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Kirsche Sorte Kordia, Knospenaufbruch BBCH53, Feldbach 2. April 2025>

Obst-Info Zürich 7/2025

Themen: Wetter; Phänologie Kernobst/Steinobst ¦ Pflanzenschutz im Fokus der Öffentlichkeit ¦ Visuelle Kontrollen im Obstanbau ¦ Insektizidbehandlungen noch vor Blühbeginn durchführen ¦ Kernobst: Schorf; Feuerbrand; Läuse (Faltenlaus, Mehlige Apfelblattlaus); Apfelsägewespe ¦ Steinobst: Pflaumenwickler; Pflaumensägewespe; Monilia, Schrotschuss, Sprühflecken; Anpassung Allgemeinverfügung Aprikose

Wetterprognose und Phänologie Kernobst/Steinobst

Im Prognosezeitraum wird es gemäss den Prognosen von Meteoschweiz trocken bleiben. Dank den ausbleibenden Niederschlägen ist die Gefahr vor Pilzkrankheiten sehr niedrig. Die warmen Temperaturen von ca. 20°C am Freitag und Samstag werden vermutlich dazu führen, dass die Blüte bei den ersten Zwetschgen-, Kirschen- und Birnbäumen einsetzt.

Phänologie
Das Kernobst befindet sich mehrheitlich im Bereich des Grünknospenstadiums (BBCH56). Frühblühende Sorten und einige Birnensorten stehen knapp vor dem Rotknospenstadium (BBCH57).

Die Phänologie beim Steinobst schritt etwas langsamer voran als im Kernobst. Mit den kommenden, warmen Tagen wird es jedoch zügig in Richtung Blüte gehen. Bereits erreicht ist diese bei den Aprikosen im Freiland. Je nach Lage und Sorte befinden sie sich schon in abgehender Blüte. Kirschen und Zwetschgen sind weitgehend noch im Stadium des fortgeschrittenen Knospenschwellens (BBCH 52) oder im Knospenaufbruch (BBCH 53). Bei Zwetschgensorten ist die Streuung noch grösser und reicht vom Knospenaufbruch bis hin zu den ersten offenen Blüten (BBCH 60).

Phänologie Kernobst 2025
Gala, Grünknospenstadium BBCH56, Lindau 3. April 2025
Phänologie Steinobst
Kirsche Sorte Kordia, Knospenaufbruch BBCH53, Feldbach 2. April 2025

 

Pflanzenschutz im Fokus der Öffentlichkeit

Wie so oft in den vergangenen Jahren steht der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Fokus der Öffentlichkeit. Unter anderem im Tagesanzeiger gab es vor wenigen Tagen einen Bericht mit dem Titel «Kontrolleure finden verbotene Pestizide auf Schweizer Feldern». Am Sonntag gab es zudem in der SRF Tagesschau einen prominent platzierten Bericht zum Thema, welchen Sie hier anschauen können: www.srf.ch/news (Sendung vom 30.3.2025)

 

Jahr für Jahr verschwinden mehr Pflanzenschutzmittel

Seit einigen Jahren werden laufend Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe für die Anwendung im Obstbau zurückgezogen, ohne dass neue Wirkstoffe zugelassen werden. Dies schafft zunehmend Probleme in der Produktion. Besonders extrem sind die Rückzüge bei den Insektiziden, wie die Tabelle auf der rechten Seite zeigt. In einigen Fällen erfolgten Rückzüge kurzfristig und ohne die sonst üblichen Aufbrauchfristen. Prüfen Sie darum vor jedem Einsatz, ob ein Pflanzenschutzmittel noch zugelassen ist oder nicht.

Empfohlene Insektizide Auszug PSM Obstbau 2015
Im Jahr 2015 waren 14 verschiedene Wirkstoffe aus den Wirkstoffgruppen der Insektenwachstumsregulatoren, Neonicotinoide und Phosphorsäuerester zugelassen. Davon wurde der Einsatz von 13 Wirkstoffen mittlerweile verboten (rot markiert, Stand 3.4.2025). Aus diesen Wirkstoffgruppen ist nur noch der Einsatz von Gazelle (Acetamiprid) möglich. Quelle: Agroscope

 

Zulassung vor dem Einsatz immer prüfen!

Der Einsatz von nicht zugelassenen Wirkstoffen ist strafbar und kann drakonische Strafen nach sich ziehen. Zuwiderhandlungen werden im ÖLN mit 600.-/ha (DZV Anhang 8, Ziffer 2.2.6,h) oder nach Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1, Art. 173) mit bis zu CHF 40'000.- bestraft. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob eine Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel zurückgezogen wurde oder eine Anwendung gar nie erlaubt war.

