Erdmandelgras – Meldepflicht im Kanton Zürich
Erdmandelgras ist ein nicht einheimisches Ungras mit einem enorm hohen Schadpotenzial. Um seine Ausbreitung zu verhindern, gilt seit dem 1. Januar 2021 eine Meldepflicht.
Um das Erdmandelgras an seiner Ausbreitung zu hindern, werden folgende Punkte im Regierungsratsbeschluss festgehalten:
- Es wird eine Meldepflicht eingeführt, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
- Die gemeldeten Standorte werden auf dem GIS Browser eingezeichnet.
- Es gilt die gegenseitige Informationspflicht. Das bedeutet, dass ich als Landwirt z.B. den Lohnunternehmer davon unterrichten muss, wenn er Arbeiten auf einem Feld ausführen soll, welches mit Erdmandeln befallen ist. Gleichzeitig muss der Lohnunternehmer den Landwirten davon in Kenntnis setzen, wenn er zuvor auf einem Feld gearbeitet hat, welches mit Erdmandeln befallen war. So kann jeder individuell entscheiden, wie fortgefahren werden soll.
- Es soll eine minimale Bekämpfung sichergestellt werden, weshalb die Stärke und Verteilung kategorisiert werden. Eine Bekämpfung muss gemäss Weisungen erfolgen.
- Es gilt die Sorgfaltspflicht. Beim Wechsel aus einem befallene Feld müssen die Maschinen gründlich gereinigt werden.
Ausführliche Informationen zur Ausgangslage, den Rechtsgrundlagen, den Massnahmen und dem Regierungsratsbeschluss finden Sie im Dokument Regierungsratsbeschluss über die Meldepflicht des Erdmandelgrases des Kantons Zürich. Achtung! In anderen Kantonen gelten andere Bestimmungen.
Der folgende Text mit dem Titel Melde- und Bekämpfungspflicht des Erdmandelgrases ist am 27. August 2021 im Züri Puur erschienen und fasst die Meldepflicht im Kanton Zürich kurz und knapp zusammen.