Pflanzenbau News 9. April 2025
Zuckerrüben
Abschluss der Zuckerrübensaat
Das schöne Wetter ermöglichte vielerorts gute Saatbedingungen. Die meisten Rüben sind bereits gesät. Neben den Saatbedingungen müssen jedoch auch die Saateinstellungen stimmen. Gerade bei der momentan trockenen Witterung muss das Saatkorn Boden- und Kapillaranschluss haben, um sauber auflaufen zu können. Früh gesäte Zuckerrüben erblicken bereits das Licht der Welt. Je nach Saattermin stehen diese Pflanzen bereits im Keim- oder 2-Blattstadium.
Fröste und Herbizid
Die Tagestemperaturen kratzen mittlerweile an der 20 Gradmarke. In der Nacht wird es jedoch noch immer frostig kalt. In den vergangenen Tagen kam es vielerorts zu Frostnächten. Zwar übersteht der Zuckerrübenkeimling im Normalfall Minustemperaturen von 2-3° C. Dennoch sollten die Rübenpflanzen regelmässig beobachtet werden. Frostschäden sind nicht immer sofort sichtbar und können häufig erst nach ein paar Tagen an den Pflanzen erkannt werden. Zu den Symptomen gehören unter anderem welkende, vergilbende Blätter und schwarz verfärbte Rübenherzen. Bei letzterem sind die Schäden meist irreversibel.
Aufgrund der kalten Nachttemperaturen sollte vorerst mit einer Herbizidapplikation zugewartet werden. Frostige Temperaturen führen zu Stress an den zärtlichen Zuckerrüben. Gestresste Pflanzen sind immer anfälliger auf Spritzmittelschäden. Daher sollte die Herbizidbehandlung nicht überstürzt vorgenommen werden. Zum Wochenende steigen die Nachttemperaturen etwas an, wodurch eine Herbizidbehandlung wieder in Betracht gezogen werden kann. Aufgrund der starken Sonneneinstrahlung ist davon auszugehen, dass die Kontaktmittel eine gute Wirkung haben werden. Für eine optimale Wirkung der Bodenherbizide sind die Böden vielerorts bereits zu trocken. Die Bodenherbizide sollten jedoch auf keinen Fall im Herbizidsplit fehlen. Metamitron kann mehrere Wochen im Boden verweilen und somit beim nächsten Niederschlag reaktiviert werden.
Bei Conviso-Rüben kann nach wie vor mit der Herbizidbehandlung zugewartet werden, bis das Unkraut das 2-4-Blattstadium erreicht hat.
Rübenerdfloh
Früh gesäte Rübenbestände sind bereits im Zweiblatt-Stadium. Trotz den trockenen Bedingungen im Oberboden ist die Zuckerrübe als tiefwurzelnde Kulturpflanze noch ausreichend mit Wasser versorgt. Die offizielle Bekämpfungsschwelle (BKS) für eine sonderbewilligungspflichtige Bekämpfung mit Pyrethroiden liegt im Keimblatt bei 50% befallene Pflanzen respektive im 2-4 Blatt bei 80% befallenen Pflanzen. Solange die Rüben im Wachstum nicht gehemmt werden, können auch 100% der Pflanzen mit mehreren Schabstellen toleriert werden, denn sobald die ersten echten Blätter gebildet werden, verliert der Zustand der Keimblätter an Bedeutung.
Getreide
Krankheiten
Ab Beginn Schossen sind die ersten Kontrollzeitpunkte für Getreidekrankheiten ausgewiesen. Erste Wintergerste ist im DC 31, bei Winterweizen sind nur Septembersaaten weiterentwickelt. Die typischen Getreide-Halm und Blattkrankheiten wie Halmbruch, Roste sowie Blatt- und Netzflecken benötigen entweder Regenspritzer zur Sporenverbreitung oder Feuchtigkeit, dass überhaupt Sporen gebildet werden, die mit dem Wind verbreitet werden könnten. Die Feuchtigkeit fehlt aber und Krankheiten im Getreide sind momentan kein Thema. Das wird sich nach Mitte April mit dem Wetterwechsel ändern. Die geltenden BKS und Kontrollstadien im Feldbau finden Sie hier: PDF: Bekämpfungsschwellen 2025 für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau (ÖLN)
Raps
Rapsglanzkäfer
Die ersten Rapsbestände haben diese Woche das Blütenstadium erreicht. Der Insektizideinsatz mit den bewilligten Produkten ist ab DC 60 verboten. Wo die Blütenknospen noch geschlossen sind, liegt die BKS gegen den Glanzkäfer bei 10 Käfer je Pflanze. Der Probenumfang beträgt 5x10 Pflanzen, wobei nicht nur die grössten, dominierenden Pflanzen geschüttelt werden sollen. Das Klopfen in die Hand ist zu ungenau, insbesondere sobald auch die Seitenknospen entwickelt sind, denn die Schadschwelle gilt jeweils für die ganze Rapspflanze und nicht nur für den Hauptknospentrieb. Am besten klopft man jede Pflanze einzeln in einen Karton oder ein Becken (siehe verlinktes Video). Eine Sonderbewilligung für das Pyrethroid Blocker kann erst erteilt werden, falls vorgängig ein Produkt angewendet wurde, welches keine Sonderbewilligung benötigt – Spinosad (Audienz / Elvis) oder Acetamiprid (Gazelle SG, etc.) – und die Schadschwelle abermals überschritten wird.
Wiesen und Weiden
Blacken
Eine Flächenbehandlung von Blacken ist wegen dem negativen Einfluss auf den Futterertrag erst ab Ende August bis Ende September empfohlen. Die Wirkung ist im Herbst auch sicherer, weil die Blacken die Wuchsstoffe dann besser in der Wurzel einlagern. Wenn die Flächen-Behandlung trotzdem im Frühjahr durchgeführt werden muss, ist zu beachten, dass Asulam (Asulox, Ruman, Trifulox) nur eingesetzt werden darf, wenn keine blühenden Pflanzen (Löwenzahn, Klee etc.) vorhanden sind. Dies ist zum Schutz der Bienen, weil das Abbauprodukt von Asulam, ein Sulfonamid, antibiotisch wirksam ist. Der Wirkstoff Asulam verliert die Zulassung. Die Aufbrauchfrist für alle Asulam-Produkte ist der 01.07.2026.
Detektionsbasierte Applikation von Herbiziden
Einsatz auf Ext. Wiesen
Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit zum sonderbewilligungspflichtigen Einsatz von Geräten zur detektionsbasierten Applikation (DA) von PSM auf «Extensiv genutzten Wiesen» und «Wenig intensiv genutzten Wiesen» der Qualitätsstufe QI und QII gegen Blacken, Ackerkratzdisteln und Herbstzeitlosen. Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu.
Im Kanton Zürich haben wir Erfahrungen mit den Geräten «Ecorobotix-ARA», «Rumex» oder dem «RumboJet 880». Die geltenden Regelungen im ÖLN sind in der Infonotiz des BLW betreffend den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anhand detektionsbasierter Applikation (Version November 2024). beschrieben. Auf Nicht-BFF-Flächen darf DA unter den in der oben genannten Infonotiz beschriebenen Voraussetzungen ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden. Dies gilt auch für Flächen, die für den Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau angemeldet sind.
Webinar 10.4.2025: Förderung von Feldrobotern und E-Traktoren