Zusätzlich bringen solche Fälle nicht nur einzelne Betriebe in Verruf, sondern schädigen das Ansehen der gesamten Branche. Die vielen Rückzüge von Pflanzenschutzmitteln in den vergangenen Jahren erhöhen das Risiko von unbeabsichtigten Fehlanwendungen, wenn Betriebe nicht vor jeder Pflanzenschutzsaison oder jedem Einsatz nochmals prüfen, ob die vorhandenen Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb noch eine Zulassung haben. Pflanzenschutzmittel, die ihre Zulassung verloren haben, sollten jeweils umgehend den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

 

Kontrollen werden verschärft

Wie in den Medienberichten erwähnt wurde, hat das BLW die finanziellen Mittel für Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel von schweizweit 200 auf 1000 Kontrollen erhöht. Die Anzahl an Kontrollen auf Betrieben wird folglich auch im Kanton Zürich stark erhöht, auf bis zu 100 Kontrollen im Jahr 2025.

 

Visuelle Kontrollen im Obstanbau

Vorblütenkontrollen zur Schadschwellen-Bestimmung müssen gemäss den ÖLN-Richtlinien durchgeführt und dokumentiert werden. Die Vorblütenkontrolle bevorzugt im Rotknospenstadium (BBCH 57) durchführen. Zu diesem Zeitpunkt sind verschiedene Läuse, aber auch Raupenschädlinge wie Frostspanner gut zu erkennen.

Eine Dokumentation zur Durchführung der Kontrollen finden sie hier: Strickhof-Merkblatt: Neue Grundlage zur visuellen Kontrolle im Obstbau

 

Insektizidbehandlungen noch vor Blühbeginn durchführen

Zum Schutz der bestäubenden Insekten sind Insektizidbehandlungen vor dem Blühbeginn durchzuführen! Auflagen zum Schutz der Bienen (SPe 8 - Auflagen) strikt einhalten!

 

Kernobst

Schorf

Dank ausbleibenden Niederschlägen sind zurzeit keine Pflanzenschutzbehandlungen gegen Krankheiten angezeigt. Die Wärme führt dazu, dass eine grosse Menge an Ascosporen heranreifen wird. Bis Mitte der nächsten Woche werden mindestens 15% aller vorhandenen Ascosporen im Falllaub reif und bereit für den Ausstoss sein. 
Darum ist es wichtig, die immer grösser werdende Blattmasse vor den nächsten Niederschlägen mit einer protektiven Behandlung vor Infektionen zu schützen. Solange die Blüte noch nicht begonnen hat.

Pflanzenschutz ÖLN: Vor prognostizierten Infektionsbedingungen vorbeugende Mittel wie Dithianon (z.B. Delan WG) einsetzen. Für den Einsatz von Dodine dürfte es in einigen Anlagen wegen dem Blühbeginn bereits zu spät sein. (In der Zeit ab Blühbeginn bis Junifall nicht einsetzen wegen Berostungsgefahr). Wir empfehlen Produkte aus der Gruppe der Anilinopyrimidine erst während der Blüte, wegen der Wirkung gegen Blütenmonilia und Kelchfäule. 
Mehltaubehandlungen bevorzugt mit Nimrod (nicht bewilligt bei Birnen), Cyflamid oder bei warmen Temperaturen (nicht über 25°C) auch mit Schwefel (5 kg/ha) vornehmen.

Pflanzenschutz BIO: So kurz vor der Blüte empfiehlt es sich von Kupfer auf Tonerdeprodukte (8 kg/ha) + Netzschwefel (5-6 kg/ha) zu wechseln.
Tonerdeprodukte wirken gleichzeitig gegen Pseudomonas, Mehltau und Feuerbrand. Gegen Birnenschorf und bei schwefelempfindlichen Apfelsorten die Schwefelmenge um ca. 1/3 reduzieren. Nach starken Niederschlägen (> 20 mm) und anhaltendem Infektionsrisiko ist eine Abstopp-Behandlung ins nasse Laub mit Schwefelkalk (Curatio 25 kg/ha) oder Kaliumhydrogenkarbonat in Kombination mit 4 kg/ha Netzschwefel empfehlenswert.

