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Wirz im Kanton Zu00fcrich (Foto: Daniel Bachmann, Strickhof Fachstelle Gemu00fcse)>

Sonderbewilligungen im Gemüsebau – Update Januar 2026

Innerhalb des ÖLN ist der Einsatz der Pyrethroide zur Insektenbekämpfung im Gemüsebau eingeschränkt. Einige Anwendungen können nur mit Sonderbewilligung eingesetzt werden. Finden Sie hier alle wichtigen Infos (aktualisiert im Januar 2026).

Verbotene Wirkstoffe im ÖLN

Im Artikel 18 Absatz 4, der DZV findet sich die Grundlage der Sonderbewilligungspflicht gewisser Pflanzenschutzmittel. Wörtlich ist dort zu lesen: "Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser enthalten, dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden." Die Wirkstoffe sind in Anhang 1, Ziffer 6.1.1 aufgelistet. Wichtig: Dieses Verbot ist eine Auflage im ÖLN, also für Betriebe die Direktzahlungen erhalten und betrifft nicht die grundsätzliche Zulassung gemäss psm.admin.ch. Die Wirkstoffe sind nach wie vor in der Schweiz zugelassen. Darum erscheinen sie auch weiterhin in der BLV-Datenbank. Folgende Wirkstoffe sind im Gemüsebau von Bedeutung:

(Tab. 1) Vom ÖLN-Verbot betroffene Wirkstoffe, mit Beispielen des momentanen Einsatzes im Gemüsebau
Wirkstoff Bsp. ProduktEinsatzgebiet Hinweis
Cypermethrin (I)Cypermethrin Sdiverse Kulturen gegen z.B. Erdraupen, Erdflöhe, u.a.m  
Deltamethrin (I)Aligator, Decis Protech, Deltaphardiverse Kulturen gegen z.B. Erdraupen, Thripse, Weisslinge, Kohldrehherzgallmücke u.a.m 
Etofenprox (I)BlockerKopfkohle gegen Erdflöhe, Kohlschabe, Weisslinge 
lambda-Cyhalothrin (I)Karate Zeon, Tak 50 EG, Ravane, Techno 10 CSdiverse Kultur gegen z.B. Erdraupen, Erdflöhe, Blattläuse, Thripse, Weisse Fliegen, u.v.a.m. Breites Einsatzgebiet im Gemüsebau
Metazachlor (H)Butisan S, Devrinol Plus, Bredola,   
Legende: (I) = Insektizid; (H) = Herbizid  

Im Gemüsebau ist nahezu ausschliesslich die Gruppe der synthetischen Pyrethroide (Insektizide) betroffen. 

Ausnahmen für den Gemüsebau

Im Gemüsebau wurden Ausnahmen zum generellen ÖLN-Verbot dieser Wirkstoffe festgelegt. Im Anhang 1 der DZV befindet sich eine Liste dieser Ausnahmen. Folgende Indikationen sind dort aufgeführt: 

(Tab. 2) Schaderreger und Kulturen, bei denen KEINE Sonderbewilligung beantragt werden muss
Kultur Schaderreger
Baby-Leaf Brassicaceae Erdflöhe
Baby-Leaf Chenopodiaceae Erdflöhe
Bohnen Erdraupen
Chicorée Erdraupen
Cima di Rapa Erdflöhe, Erdraupen, Kohldrehherzgallmücke, Kohlschabe, Minierfliegen, Unkräuter
Erbsen Erbsenwickler
Kardy Erdraupen
KarottenErdraupen, Möhrenfliege
Knollensellerie Möhrenfliege
KohlartenGefleckter Kohltriebrüssler, Kohlgallenrüssler, Minierfliegen, Rapsstängelrüssler, Unkräuter
MangoldErdflöhe
MeerrettichErdflöhe, Erdraupen
PastinakeMöhrenblattfloh, Möhrenfliege
RadiesErdflöhe, Unkräuter
RandeErdflöhe, Erdraupen
RettichErdflöhe, Unkräuter
RucolaUnkräuter
SpargelMinierfliegen, Spargelfliege
SpeisekohlrübenErdflöhe, Erdraupen, Unkräuter
SpinatErdflöhe
StangensellerieMöhrenfliege
WurzelpetersilieMöhrenblattfloh, Möhrenfliege

Zur Wiederholung: Für diese genannten Indikationen dürfen im ÖLN auch weiterhin die obigen Wirkstoffe (Tab. 1) gemäss Bewilligungen  (psm.admin.ch) eingesetzt werden und es bedarf KEINER zusätzlichen kantonalen Sonderbewilligung. Namhafte Ausnahmen sind etwa die Bekämpfung der Möhrenfliege oder auch die Unkrautbekämpfung (mit Metazachlor; Butisan u.a.) in den Kohlarten. 

