Sonderbewilligungen im Gemüsebau – Update Januar 2026
Verbotene Wirkstoffe im ÖLN
Im Artikel 18 Absatz 4, der DZV findet sich die Grundlage der Sonderbewilligungspflicht gewisser Pflanzenschutzmittel. Wörtlich ist dort zu lesen: "Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser enthalten, dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden." Die Wirkstoffe sind in Anhang 1, Ziffer 6.1.1 aufgelistet. Wichtig: Dieses Verbot ist eine Auflage im ÖLN, also für Betriebe die Direktzahlungen erhalten und betrifft nicht die grundsätzliche Zulassung gemäss psm.admin.ch. Die Wirkstoffe sind nach wie vor in der Schweiz zugelassen. Darum erscheinen sie auch weiterhin in der BLV-Datenbank. Folgende Wirkstoffe sind im Gemüsebau von Bedeutung:
| (Tab. 1) Vom ÖLN-Verbot betroffene Wirkstoffe, mit Beispielen des momentanen Einsatzes im Gemüsebau | |||
| Wirkstoff | Bsp. Produkt | Einsatzgebiet | Hinweis |
| Cypermethrin (I) | Cypermethrin S | diverse Kulturen gegen z.B. Erdraupen, Erdflöhe, u.a.m | |
| Deltamethrin (I) | Aligator, Decis Protech, Deltaphar | diverse Kulturen gegen z.B. Erdraupen, Thripse, Weisslinge, Kohldrehherzgallmücke u.a.m | |
| Etofenprox (I) | Blocker | Kopfkohle gegen Erdflöhe, Kohlschabe, Weisslinge | |
| lambda-Cyhalothrin (I) | Karate Zeon, Tak 50 EG, Ravane, Techno 10 CS | diverse Kultur gegen z.B. Erdraupen, Erdflöhe, Blattläuse, Thripse, Weisse Fliegen, u.v.a.m. | Breites Einsatzgebiet im Gemüsebau |
| Metazachlor (H) | Butisan S, Devrinol Plus, Bredola, | ||
| Legende: (I) = Insektizid; (H) = Herbizid | |||
Im Gemüsebau ist nahezu ausschliesslich die Gruppe der synthetischen Pyrethroide (Insektizide) betroffen.
Ausnahmen für den Gemüsebau
Im Gemüsebau wurden Ausnahmen zum generellen ÖLN-Verbot dieser Wirkstoffe festgelegt. Im Anhang 1 der DZV befindet sich eine Liste dieser Ausnahmen. Folgende Indikationen sind dort aufgeführt:
| (Tab. 2) Schaderreger und Kulturen, bei denen KEINE Sonderbewilligung beantragt werden muss | |
|---|---|
| Kultur | Schaderreger |
| Baby-Leaf Brassicaceae | Erdflöhe |
| Baby-Leaf Chenopodiaceae | Erdflöhe |
| Bohnen | Erdraupen |
| Chicorée | Erdraupen |
| Cima di Rapa | Erdflöhe, Erdraupen, Kohldrehherzgallmücke, Kohlschabe, Minierfliegen, Unkräuter |
| Erbsen | Erbsenwickler |
| Kardy | Erdraupen |
| Karotten | Erdraupen, Möhrenfliege |
| Knollensellerie | Möhrenfliege |
| Kohlarten | Gefleckter Kohltriebrüssler, Kohlgallenrüssler, Minierfliegen, Rapsstängelrüssler, Unkräuter |
| Mangold | Erdflöhe |
| Meerrettich | Erdflöhe, Erdraupen |
| Pastinake | Möhrenblattfloh, Möhrenfliege |
| Radies | Erdflöhe, Unkräuter |
| Rande | Erdflöhe, Erdraupen |
| Rettich | Erdflöhe, Unkräuter |
| Rucola | Unkräuter |
| Spargel | Minierfliegen, Spargelfliege |
| Speisekohlrüben | Erdflöhe, Erdraupen, Unkräuter |
| Spinat | Erdflöhe |
| Stangensellerie | Möhrenfliege |
| Wurzelpetersilie | Möhrenblattfloh, Möhrenfliege |
Zur Wiederholung: Für diese genannten Indikationen dürfen im ÖLN auch weiterhin die obigen Wirkstoffe (Tab. 1) gemäss Bewilligungen (psm.admin.ch) eingesetzt werden und es bedarf KEINER zusätzlichen kantonalen Sonderbewilligung. Namhafte Ausnahmen sind etwa die Bekämpfung der Möhrenfliege oder auch die Unkrautbekämpfung (mit Metazachlor; Butisan u.a.) in den Kohlarten.
Kantonale Sonderbewilligungen im Gemüsebau
Für andere Indikationen die nicht im Anhang der DZV aufgeführt sind, haben die Kantone die Kompetenz Sonderbewilligungen für den Einsatz der obigen Wirkstoffe (Tab. 1) unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgtem Antrag zu gewähren. Grundlage für die Ausstellung bilden die "Weisungen für die Erteilung von Sonderbewilligungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)"
Weisungen für die Erteilung von Sonderbewilligungen 2026
Folgende Kernpunkte für das Ausstellen von Sonderbewilligungen im Gemüsebau sind darin festgehalten:
- Der Wohnsitzkanton des Antragsstellers ist zuständig für einzelbetriebliche Sonderbewilligungen d.h. auch für bewirtschaftete Flächen ausserhalb des Kantons. Die kantonalen Fachstellen können abweichend davon interkantonale Abmachungen treffen.
