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Neu gepflanzte Reben benu00f6tigen viel Pflege und ausreichend Wasser.>

Investitionshilfe – Gesuch um Pflanzung robuster Rebsorten

Im Rahmen der Investitionshilfen in der Landwirtschaft können für die Anpflanzung von robusten Rebsorten Beiträge von Bund und Kanton gesprochen werden. Das Ziel dieser Förderung ist der vermehrte Anbau von krankheitsresistenten Rebsorten, um dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

Damit die Anpflanzung subventioniert werden kann, muss der Gesuchsteller folgende Kriterien erfüllen:

Betriebsgrösse: mindestens 1.00 SAK 
Vermögenslimite: bei Bundessubventionen und Kantonssubventionen (bis zu einer Subventionshöhe von CHF 30'000) werden bei Umweltmassnahmen bei Überschreitung der Vermögensobergrenze keine Kürzungen des Subventionsbetrages mehr gemacht.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Subventionsgesuch «Anpflanzung robuste Rebsorte»
  • Situationsplan mit ausgewiesener Pflanzfläche
  • Kopie Rebbaukatasterauszug mit Markierung der zu bepflanzenden Fläche
  • Kopie Offerte / Bestellung des Pflanzguts
  • Kopie Offerte Befestigungsmaterial
  • Kopie Pachtvertrag mit mind. 10 jähriger Restlaufzeit bei Anpflanzung auf Pachtflächen

 

Das Gesuchsformular ist als PDF (hier) oder als Excel (hier) verfügbar.

Die Gesuchsunterlagen können per Mail an marc-andre.senti@bd.zh.ch oder in Papierform bei der Baudirektion Kanton Zürich, Abteilung Landwirtschaft, z.H. Marc-André Senti, Walcheplatz 2. 8090 Zürich eingereicht werden.

Bei vorzeitiger Pflanzung – ohne schriftliche Zusage der Subvention – wird keine Investitionshilfe gewährt. 

Wenn sich ein zeitlicher Konflikt abzeichnet, kontaktieren Sie frühzeitig die Abteilung Landwirtschaft. Gemäss der Strukturverbesserungsverordnung sind juristische Personen nur eingeschränkt beitragsberechtigt (Art. 31 Abs. 3 SVV). Bei Fragen dazu wenden Sie sich ebenfalls an die Abteilung Landwirtschaft.