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Die Verwendung sonderbewilligungspflichtiger PSM kann neu per digitalem Formular beantragt werden.>

Elektronische Sonderbewilligung

Mit dem Verordnungspaket Pa.Iv. 19.475 wurde per Saison 2023 die Anwendung zahlreicher Pflanzenschutzmittel (PSM) sonderbewilligungspflichtig. Um der Flut von Anfragen zu begegnen, soll eine neue Web-Applikation Abhilfe schaffen. Mit Beginn der Rapssaison 2025 startet im Kanton Zürich die digitale Sonderbewilligung unter dem Link «sonderbewilligung.strickhof.ch».

Die Direktzahlungsverordnung verbietet grundsätzlich seit dem 1. Januar 2023 die Anwendung von PSM mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser. Davon betroffen sind insbesondere diverse Vorauflauf-Herbizide im Mais und Raps sowie alle Insektizide aus der Gruppe der Pyrethroide. Mit dem Wegfall Letzterer würde in der Schweiz der intensive Anbau von Raps und diversen Gemüsearten faktisch verunmöglicht. Als «gutschweizerischer Kompromiss» ermöglichte deshalb der Gesetzgeber Ausnahmen mittels Sonderbewilligungen durch die kantonalen Fachstellen. 

 

Video-Tutorial zur neuen digitalen Sonderbewilligung

https://www.youtube.com/embed/sDJqvaRxNNs

Inhalte:

  • 0:14 - Log-in via Agate
  • 1:17 - Parzellen erfassen
  • 2:33 - Sonderbewilligungsantrag stellen
  • 4:40 - Bewilligung einsehen und ausdrucken
  • 5:45 - Freigabe an Lohnunternehmer durch den Kunden
  • 7:03 - Sonderbewilligungsantrag für einen Kunden erfassen

 

 

Der «Sonderfall» wird zum «Regelfall»

Während früher das Beantragen einer Sonderbewilligung im Ackerbau nur in Ausnahmesituationen nötig und im Gemüsebau völlig unbekannt war, wurden diese mit der neuen Regelung bei gewissen Kulturen faktisch zum Standard. Beim Raps beispielsweise stehen zur Bekämpfung des Rapserdflohs und des Stängelrüsslers als wichtige Schadinsekten einzig Pyrethroide zur Verfügung. Bei einer jährlichen Rapsanbaufläche von rund 2000 ha im Kanton Zürich ist deshalb die Flut von Sonderbewilligungsanfragen nur schon für diese eine Kultur überwältigend. Im Jahr 2023 musste die Fachstelle Pflanzenschutz deshalb mehrmals von der Möglichkeit der Erteilung einer regionalen Sonderbewilligung Gebrauch machen. Da aber eine sonderbewilligungspflichtige PSM-Anwendung grundsätzlich parzellenscharf erfasst werden muss, entwickelten die Fachstellen Pflanzenschutz und Gemüsebau zusammen mit einem IT-Partner eine elektronische Lösung. Somit sollen regionale Sonderbewilligungen künftig weitestgehend vermieden werden können.

 

Einfacher Einstieg mit wenigen Klicks

e-SOBE Screenshot
Die Web-Applikation bietet eine einfache Maske, womit für mehrere Parzellen gleichzeitig eine Sonderbewilligung beantragt werden kann.

 

Der Einstieg gelingt über einen Direktlink «sonderbewilligung.strickhof.ch». Es ist keine Registrierung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über das gewohnte CH-Login via Agate. Die Bedienung ist wahlweise mit Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) oder einem Computer möglich. Hinweis: Sollte nach der Anmeldung nicht automatisch die Applikation geladen werden, muss abermals der Direktlink «sonderbewilligung.strickhof.ch» aufgerufen werden.

In einem ersten Schritt hat der Bewirtschafter die Möglichkeit, unter dem Reiter «Parzellen» die Bewirtschaftungseinheiten (Parzellennummer, Flurname, Flächengrösse, Gemeinde) zu erfassen. Einmal erfasst, stehen diese dann als Vorauswahl für alle künftigen Sonderbewilligungsanträge zur Verfügung.

Als nächstes wird unter dem Reiter «Anträge» das Menü «Antrag erfassen» gewählt. Dadurch öffnet sich das Antragsformular (vgl. Screenshot oben). Hier können die vordefinierten Flächen ausgewählt oder bei Bedarf mit dem «+» auch neue Parzellen direkt im Antragsformular erfasst werden. Auch die Flächenangaben können auf die tatsächlich zu behandelnden Flächengrössen angepasst werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Dokumente oder Fotos anzuhängen sowie den Antrag zu begründen. Mit Klick auf «Antrag einreichen» wird die Fachstelle Pflanzenschutz über den Eingang des Sonderbewilligungsgesuchs informiert. 

Falls weitere Informationen nötig sind, nehmen wir mit dem Antragsteller Kontakt auf oder wir verschaffen uns selber vor Ort ein Bild. Sobald das Gesuch bearbeitet wurde, wird der Bewirtschafter per Mail darüber informiert. Bei einer Bewilligung steht das Dokument in Form einer druckfähigen PDF-Datei in der Web-App zum Download für die Aktenablage bereit.

 

Freigaben für Lohnunternehmen

Einige Lohnunternehmen bieten einen «Pflanzenschutz-Vollservice» an. Hierzu kann der Aufraggeber den Zugriff auf sein Sonderbewilligungs-Portal freigeben, sodass Anträge auch direkt durch den Dienstleister gestellt werden können. Gleichzeitig hat der Bewirtschafter, welcher für die Einhaltung des ÖLN die Gesamtverantwortung trägt, immer den vollen Überblick über alle offenen Anträge und über die auf seinen Betrieb ausgestellten Sonderbewilligungen. Für diese Freigabe klickt der Kunde auf sein «Profil» oben rechts und gibt im Menü «Freigabe hinzufügen» die Agate-ID des Lohnunternehmers ein. Dieser bestätigt im Anschluss die Freigabe. Der Lohnunternehmer kann dann im Antragsformular zwischen den für ihn freigegebenen Betrieben wechseln.

 

Gerne laden wir Sie ein, die neue Web-App «Elektronische Sonderbewilligung» bei Ihrem nächsten Sonderbewilligungsantrag auszuprobieren. Bei Fragen zur Bedienung stehen wir gerne zur Verfügung. 

- Ihre Fachstelle Pflanzenschutz