 

Feuerbrand

Diese Woche wurden erneut Feuerbrandcanker in einer Obstanlage entdeckt (Bild links). Aktuell ist es der letzte Moment, um diese gefährlichen Quellen für erneute Infektionen zu eliminieren. Sollten Verdachtsstellen auftauchen, melden Sie sich umgehend bei uns (David Szalatnay, 079 703 74 25) und/oder entfernen Sie befallene Bäume/Äste aus der Anlage.
Ab dem Beginn der Kernobstblüte kann die Feuerbrandprognose unter www.feuerbrand.ch abgerufen werden. Wir halten Sie aber wie gewohnt via Obst-Info auf dem Laufenden.

Pflanzenschutz ÖLN + BIO: Ab Grünknospenstadium Fungizidbehandlungen in Kombination mit Bion (nur ÖLN, Aufbrauchfrist 1.1.2026) oder Vacciplant durchführen.

 

Läuse (Faltenlaus, Mehlige Apfelblattlaus)

Pflanzenschutz ÖLN: Bei den ab Montag kühlen Temperaturen ist die Lausbekämpfung bevorzugt mit Flonicamid (Teppeki*) einzuplanen. Beachten Sie, dass diverse Insektizide bienentoxisch sind. Die Auflagen zum Schutz der bestäubenden Insekten sind zwingend einzuhalten!

Pflanzenschutz BIO: Bei bewilligten Azadirachtin-haltigen Mitteln sind die unterschiedlichen Aufwandmengen und Auflagen zu beachten. Gegen die Mehlige Apfelblattlaus unmittelbar vor der Blüte im Rotknospen- bis Ballonstadium (BBCH 57-59) einsetzen, möglichst bei trockener, warmer Witterung; aber nicht bei voller Sonne. Gegen die Faltenlaus hingegen früher, im Grün- bis Rotknospenstadium (BBCH 56-57). Abdrift auf Birnen verhindern (Phytotox bei den meisten Sorten - vgl. Packung). Die Behandlung des ganzen Baumes, inkl. Stamm- und Wurzelausschlägen, ist für eine gute Wirkung entscheidend!

 

Apfelsägewespe

Der Flug der Apfelsägewespe setzt bald ein, darum kurz vor der Blüte 2-3 Weissfallen (Rebell bianco) pro Anlage aufhängen. Schadschwelle = 20-30 Adulte pro Falle von Blühbeginn- bis Blühende.

 

Steinobst

Pflaumenwickler
Wir empfehlen, den Flug mit Pheromonfallen zu überwachen, die Fallen sind in den nächsten Tagen, noch vor Blühbeginn aufzuhängen. Bei verwirrten Parzellen ausserhalb, sonst in der Parzelle. 

Wo verwirrt werden soll, sind die Pheromon-Dispenser vor dem ersten Falterflug aufzuhängen (Pheromon-Dispenser in Anlagen: OFM Rosso, 500 Stk./ha; bei Druck durch Schalenwickler auch CLR-Max-Dispenser /750 Stk./ha). 
Wichtig: Verwirren Sie auch 10-30 m breit um die Parzelle herum und installieren Sie die Dispenser in ausreichender Höhe (2-3 m). Verwirrung macht auch in isolierten kleinflächigen Anlagen oder in Hochstammbeständen und als Unterstützung einer chemischen Bekämpfung Sinn. 

Pflaumensägewespe
Der Flug der Pflaumensägewespe setzt bald ein. Pro Parzelle sollten in den nächsten Tagen 2-3 Weissfallen (Rebell Bianco) zur Überwachung aufgehängt werden. Die Schadschwelle liegt bei 80 - 100 gefangenen Wespen pro Falle (von Blühbeginn bis Blühende). Die Notwendigkeit einer Behandlung (erst nach der Blüte!) ist auch von der Blühintensität und allfälligen Frostereignissen abhängig. 

Monilia, Schrotschuss, Sprühflecken
Reife Pilzsporen werden nun auf junge Blütenorgane und Blätter getragen, wo sie ins Gewebe eindringen können. Eine lockere Baumkrone, das konsequente Entfernen von Fruchtmumien und das Schliessen des Regendachs ab Vorblüte helfen, Infektionen zu vermeiden. In gefährdeten Lagen ist eine Fungizidbehandlung kurz vor den nächsten Niederschlägen empfehlenswert. Beachten Sie, dass diverse Produkte Einschränkungen für bestimmte Steinobstarten, Anwendungshäufigkeiten und -Mengen haben!

Anpassung Allgemeinverfügung Aprikose
Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von Schrotschuss in Aprikose wurde leicht abgeändert. Auf Wunsch der Bewilligungsinhaberin wurde das Produkt Celos (W-6873) aus der Allgemeinverfügung entfernt.

 

PDF: Obst-Info Zürich 7/2025 (mit vielen Fotos)

Feuerbrand-Kurse (www.strickhof.ch)