- Jeder Kanton regelt intern welche Fachstelle für welche Sonderbewilligungen zuständig ist. Im Kanton Zürich wird die Beurteilung der Anträge aus dem Gemüsebau durch die Fachstelle Gemüse durchgeführt.
- Die Sonderbewilligung im Gemüsebau wird pro Parzelle/Bewirtschaftungseinheit Kultur und Schädling für die gesamte Dauer der Kultur im betreffenden Jahr ausgestellt. Also für alle Sätze der gleichen Kultur auf der gleichen Parzelle
- Sonderbewilligungen für die Pyrethroide können ausgestellt werden wenn: 1. die geltenden Schadschwellen (gemäss Agroscope Merkblättern) überschritten sind, oder 2. die Monitoringdaten der Kantone/Agroscope eine Gefährdung der Kultur anzeigt oder 3. der Antragssteller z.B. mittels Foto das Vorhandensein des Schädlings nachweist (für Fälle wo keine Schadschwelle definiert ist).
- Kontrollfenster werden nicht verlangt
- Für Metazachlor kann zusätzlich zu den nicht Sonderbewilligungspflichtigen Indikationen (siehe Liste oben) nur für Knoblauch eine kantonale Sonderbewilligung ausgestellt werden.
Des Weiteren wurden in der Weisung Indikationen definiert bei denen eine Sonderbewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn vorher nachweislich ein im ÖLN zugelassenes PSM mit geringerem Risikopotential oder ein Nützling eingesetzt wurde und die Wirkung ungenügend war. Diese Indikationen sind:
| (Tab. 3) Für die Bekämpfung der nachfolgenden Schaderreger wird nur eine Sonderbewilligung erteilt, wenn vorher nachweislich ein im ÖLN erlaubter Nützling oder Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden ist und die Wirkung ungenügend war: Bei anderen Schädlingen (z.B. Erdflöhe, Kohldrehherzgallmücke bei Kohlarten) kann ohne vorgängigen Einsatz eines in ÖLN erlaubten Nützlings oder Pflanzenschutzmittels ein Antrag für eine Sonderbewilligung gestellt werden. | |
| Kultur | Schaderreger |
| alle Gemüsekulturen | Blattläuse |
| Aubergine | Thripse |
| Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) | |
| Baby-Leaf (Brassicaceae) | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Gurken | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) | |
| Knollenfenchel | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Knollensellerie | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Kohlarten | Eulenraupen (blattfressend) |
| Kohlschabe | |
| Thripse | |
| Weisslinge | |
| Küchenkräuter | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) | |
| Kürbisse mit geniessbarer Schale | Thripse |
| Lauch | Lauchmotte |
| Minierfliegen | |
| Thripse | |
| Mangold | Minierfliegen |
| Rübenfliege | |
| Thripse | |
| Nüsslisalat | Minierfliegen |
| Paprika/Peperoni | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) | |
| Pastinake | Thripse |
| Pepino | Thripse |
| Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) | |
| Radies | Thripse |
| Rande | Minierfliegen |
| Rübenfliege | |
| Rettich | Eulenraupen (blattfressend) |
| Thripse | |
| Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) | |
| Rhabarber | Thripse |
| Rucola | Eulenraupen (blattfressend) |
| Salate | Thripse |
| Schalotten | Lauchmotte |
| Thripse | |
| Spargel | Spargelhähnchen |
| Spargelkäfer | |
| Spinat | Thripse |
| Stangensellerie | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Tomaten | Minierfliegen |
| Thripse | |
| Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) | |
| Wurzelpetersilie | Thripse |
| Zuckermais | Thripse |
| Zwiebeln | Lauchmotte |
| Thripse | |
Wird also für eine dieser Indikationen ein Antrag für eine Sonderbewilligung gestellt, muss die vorgängige Anwendung eines alternativen Wirkstoffs belegt werden.
Braucht meine Anwendung eine Sonderbewilligung?
Zugegeben ist diese ÖLN Bestimmung im Gemüsebau komplex. Um festzustellen ob eine Beantragung einer Sonderbewilligung nötig ist oder nicht, folgend Sie dem Entscheidungsbaum: Braucht meine PSM-Anwendung im Gemüsebau eine Sonderbewilligung 2026
Wie beantrage ich eine Sonderbewilligung im Kanton ZH
Wird eine Sonderbewilligung benötigt, so muss diese vor der Anwendung beantragt werden. Eine EDV-Lösung für die speditive Antragsstellung, Beurteilung und Ausstellung des Dokumentes ist unter sonderbewilligung.strickhof.ch abrufbar. Eine Videoinstruktion finden Sie unter https://www.strickhof.ch/publikationen/elektronische-sonderbewilligung/.
Schlussbemerkungen
Die Wirkstoffe sind leider nicht zufällig auf der Liste gelandet, sondern zeigen in der Tat ein für Nichtzielorganismen oder für Gewässer häufig ungünstiges Umweltverhalten. Mit einer vorausschauenden Anbauplanung und dem ausschöpfen aller vorbeugender Pflanzenschutzmassnahmen (Stichwort räumliche Trennung der Kulturen) kann viel erreicht. Dort wo jedoch eine Sonderbewilligung unumgänglich ist soll diese rechtzeitig beantragt werden.
Schadschwellen Agroscope-Merkblätter
- Schadschwelle Doldenblütler, Salate, Liliengewächse
- Schadschwelle Weisse Fliege Kohlgewächse
- Schadschwellen Kohlgewächse
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