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Rindvieh aktuell Februar / 2026

Blauzungenkrankheit, Lumpy Skin Disease oder Maul- und Klauenseuche: Tierseuchen sind für Tierhaltende mehr als nur ein theoretisches Risiko. Im aktuellen Beitrag von Rindvieh aktuell erfahren Sie, welche Entschädigungen im Seuchenfall vorgesehen sind und welche Versicherungslösungen zusätzlichen Schutz bieten können.

Tierversicherung: Wer bezahlt bei Tierseuchen?

Blauzungenkrankheit (BT), Lumpy Skin Desease (LSD), Maul- und Klauenseuche (MKS) – dies sind einige der vom BLV als Tierseuchen definierten Krankheiten, die uns in den letzten Monaten beschäftigt haben. Doch was bedeutet der Status «Tierseuche» eigentlich und was passiert, wenn mein Bestand von einer solchen Krankheit betroffen ist? Für Tierseuchen sind in der Tierseuchenverordnung (TSV) die Bekämpfungsmassnahmen, deren Organisation und auch die Entschädigung der Tierhaltenden festgelegt. 

Folgen des Auftretens einer Tierseuche

Jeder Tierhaltende ist verpflichtet, Verdachtsfälle von Tierseuchen in seinem Bestand einem Tierarzt zu melden. Dieser wird, wenn nötig, die weiteren Schritte einleiten. Diese können von verschiedenen Sperrmassnahmen bis hin zu einer Bestandeskeulung reichen. 

Entschädigungen im Fall einer Tierseuche

Tierverluste aufgrund von hochansteckenden Tierseuchen werden durch Bund und Kanton zu 60-90% ihres Schätzwertes übernommen. Ausserdem können die Entsorgung der Tierkörper oder weitere Massnahmen gedeckt sein. Keine Unterstützung der öffentlichen Hand gibt es aber beispielsweise für Ertragsausfälle. 

Versicherungslösungen

Verschiedene Versicherungsanbieter haben Tierversicherungen für landwirtschaftliche Nutztiere im Angebot. Oft lassen sich beispielsweise Krankheit oder Unfall abdecken. Vor einem Versicherungsabschluss lohnt es sich aber, genau hinzuschauen und sich aufzeigen zu lassen, welche Fälle versichert sind und welche eben nicht.

Wichtig: Versicherungen sollten vorausschauend abgeschlossen werden. Bereits erkrankte Tiere/Bestände können nicht mehr versichert werden und es ist damit zu rechnen, dass Neuabschlüsse einer Prüfung unterliegen, wenn beispielsweise eine hochansteckende Seuche im nahen Ausland bzw. die Schweiz erreicht hat. 

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Automatisch generierte Beschreibung

Speziell in Bezug auf Tierseuchen bietet die Schweizer Hagel eine Tierseuchenversicherung für Rindvieh, bei welcher per 2026 der Versicherungsumfang angepasst wurde. Hier werden neu 15 Tierseuchen abgedeckt, darunter LSD, BT (BTV3 und 8) oder auch Botulismus. Sind für eine Seuche keine öffentlichen Vergütungen vorgesehen, erstattet die Versicherung 100% des versicherten Tierwerts, wenn öffentliche Gelder gesprochen werden, 20% des Tierwerts. Ausserdem lassen sich ein allfälliger Ertragsverslust sowie entstandene Zusatzkosten für Tierarzt, Desinfektion, vernichtetes Futter etc. versichern und werden zumindest anteilsmässig erstattet. 

Definition Tierseuche

Eine Tierseuche ist eine ansteckende, oft plötzlich auftretende Infektionskrankheit, die eine grosse Anzahl von Tieren in einer Region befallen kann. Sie wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt, über Insekten, Gegenstände oder den Menschen übertragen und durch Erreger wie Viren, Bakterien oder Parasiten verursacht.

Das Tierseuchengesetz (TSG) definiert sie weiter als übertragbare Tierkrankheiten, die hohe wirtschaftliche Schäden verursachen, den Handel gefährden, einheimische oder wildlebende Tierarten bedrohen können oder auf den Menschen (Zoonosen) übertragbar sind. Von einzelnen Tierhaltenden können sie nicht erfolgreich bekämpft werden, daher sind betriebsübergreifende Massnahmen nötig. Es wird unterschieden zwischen:

  • Hochansteckende Tierseuche 
    Sie haben das Potential, sich national und international schnell auszubreiten und bringen grosse sozialwirtschaftliche und gesundheitliche Konsequenzen mit sich.
    z.B. Maul- und Klauenseuche, Lumpy Skin Desease, Afrikanische Schweinepest
  • Auszurottende Tierseuche
    Für diese Krankheiten werden /wurden Bekämpfungsprogramme durchgeführt, mit dem Ziel, sie (in der Schweiz) auszurotten. z.B. BVD, Tuberkulose, Brucellose, Tollwut
  • Zu bekämpfende Tierseuche
    Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden sollen so gering wie möglich gehalten werden, eine Ausrottung ist aber mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. z.B. Blauzungenkrankheit, Salmonellose, Moderhinke
  • Zu überwachende Tierseuche
    Eine gewisse Bedeutung im internationalen Verkehr ist vorhanden, die Krankheiten unterstehen der Meldepflicht

 

Aktuelles zur Blauzungenkrankeit

Das BLV empfiehlt auch dieses Jahr, alle empfänglichen Tierarten gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Damit die Tiere vor Beginn der Vektor-Saison, also bevor die Gnitzen fliegen, geschützt sind, sollten sie bis Ende März vollständig geimpft sein. Es sind Impfstoffe gehen BTV3 sowie ein Kombinationsimpfstoff gegen BTV 4 und 8 erhältlich. Die Impfstoffe können zum gleichen Zeitpunkt an unterschiedliche Körperstellen verabreicht werden. Zur Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von ca. 3 Wochen notwendig, als Booster für bereits geimpfte Tiere sollte eine einmalige Auffrischung vorgenommen werden.

Letztes Jahr bereits gegen BTV3 geimpfte Tiere werden 2x mit dem Kombiimpfstoff gegen BTV 4 & 8 geimpft und an einem der Termine zusätzlich gegen BTV3 geboostert.

Noch ungeimpfte Tiere werden sowohl gegen BTV 3 als auch gegen BTV 4 & 8 zwei mal geimpft.

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise in der Impfempfehlung des BLV. Bitte beachten Sie die Packungsbeilagen der jeweiligen Impfstoffe und besprechen Sie das Vorgehen mit Ihrem Tierarzt oder Ihrer Tierärztin.

Strickhof, eigene Darstellung
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