Beluga – ein neuer Baustein in der Drahtwurm-Bekämpfung
Endlich ein regulär zugelassenes Mittel für Mais und Kartoffeln
Der Drahtwurm zählt zu den hartnäckigsten Schädlingen im Ackerbau. Mit dem Verlust der Neonikotinoid-Beizung stand insbesondere der Maisanbau in den letzten Jahren weitgehend schutzlos da. Ein starker Befall führte oft zu einer Neusaat des Maises. Gegen den Drahtwurm setzte man in den letzten Jahren auf Kalkstickstoff. In Kartoffeln stand bislang das Granulat Attracap mit Notfallzulassung zur Verfügung. Seit letzter Woche ist mit «Beluga», einem Produkt der Omya Schweiz AG, nun ein neues Insektizid-Granulat auf dem Markt, das wieder eine reguläre Zulassung für den Drahtwurmschutz im Mais und im Kartoffelbau bietet.
Was ist Beluga?
Beluga (W-7656) ist ein mikrogranuliertes Insektizid auf Basis des Wirkstoffs Spinosad (bekannt vom Mittel Audienz). Das Granulat ist für Speise- und Futterkartoffeln sowie Mais zugelassen. Beluga hat gemäss Technischem Merkblatt der Omya eine Teilwirkung. Wichtig: Für den Einsatz von Beluga ist im ÖLN zwingend eine Sonderbewilligung des kantonalen Pflanzenschutzdienstes erforderlich. Diese kann, im Kanton Zürich, nach Anmeldung mit dem CH-Login unter Eingabe von «sonderbewilligung.strickhof.ch» beantragt werden.
So wirkt Beluga
Beluga wirkt durch Kontakt und über die Aufnahme kontaminierter Bodenpartikel. Sobald ein Drahtwurm die behandelte Zone durchwandert oder beim Fressen Spinosad aufnimmt, führt dies zu einer irreversiblen Lähmung des Nervensystems. Für die Wirkstofffreisetzung genügt die natürliche Bodenfeuchtigkeit – bei warmem, feuchtem Boden ist die Wirkung am höchsten, da die Larven dann in den oberen Bodenschichten aktiv sind. Die Bewilligungsinhaberin verspricht einen Langzeitschutz von bis zu 90 Tagen.
Anwendung: Präzision ist entscheidend
Das Produkt wird direkt bei der Aussaat bzw. beim Pflanzen in die Saat- oder Pflanzenfurche ausgebracht. Hierbei ist der Granulatstreuer mit einem speziellen Diffusor auszurüsten. Die Aufwandmenge beträgt sowohl bei Mais als auch bei Kartoffeln 12 kg/ha. Pro Kultur und Jahr ist maximal eine Anwendung erlaubt. Entscheidend für die Wirkung ist die präzise Ausbringung des Granulats (siehe Abbildung). Nur so entsteht eine wirksame Schutzschicht zwischen Pflanze und Schädling.
Auflagen für die Anwendung von Beluga
- Dosierung: 12 kg/ha
- Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr
- Für den Einsatz von Beluga ist im ÖLN eine Sonderbewilligung notwendig
- Möglichst gleichmässige Verteilung durch den Einsatz eines Diffusors des Typs QDC-DXP (vgl. Datenblatt)
- Im Kartoffelanbau ist eine präzise Platzierung des Granulates auch mit einer Fishtail-Schar möglich. Im Maisanbau ist die Anwendung einer Fishtail-Schar nicht erlaubt.
- Einsatz gemäss Technischem Merkblatt der Firma Omya
- SPe5: Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln muss das Pflanzenschutzmittel vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Pflanzenschutzmittel auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.
- SPe6: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Granulat beseitigt werden.
Kriterien für die Erteilung einer Sonderbewilligung
(mindestens 1 Kriterium muss erfüllt sein für die Erteilung dieser Sonderbewilligung)
im Kartoffelbau
- Kunst- oder Naturwiese oder BFF im Ackerbau auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
- Drahtwurmschaden auf dieser Parzelle in einem Vorjahr* festgestellt
- bewässerte Kultur auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
- Kartoffeln, die für die Lagerung vorgesehen sind und voraussichtlich erst ab September geerntet werden.
im Mais-Anbau
- Kunst- oder Naturwiese oder BFF im Ackerbau auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
- Drahtwurmschaden auf dieser Parzelle festgestellt (Mais muss nachgesät werden)
- bewässerte Kultur auf dieser Parzelle in den Vorjahren*
* Der Begriff Vorjahre bezieht sich auf eine Fruchtfolgeperiode
-> Hier kann die PDF Version heruntergeladen werden: Beluga - ein neuer Baustein in der Drahtwurm-Bekämpfung