 

Kantonale Sonderbewilligungen im Gemüsebau

Für andere Indikationen die nicht im Anhang der DZV aufgeführt sind, haben die Kantone die Kompetenz Sonderbewilligungen für den Einsatz der obigen Wirkstoffe (Tab. 1) unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgtem Antrag zu gewähren.  Grundlage für die Ausstellung bilden die "Weisungen für die Erteilung von Sonderbewilligungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)"

 

Weisungen für die Erteilung von Sonderbewilligungen 2026

  Folgende Kernpunkte für das Ausstellen von Sonderbewilligungen im Gemüsebau sind darin festgehalten: 

  • Der Wohnsitzkanton des Antragsstellers ist zuständig für einzelbetriebliche Sonderbewilligungen d.h. auch für bewirtschaftete Flächen ausserhalb des Kantons. Die kantonalen Fachstellen können abweichend davon interkantonale Abmachungen treffen.
  • Jeder Kanton regelt intern welche Fachstelle für welche Sonderbewilligungen zuständig ist. Im Kanton Zürich wird die Beurteilung der Anträge aus dem Gemüsebau durch die Fachstelle Gemüse durchgeführt.
  • Die Sonderbewilligung im Gemüsebau wird pro Parzelle/Bewirtschaftungseinheit Kultur und Schädling für die gesamte Dauer der Kultur im betreffenden Jahr ausgestellt. Also für alle Sätze der gleichen Kultur auf der gleichen Parzelle
  • Sonderbewilligungen für die Pyrethroide können ausgestellt werden wenn: 1. die geltenden Schadschwellen (gemäss Agroscope Merkblättern) überschritten sind, oder 2. die Monitoringdaten der Kantone/Agroscope eine Gefährdung der Kultur anzeigt oder 3. der Antragssteller z.B. mittels Foto das Vorhandensein des Schädlings nachweist (für Fälle wo keine Schadschwelle definiert ist).
  • Kontrollfenster werden nicht verlangt
  • Für Metazachlor kann zusätzlich zu den nicht Sonderbewilligungspflichtigen Indikationen (siehe Liste oben) nur für Knoblauch eine kantonale Sonderbewilligung ausgestellt werden.

 

Des Weiteren wurden in der Weisung Indikationen definiert bei denen eine Sonderbewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn vorher nachweislich ein im ÖLN zugelassenes PSM mit geringerem Risikopotential oder ein Nützling eingesetzt wurde und die Wirkung ungenügend war. Diese Indikationen sind: 

(Tab. 3) Für die Bekämpfung der nachfolgenden Schaderreger wird nur eine Sonderbewilligung erteilt, wenn vorher nachweislich ein im ÖLN erlaubter Nützling oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden ist und die Wirkung ungenügend war: Bei anderen Schädlingen (z.B. Erdflöhe, Kohldrehherzgallmücke bei Kohlarten) kann ohne vorgängigen Einsatz eines in ÖLN erlaubten Nützlings oder Pflanzenschutzmittels ein Antrag für eine Sonderbewilligung gestellt werden.
KulturSchaderreger 
alle GemüsekulturenBlattläuse
Aubergine Thripse
 Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Baby-Leaf (Brassicaceae)Minierfliegen
 Thripse
GurkenMinierfliegen
 Thripse
 Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
KnollenfenchelMinierfliegen
 Thripse
KnollensellerieMinierfliegen
 Thripse
KohlartenEulenraupen (blattfressend)
 Kohlschabe
 Thripse
 Weisslinge
KüchenkräuterMinierfliegen
 Thripse
 Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Kürbisse mit geniessbarer SchaleThripse
Lauch Lauchmotte
 Minierfliegen
 Thripse
Mangold Minierfliegen
 Rübenfliege
 Thripse
Nüsslisalat Minierfliegen
Paprika/PeperoniMinierfliegen
 Thripse
 Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Pastinake Thripse
PepinoThripse
 Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
RadiesThripse
Rande Minierfliegen
 Rübenfliege
Rettich Eulenraupen (blattfressend)
 Thripse
 Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Rhabarber Thripse
RucolaEulenraupen (blattfressend)
Salate Thripse
Schalotten Lauchmotte
 Thripse
Spargel Spargelhähnchen
 Spargelkäfer
SpinatThripse
StangensellerieMinierfliegen
 Thripse
TomatenMinierfliegen
 Thripse
 Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
WurzelpetersilieThripse
ZuckermaisThripse
ZwiebelnLauchmotte
 Thripse

 

Wird also für eine dieser Indikationen ein Antrag für eine Sonderbewilligung gestellt, muss die vorgängige Anwendung eines alternativen Wirkstoffs belegt werden. 

Wirz schön
Wirz im Kanton Zürich (Foto: Daniel Bachmann, Strickhof Fachstelle Gemüse)

 

Braucht meine Anwendung eine Sonderbewilligung? 

Zugegeben ist diese ÖLN Bestimmung im Gemüsebau komplex. Um festzustellen ob eine Beantragung einer Sonderbewilligung nötig ist oder nicht, folgend Sie dem Entscheidungsbaum: Braucht meine PSM-Anwendung im Gemüsebau eine Sonderbewilligung 2026

 

Wie beantrage ich eine Sonderbewilligung im Kanton ZH

Wird eine Sonderbewilligung benötigt, so muss diese vor der Anwendung beantragt werden. Eine EDV-Lösung für die speditive Antragsstellung, Beurteilung und Ausstellung des Dokumentes ist unter sonderbewilligung.strickhof.ch abrufbar. Eine Videoinstruktion finden Sie unter https://www.strickhof.ch/publikationen/elektronische-sonderbewilligung/. 

 

Schlussbemerkungen

Die Wirkstoffe sind leider nicht zufällig auf der Liste gelandet, sondern zeigen in der Tat ein für Nichtzielorganismen oder für Gewässer häufig ungünstiges Umweltverhalten. Mit einer vorausschauenden Anbauplanung und dem ausschöpfen aller vorbeugender Pflanzenschutzmassnahmen (Stichwort räumliche Trennung der Kulturen) kann viel erreicht. Dort wo jedoch eine Sonderbewilligung unumgänglich ist soll diese rechtzeitig beantragt werden. 

 

Schadschwellen Agroscope-Merkblätter

 

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