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Bei einer unvermeidbaren lu00e4ngeren Feldlagerzeit ist es sinnvoll den Ru00fcbenhaufen mit Vliesen vor der Witterung zu schu00fctzen. Foto: Luzi Schneider, SFZ>

Pflanzenbau-News 3. Oktober 2024

Themen dieser Woche: Raps: Unkrautbekämpfung im Nachauflauf ¦ Zwischenkulturen: Angemessene Bodenbedeckung; Gründüngung ¦ Pflanzenschutzmittel: Voraussichtliche Produktrückzüge ¦Zuckerrüben: Ernte-Planung

Raps

Unkrautbekämpfung im Nachauflauf

Das bis DC 18 (8-Blattstadium) zugelassene Mittel Tanaris (ebenso Solanis, Braudio, Zeppelin) wird in der Regel viel früher – bis 14 Tage nach der Saat – angewendet. Spätere Behandlungen sind verträglich, aber wegen den grossen Spritzschatten ist die Wirkung deutlich reduziert. 

Ungräser können mit den spezifischen Gräsermitteln im Herbst bei wüchsigem Wetter gut bekämpft werden. Bei gegen diese Gräsermittel der Gruppe 1 (früher A) resistentem Ackerfuchsschwanz kann der Wirkstoff Propyzamid (Kerb Flo, Granat, Nizo-S, Proper Flo) der Gruppe 3 (früher K1) eingesetzt werden. Bei diesem Wirkstoff ist es äusserst wichtig, dass er ab DC 14 erst bei Bodentemperaturen in 5 cm Tiefe von konstant unter 10 °C angewendet wird. Ackerfuchsschwanz nimmt diesen Wirkstoff über die Wurzeln auf, würde jedoch bei wärmeren Bodentemperaturen zu rasch abgebaut mit einer entsprechend schlechten Wirkung. In der Regel werden die erforderlichen Temperaturen erst Ende Oktober oder gar im November ohne Schwankungen erreicht. 

Mittel gegen Disteln mit dem Wirkstoff Clopyralid wie Effigo oder Alopex/Rapper dürfen erst im Frühjahr eingesetzt werden.

Raps Unkrautbekämpfung im Nachauflauf
Das Gräsermittel anwenden, bevor der Raps das Ausfallgetreide abdeckt. Foto: Strickhof

 

Zwischenkulturen

Angemessene Bodenbedeckung

Die Vorgaben des PSB «angemessene Bedeckung des Bodens» wurden auf dieses Jahr geringfügig gelockert. So muss für die Hauptkultur mit Ernte vor dem 1. Oktober nur noch auf mindestens 80% der entsprechenden Fläche innerhalb von maximal sieben Wochen eine Bodenbedeckung angelegt werden.

Konkret bedeutet dies, dass bei angemeldetem Beitrag beispielsweise eine Winterfurche nach Mais bei grösseren Flächen erst bei der Ernte ab Oktober zulässig ist. Ist jedoch sowieso die Aussaat einer Winterkultur geplant, kann die späte Maisernte auch nachteilig sein, denn der oben erwähnte 20%-Kulanzanteil bezieht sich nur auf die Summe jener begrünter Flächen, welche vor Ende September geerntet wurden. Achten Sie darauf, dass Ihnen dieser Fallstrick nicht zum Verhängnis wird und stellen Sie die lückenlose Aufzeichnung der Ernte- und Saattermine sicher. 

Zwischenkulturen Bodenbedeckung
Die Ernte- und Saattermine sind stets lückenlos aufzuzeichnen. Foto: Strickhof

 

Gründüngung

Die im Sommer gesäten Gründüngungen haben dank reichlicher Bodenfeuchte viel Biomasse gebildet. Kontrollieren Sie solche Bestände auf blühende Pflanzen. Leider findet schon bald nach der Blüte die Samenbildung und -reife statt. Wir empfehlen solche blühenden Gründüngungen zu mulchen und damit die Versamung zu verhindern. Wegen den Bienen, die sich auch in diesen Feldern aufhalten, sollte das Mulchen frühmorgens oder abends durchgeführt werden.

