Obst-Info Zürich Nr. 17 vom 14. Juli 2026
Wetter und Phänologie
Die aktuelle Hitzephase neigt sich dem Ende zu und die nächsten Tage bringen etwas Abkühlung. Lokal dürfte es auch endlich wieder einmal etwas Regen geben. Die Situation bezüglich Trockenheit bleibt jedoch grundsätzlich angespannt. Aktuelles Wetter siehe: www.meteoschweiz.admin.ch
Kernobstsorten befinden sich im Fruchtwachstum (BBCH 77), erste frühe Sommersorten beginnen mit der Fruchtreife. Wo die Wasserversorgung gewährleistet ist, sind gute Fruchtgrössen messbar. Bei Wassermangel macht sich teilweise ein nur zögerlicher Zuwachs bemerkbar. Auch die Zwetschgen befinden sich im Fruchtwachstum: An Standorten ohne Bewässerungsmöglichkeit und je nach Bodenbeschaffenheit beobachten wir teilweise einen starken Fruchtfall vor allem bei Cacaks Schöne und Fellenberg.
Trockenheit und Bewässerung
Derzeit ist im Kanton Zürich die Wasserentnahme aus grossen Gewässern zur Notbewässerung zugelassen. Das heisst: Sie als Obstproduzent können bei der Standortgemeinde der gewünschten Entnahmestelle eine befristete Bewilligung für Wasserentnahmen aus Reuss, Rhein, Limmat, Zürichsee, Pfäffikersee oder Greifensee beantragen. Die Notbewässerung ist nur für Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung vorgesehen und nur mit Bewilligung der Gemeinde gestattet.
Sobald die Abflussmenge der Fliessgewässer unter 5m3/s fällt, gilt ein absoluter Wasserentnahmestopp. Nach Einsetzen von starken oder anhaltenden Niederschlägen erlöschen die von den Gemeindebehörden erteilten Bewilligungen. Der Kanton Zürich verfolgt die Situation laufend und kann jederzeit die Beendigung der Notbewässerung anweisen. Weitere aktuelle und allgemeine Informationen zum Thema Trockenheit finden Sie hier: www.zh.ch
Ob sich allfällige Notmassnahmen lohnen, ist von vielen Faktoren abhängig und muss jeder Betrieb individuell entscheiden. Wo bisher noch keine Massnahmen getroffen wurden, empfiehlt es sich die angesagten Gewitter von dieser Woche abzuwarten. Eine leichte Oberflächenbearbeitung oder Mulchschicht auf dem Baumstreifen kann mithelfen, allfällige Niederschläge besser aufzunehmen und im Boden zu halten. Wassergaben sollten am Abend oder in den frühen Morgenstunden gemacht werden, um die Verdunstungsrate möglichst gering zu halten.
Kernobst
Schorf/Mehltau: Aufgrund der ausbleibenden Niederschläge dürften viele Betriebe den Fungizidbelag schon längere Zeit nicht mehr erneuert haben. Es ist empfehlenswert, die (hoffentlich) anstehenden Niederschläge mit einem Fungizid abzudecken. Wie immer gilt, dass in Anlagen mit Schorfbefall nur Kontaktmittel eingesetzt werden sollen. Schwefel bei heissen Temperaturen zurückhaltend einsetzen (ca. halbe Konzentration) um die Gefahr von Verbrennungen zu reduzieren. In Anlagen ohne Schorf können in Kombination mit Captan weiterhin Mittel der Gruppen SSH, SDHI und Strobilurine eingesetzt werden. Beachten Sie dabei die für die jeweiligen Produkte gültigen Einschränkungen zur Anzahl der Anwendungen und des Einsatzzeitpunktes (z.B. Slick und andere SSH-Mittel nur bis Ende Juli). Bei Frühsorten ist zudem bereits die Wartefrist im Auge zu behalten!
Wickler: Der Apfelwickler sollte in unverwirrten Parzellen weiterhin überwacht und ggf. bekämpft werden. Wo Granuloseviren zum Einsatz kommen, empfehlen wir Produkte, welche auch den Pfirsichwickler erfassen (Madex Twin / Carpovirusine Evo2). Die Wirkung von Granuloseviren hält 7 – 10 Sonnentage, wobei bei der aktuell hohen UV-Strahlung eher von 7 Tagen ausgegangen werden muss.
Pflaumenwickler
In unserem Monitoring sind die Fangzahlen regional unterschiedlich, aber tendenziell hoch. Vorjahresbefall, Fallenfänge, Eiablagen und Einstichstellen auf Früchten sind für allfällige Behandlungen zu berücksichtigen. Insbesondere in gefährdeten Parzellen ist eine gute Abdeckung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin wichtig.
Für eine Behandlung sind im ÖLN zugelassen:
Emamectinbenzoat (Affirm)
Reguläre Zulassung nur zur Anwendung in Obstanlagen! Maximal 2 Anwendungen pro Parzelle und Jahr. Wartefrist 3 Wochen. Wirkungsdauer ca. 2 Wochen.
Gemäss Allgemeinverfügung vom 26.01.2026 maximal eine Behandlung auf Halb- oder Hochstammbäume.
Spinetoram (Zorro)
Gemäss Allgemeinverfügung vom 26.01.2026 dürfen max. 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr gemacht werden. Wartefrist 1 Woche. Wirkungsdauer ca. 3 Wochen.
Details zu den Auflagen der Notfallzulassungen unter diesem Link unbedingt befolgen! Infos siehe: www.blv.admin.ch (PDF Allgemeinverfügung)
Beide zugelassenen PSM sind bienengefährlich. Die Auflagen zum Schutz der Bienen sind strikt einzuhalten.
Neue Agroscope-Merkblätter zu Schädlingen im Obstbau
Zikaden und Schmetterlinge wie Goldafter und Eulen können in Obstanlagen grosse Schäden anrichten. Drei neue Merkblätter informieren über ihre Lebensweise und den Umgang mit diesen Schadinsekten.
Link zu den Merkblättern bei Agroscope (www.agroscope.admin.ch)
SOV-Umfrage Schäden durch Schädlinge im Jahr 2026
Es ist wichtig, dass die Schädlingsumfrage vom SOV ausgefüllt wird. Die Zahlen zu Schäden und Behandlungen werden für zukünftige Notfallzulassungen benötigt. Gibt es keine Zahlen wird es schwierig Notfallzulassungen zu erhalten. Nun neigt sich die Kirschenernte dem Ende entgegen und es bietet sich eine gute Gelegenheit, solange die Schäden noch präsent sind, die Umfrage auszufüllen. Es können übrigens nicht nur Schäden gemeldet werden, welche über eine Notfallzulassung abgedeckt sind, sondern auch andere Schäden (z.B. Schalenwickler bei Kirschen).
Die Umfrage kann auch mehrmals ausgefüllt werden (zu verschiedenen Schädlingen) und ist hier verfügbar: http://www.swissfruit.ch/de/schaedlingsumfrage/
Weitere Themen:
- Sommerferien An- & Abwesenheiten Team Fachstelle Obst
- Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel: bis 31.7.2026 umwandeln
- Notfallzulassungen / Allgemeinverfügungen
- Termine