Rückblick Sonderbewilligungen im Gemüsebau 2024 und Neuerungen für die Saison 2025
Vergleichbare Anzahl Anträge
In der Saison 2024 wurden im Kanton Zürich mit 147 Anträgen (jede Parzelle einzeln gezählt) nur unwesentlich weniger Anträge auf Sonderbewilligung im Gemüsebau gestellt als 2023, wo es deren 152 waren. Unverändert blieb zudem der Schwerpunkt auf die Kulturgruppe der Kohlarten, die den überwiegenden Anteil an den zu bearbeitenden Anträgen ausmachten. Obschon die Anzahl Anträge in etwa gleich blieb, wurde für rund 20% weniger Fläche eine Sonderbewilligung ausgestellt. Dies liegt nicht etwa daran, dass mehr Anträge abgelehnt wurden als 2023 sondern daran, dass die beantragten Parzellen im Durchschnitt eine kleinere Fläche auswiesen als 2023. 2024 waren die "Spielregeln" und die Abläufe im Gemüsebau soweit bekannt, dass es nicht mehr zu vielen Ablehnungen von Anträgen gekommen ist. Die Fragen und Unklarheiten konnten bereits geklärt werden, bevor die Anträge bei der Fachstelle zur Beurteilung vorlagen. Ebenfalls waren die in der Direktzahlungsverordnung DZV verankerten Ausnahmen zur Sonderbewilligungspflicht, wie z.B. der Einsatz von Pyrethroiden zur Möhrenfliegenbekämpfung, bekannt und es wurden für diese Indikationen keine Anträge gestellt.
Verschiebung im zeitlichen Ablauf während der Saison
Nebst vieler Parallelen zur Saison 2023 gab es 2024 auch einige Unterschiede im Vergleich zu 2023. So wurden 2024 deutlich weniger Anträge zur Bekämpfung des Kohlerdflohs gestellt und dagegen mehr Anträge zur Bekämpfung der Kohldrehherzgallmücke. Zwar waren die Erdflöhe auch 2024 die am häufigsten beantragte Indikation auf Sonderbewilligung und in Kulturen wie Chinakohl oder Rucola nach wie vor das Hauptproblem, die Situation im Frühsommer (Ende Mai und Juni) war jedoch nicht so dramatisch wie im Vorjahr. Damals hatten viele Neupflanzungen unter der schlagartig einsetzenden Trockenheit gelitten und die Kohlerdflöhe traten massenhaft auf. In diesem Zeitraum wurden 2024 deutlich weniger Anträge gestellt als 2023. Demgegenüber standen mehr Anträge 2024 im August. In diesem Zeitraum wurden vor allem Anträge zur Bekämpfung der Drehherzgallmücke in den Kohlarten und gegen Raupen in verschiedenen Kulturen gestellt. Bei der Beurteilung der Anträge für Kohldrehherzgallmücke konnte unsere Fachstelle dabei auf ein erweitertes Netz an Pheromonfallen zurückgreifen. So wurde die Aktivität dieses Schädlings von uns verteilt über den Kanton an 15 Standorten überwacht. Dadurch konnten zusammen mit der Bearbeitung der Anträge auch Hinweise auf den optimalen Bekämpfungstermin auf einem Betrieb gegeben werden. Neu wurden im Frühjahr 2024 auch einige Anträge zur Bekämpfung des Blattrandkäfers an Erbsen gestellt. Weitere neue Indikationen, für welche Anträge auf Sonderbewilligung gestellt wurden, gab es aber keine.
Insgesamt wurden in der Saison 2024 durch weniger verschiedene Betriebe Anträge auf Sonderbewilligung gestellt als 2023. Wir hoffen dies ist darauf zurückzuführen, dass effektiv weniger Gemüsebetriebe Bedarf auf die Anwendung von sonderbewilligungspflichtigen PSM in den entsprechenden Indikationen hatten. Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, sich dieser neuen Anforderung des ÖLN bewusst zu sein und sich zu informieren: Neu ab 2023: Sonderbewilligungen im Gemüsebau. Die neue Anforderung des ÖLN erfüllt nur, wer für die sonderbewilligungspflichtigen PSM in der entsprechenden Indikation vorgängig einen Antrag stellt, diesen durch die in den Weisungen festgehaltenen möglichen Begründungen belegt (Überschreitung der Schadschwelle, Gefährdung aufgrund Monitoring, Dokumentation durch Fotos) und die von der Fachstelle Gemüse unterschriebene Sonderbewilligung erhalten hat.
Elektronische Sonderbewilligung ab der Saison 2025
Zusammen mit der Fachstelle Pflanzenschutz wurde im letzten Jahr ein elektronisches Tool für die Antragsstellung und die Antragsbearbeitung entwickelt. Diese Anwendung ist mittlerweile online Link zur elektronischen Sonderbewilligung und im Ackerbau wird bereits damit gearbeitet. Die Anmeldung erfolgt mittels dem gewohnten CH-Login via Agate. Die Anwendung wurde so erstellt, dass sämtliche Angaben wie man sie auf dem bekannten Antragsformular 2023/2024 machen konnte, elektronisch gemacht werden können. Dies beinhaltet auch das Hochladen von Bilddateien zur Begründung eines Antrags. Ebenfalls ist es für Lohnunternehmer möglich, Anträge für Betriebe zu stellen, sofern diese Betriebe die Freigabe im System gemacht haben. Alle Informationen zum System der elektronischen Sonderbewilligung für den Kanton Zürich inklusive eines kurzen Instruktionsvideos finden sich unter folgendem Link "Informationen zur elektronischen Sonderbewilligung". Die Anwendung kann sowohl mobil (Smartphone, Tablet) oder am Computer aufgerufen werden. Wir erhoffen uns dadurch 2025 die Bearbeitungszeit der gemüsebaulichen Anträge zu verkürzen und den Ablauf insgesamt zu vereinfachen.