Pflanzenbau News 14. November 2024
ÖLN
PSM-Einsatzverbot
Ab Freitag, 15. November, sind im Acker- und Futterbau sämtliche Einsätze von Pflanzenschutzmittel (einschliesslich Schneckenkörner) bis und mit 15. Februar 2025 untersagt. Bei unverschiebbaren Anwendungen kann in Ausnahmefällen im Vorfeld eine Sonderbewilligung beantragt werden unter www.sonderbewilligung.strickhof.ch.
Getreide
Unkrautbekämpfung
Getreidearten mit Bestockung im Herbst wie Wintergerste und Triticale sollten in der Bestockungsphase unkrautfrei sein. In Beständen mit grossem Samenvorrat von Ackerfuchsschwanz oder Resistenzen kann eine nicht verschiebbare sowie begründete sonderbewilligungspflichtige Spätbehandlung prüfenswert sein. Allfällige IP-Suisse Labelauflagen sind zu beachten. Da erste Fröste angesagt sind und die Temperaturen in der nächsten Woche weiter sinken, würden wir mit einer Spätbehandlung kein Risiko eingehen und diese wenn möglich auf das Frühjahr verschieben.
Schnecken
Die Schneckengefahr ist in den frisch bestellten und nach wie vor feuchten Getreidefeldern hoch. Schnecken können die keimenden Körner im Boden aushöhlen und so den Keimling zerstören. Zur Anlage von Schneckenfallen bringen Sie an mehreren Stellen am Feldrand einige Schneckenkörner aus. Decken Sie diese mit einem Sack zu und fixieren Sie diesen mit einer Haselrute oder einem Elektrozaunpfahl, sodass der Wind den Sack nicht wegbläst. Hat es Schleimspuren oder tote Schnecken unter dem Sack, muss eine Sonderbewilligung für das Streuen von Schneckenkörnern nach dem 14. November beantragt werden. Bei tiefen Temperaturen um die 0 Grad stellen die Schnecken ihre Frasstätigkeit ein und verkriechen sich in tiefere Bodenschichten, wo es noch wärmer ist. Sowohl Eier als auch Schnecken können den Winter überleben.
Mäusebekämpfung
Mäuse lieben hohes Gras oder gut entwickelten Raps, um sich vor ihren Fressfeinden zu verstecken oder gute Deckung zu erhalten. Sie können die Flugfeinde unterstützen, indem Sie ihnen 3m hohe, stabile Sitzstangen zur Verfügung stellen. Details zu den Sitzstangen finden Sie im Ratgeber der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (vogelwarte.ch)
Spritze einwintern
Nach den letzten Pflanzenschutzarbeiten und vor dem ersten Frost muss die Pflanzenschutzspritze inklusive Balken, Düsen, Tropfstopp-Membranen und allen Filtern gereinigt und entweder frostsicher abgestellt, mit Luft ausgeblasen oder mit Frostschutz vor einem möglichen Frostschaden bewahrt werden. Verwenden Sie nur Frostschutzmittel, die für das Einwintern von Spritzgeräten geeignet sind. Wechseln Sie defekte Teile umgehend aus.
Inventarisieren der Pflanzenschutzmittel
Es ist jetzt an der Zeit, den Spritzmittel-Raum oder -Schrank aufzuräumen und nicht mehr bewilligte Produkte dem Händler zurückzugeben. In diesem Herbst wurde bei S-Metolachlor die Bewilligung entzogen und eine sehr kurze Aufbrauchfrist ausgesprochen. Die 3 wichtigsten Wirkstoffe, die in der letzten Zeit eine Aufbrauchfrist erhalten haben:
Im Zweifelsfall prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Produkte, indem Sie den Mittelnamen bzw. die vierstellige Zulassungsnummer in der Suchmaske des BLV-Verzeichnisses (www.psm.admin.ch) eingeben. Bereits abgelaufene Produkte sind dort nicht mehr auffindbar. Allfällige Aufbrauchfristen werden gleich zuoberst eingeblendet.
Die Händler (Verkäufer) sind verpflichtet, Pflanzenschutzmittel in normalen Mengen unentgeltlich zur Entsorgung anzunehmen. Nach dem Aufräumen wird das Inventar erstellt. Diese Liste dient im Winter, bei der Planung der neuen Saison, als Grundlage für die Bestellung der Pflanzenschutzmittel.