 

Pflanzenschutzmittel

Voraussichtliche Produktrückzüge

Die Zulassungsstelle des BLV informierte in der vergangenen Woche über die geplanten Änderungen des Anhangs 1 der PSMV, welche nach der laufenden Vernehmlassung per 1. Januar 2025 in Rechtskraft erwachsen sollen. Der Anhang 1 führt die Wirkstoffe auf, welche in der Schweiz als PSM verwendet werden dürfen und wird halbjährlich angepasst. Unter anderem sollen sechs chemisch-synthetische Stoffe entfallen. Dies, weil in der Europäischen Union die Genehmigungen dieser PSM auslaufen. Wir empfehlen Ihnen, allfällige Lagerbestände sowie Produktbezüge der nachfolgend genannten PSM auf die voraussichtlichen Verwendungsfristen auszurichten. Diese werden sich aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung vermutlich nicht mehr gross ändern.

PSM Rückzüge ab 2025
Voraussichtliche Produktrückzüge von Pflanzenschutzmitteln (Tabelle: Strickhof)

 

Was der Verlust dieser zum Teil wichtigen Wirkstoffe bedeutet und welche Ersatzwirkstoffe vorhanden sind, oder falls vorhanden schnellstmöglich bewilligt werden müssten, werden wir in einem späteren Artikel thematisieren.

Pflanzenschutzmittel
Mit Asulam verschwindet voraussichtlich ein wichtiger Wirkstoff zur flächigen Bekämpfung von Blacken in etablierten Wiesen. Foto: Strickhof

 

Zuckerrüben

Ernte-Planung

Die Zuckerrübenernte ist bereits im Gange. Während in Aarberg bereits letzte Woche mit dem Verarbeiten von konventionellen Rüben begonnen wurde, folgt diese Woche auch der Start der konventionellen Kampagne in Frauenfeld. Zu diesem Anlass ist es sinnvoll, sich mit der Feldlagerung der Zuckerüben auseinanderzusetzen. Bei der Feldlagerung gilt es einige Regeln zu beachten um Atmungsverluste, Dreckbesatz und Fäulnis möglichst zu vermeiden. Es fängt bereits bei den Erntebedingungen an, die nicht zu nass sein sollten. Bei einer nassen Ernte steigt nicht nur der Verdichtungshorizont im Boden an, sondern die Rüben sind auch feuchter und stärker verdreckt, was die Fäulnisgefahr an der Miete fördert. Zu trocken darf der Boden jedoch ebenfalls nicht sein, da so eher Wurzelbrüche und Schlagschäden entstehen können. Während der Ernte ist die Köpfarbeit des Roders zu beachten. Die geschippte Fläche sollte nicht grösser sein als ein Fünfliber. Neben Ertragsverlusten fördert ein zu tiefes Köpfen auch die Fäulnisgefahr am Rübenhaufen. Sind die Rüben geerntet, so muss nach einem geeigneten Lagerplatz Ausschau gehalten werden. Die Rübenmiete sollte auf einem gut entwässerten Boden auf leicht erhöhter Lage platziert werden. Muldenlagen sind für die Lagerung zu meiden, da sich dort das Regenwasser sammeln kann und somit Fäulnisbedingungen begünstigt werden. Die Rübenernte sollte im Allgemeinen zeitnah am Verladetermin erfolgen. Bis Ende Oktober sollten keine Rüben auf Vorrat geerntet werden. Je kleiner die Zeitspanne zwischen Ernte und Verlad ist, desto kleiner sind zuletzt die Veratmungsverluste an den Rüben. Wenn eine längere Feldlagerung unvermeidbar ist, muss die Miete vor dem Wetter geschützt werden. Hierzu sollten atmungsaktive und wasserabweisende Vliese über die Mieten befestigt werden. Mit dem Abdecken der Miete beugt man Feuchtigkeit und somit auch Frost im Haufeninneren vor, wodurch das Fäulnisrisiko sinkt.

Zuckerrüben Ernte
Bei einer unvermeidbaren längeren Feldlagerzeit ist es sinnvoll den Rübenhaufen mit Vliesen vor der Witterung zu schützen. Foto: Luzi Schneider, SFZ

 

PDF: Pflanzenbau-News 3. Oktober 2024