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Webinar: Förderung von Feldrobotern und E-Traktoren

Die revidierte Strukturverbesserungsverordnung (SVV) des Bundes ermöglicht seit diesem Jahr die Förderung von Elektrotraktoren sowie gezogener oder selbstfahrender Feldroboter mit der Fähigkeit, Unkräuter, Krankheiten oder Schädlinge zu bekämpfen.
Datum:
10.04.2025
Veranstalter:
Strickhof
Kosten:
CHF 0.00

Für diese Förderung muss bei Robotern, die Pflanzenschutzmittel verwenden, die Behandlung gezielt erfolgen (präzise Applikationstechnik). Bei Hackgeräten muss das Hacken auch zwischen den Pflanzen innerhalb der Pflanzenreihe erfolgen. 

Es werden nur serienreife Neugeräte unterstützt. Mindestanforderung ist eine minimale Betriebsgrösse von 1,00 Standardarbeitskräften (SAK). Die Umsetzung dieser Förderung obliegt den Kantonen und ist bis Dezember 2030 befristet. Der Kanton Zürich setzt diese Förderung ab 1. Mai 2025 um. Für den Beitrag muss vor dem Kauf eine Förderzusage vorliegen. Die Förderung liegt bei maximal 20 % (je 10 % durch Bund und Kanton).

Zugangslink für Zoom: www.bit.ly/feldroboter

Die TN kennen die Förderbedingungen für Feldroboter und E-Traktoren
Landwirtinnen und Landwirte
Bezeichnung Datum Von Bis Kursort
Webinar 10.04.2025 20:00 21:30 Online
Beschreibung Betrag
CHF 0.00
Mindestanzahl Maximalanzahl
10 100
Keine Anmeldung nötig