden sich morphologisch von echten Gräsern bzw. Süssgräsern. Daher wirken klassische Gräserherbizide nicht gegen das Erdmandelgras. Eine Bekämpfung des Erdmandelgrases gestaltet sich je nach Befallsstärke unterschiedlich. In jedem Fall sollte die Beratung der kantonalen Fachstelle zu Rate gezogen werden, um so eine passende Bekämpfungsstrategie zu erarbeiten.
Mehr Informationen:
Biodiversität
Getreide in weiter Reihe ab 2025 nur noch im Rahmen von Vernetzungsprojekten
Das Getreide in weiter Reihe wurde als BFF-Typ eingeführt, um eine weitere Möglichkeit für die Umsetzung der 3.5% BFF im Acker zu schaffen. Da diese Vorgabe jetzt doch nicht kommt, wird der BFF Typ Getreide in weiter Reihe ab 2025 auf QI Stufe aufgehoben.
Zukünftig ist Getreide in weiter Reihe jedoch wieder im Rahmen der Vernetzung möglich mit entsprechenden Beiträgen. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Merkblatt «Vernetzungsmassnahme Getreide in weiter Reihe ab 2025» (www.zh.ch)
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne melden unter 058 105 83 12 bei Simon Küng, Strickhof.