Investitionshilfe – Gesuch um Pflanzung robuster Rebsorten
Damit die Anpflanzung subventioniert werden kann, muss der Gesuchsteller folgende Kriterien erfüllen:
Betriebsgrösse: mindestens 1.00 SAK
Vermögenslimite: bei Bundessubventionen und Kantonssubventionen (bis zu einer Subventionshöhe von CHF 30'000) werden bei Umweltmassnahmen bei Überschreitung der Vermögensobergrenze keine Kürzungen des Subventionsbetrages mehr gemacht.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Subventionsgesuch «Anpflanzung robuste Rebsorte»
- Situationsplan mit ausgewiesener Pflanzfläche
- Kopie Rebbaukatasterauszug mit Markierung der zu bepflanzenden Fläche
- Kopie Offerte / Bestellung des Pflanzguts
- Kopie Offerte Befestigungsmaterial
- Kopie Pachtvertrag mit mind. 10 jähriger Restlaufzeit bei Anpflanzung auf Pachtflächen
Das Gesuchsformular ist als PDF (hier) oder als Excel (hier) verfügbar.
Die Gesuchsunterlagen können per Mail an marc-andre.senti@bd.zh.ch oder in Papierform bei der Baudirektion Kanton Zürich, Abteilung Landwirtschaft, z.H. Marc-André Senti, Walcheplatz 2. 8090 Zürich eingereicht werden.
Bei vorzeitiger Pflanzung – ohne schriftliche Zusage der Subvention – wird keine Investitionshilfe gewährt.
Wenn sich ein zeitlicher Konflikt abzeichnet, kontaktieren Sie frühzeitig die Abteilung Landwirtschaft. Gemäss der Strukturverbesserungsverordnung sind juristische Personen nur eingeschränkt beitragsberechtigt (Art. 31 Abs. 3 SVV). Bei Fragen dazu wenden Sie sich ebenfalls an die Abteilung Landwirtschaft.