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Pflanzenbau News 14. November 2024

Themen dieser Woche (letzte Ausgabe 2024) : ÖLN: PSM-Einsatzverbot ¦ Getreide: Unkrautbekämpfung; Schnecken ¦ Mäusebekämpfung ¦ Spritze einwintern ¦ Inventarisieren der Pflanzenschutzmittel

ÖLN

PSM-Einsatzverbot

Ab Freitag, 15. November, sind im Acker- und Futterbau sämtliche Einsätze von Pflanzenschutzmittel (einschliesslich Schneckenkörner) bis und mit 15. Februar 2025 untersagt. Bei unverschiebbaren Anwendungen kann in Ausnahmefällen im Vorfeld eine Sonderbewilligung beantragt werden unter www.sonderbewilligung.strickhof.ch.

ÖLN PSM Einsatz
Sonderbewilligungsantrag für PSM-Einsatz. Bildausschnitt: www.sonderbewilligung.strickhof.ch

 

Getreide

Unkrautbekämpfung

Getreidearten mit Bestockung im Herbst wie Wintergerste und Triticale sollten in der Bestockungsphase unkrautfrei sein. In Beständen mit grossem Samenvorrat von Ackerfuchsschwanz oder Resistenzen kann eine nicht verschiebbare sowie begründete sonderbewilligungspflichtige Spätbehandlung prüfenswert sein. Allfällige IP-Suisse Labelauflagen sind zu beachten. Da erste Fröste angesagt sind und die Temperaturen in der nächsten Woche weiter sinken, würden wir mit einer Spätbehandlung kein Risiko eingehen und diese wenn möglich auf das Frühjahr verschieben.

 

Schnecken

Die Schneckengefahr ist in den frisch bestellten und nach wie vor feuchten Getreidefeldern hoch. Schnecken können die keimenden Körner im Boden aushöhlen und so den Keimling zerstören. Zur Anlage von Schneckenfallen bringen Sie an mehreren Stellen am Feldrand einige Schneckenkörner aus. Decken Sie diese mit einem Sack zu und fixieren Sie diesen mit einer Haselrute oder einem Elektrozaunpfahl, sodass der Wind den Sack nicht wegbläst. Hat es Schleimspuren oder tote Schnecken unter dem Sack, muss eine Sonderbewilligung für das Streuen von Schneckenkörnern nach dem 14. November beantragt werden. Bei tiefen Temperaturen um die 0 Grad stellen die Schnecken ihre Frasstätigkeit ein und verkriechen sich in tiefere Bodenschichten, wo es noch wärmer ist. Sowohl Eier als auch Schnecken können den Winter überleben.

Schnecken mit Eigelege
Genetzte Ackerschnecken legen ihre Eier von Frühling bis Herbst ab. Foto: Strickhof

 

Mäusebekämpfung

Mäuse lieben hohes Gras oder gut entwickelten Raps, um sich vor ihren Fressfeinden zu verstecken oder gute Deckung zu erhalten. Sie können die Flugfeinde unterstützen, indem Sie ihnen 3m hohe, stabile Sitzstangen zur Verfügung stellen. Details zu den Sitzstangen finden Sie im Ratgeber der Schweizerischen Vogelwarte Sempach (vogelwarte.ch)

 

Spritze einwintern

Nach den letzten Pflanzenschutzarbeiten und vor dem ersten Frost muss die Pflanzenschutzspritze inklusive Balken, Düsen, Tropfstopp-Membranen und allen Filtern gereinigt und entweder frostsicher abgestellt, mit Luft ausgeblasen oder mit Frostschutz vor einem möglichen Frostschaden bewahrt werden. Verwenden Sie nur Frostschutzmittel, die für das Einwintern von Spritzgeräten geeignet sind. Wechseln Sie defekte Teile umgehend aus.

Pflanzenschutzspritze innen und aussen Waschen und Einwintern
Nutzen Sie frostfreies Wetter, um die Spritze auf einem korrekten Waschplatz gründlich zu reinigen und einzuwintern. Foto: Strickhof 

 

Inventarisieren der Pflanzenschutzmittel

Es ist jetzt an der Zeit, den Spritzmittel-Raum oder -Schrank aufzuräumen und nicht mehr bewilligte Produkte dem Händler zurückzugeben. In diesem Herbst wurde bei S-Metolachlor die Bewilligung entzogen und eine sehr kurze Aufbrauchfrist ausgesprochen. Die 3 wichtigsten Wirkstoffe, die in der letzten Zeit eine Aufbrauchfrist erhalten haben:

Beispiele von PSM Aufbrauchfristen für 2025
Beispiele von PSM Aufbrauchfristen ab 2025

 

Im Zweifelsfall prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Produkte, indem Sie den Mittelnamen bzw. die vierstellige Zulassungsnummer in der Suchmaske des BLV-Verzeichnisses (www.psm.admin.ch) eingeben. Bereits abgelaufene Produkte sind dort nicht mehr auffindbar. Allfällige Aufbrauchfristen werden gleich zuoberst eingeblendet. 

Pflanzenschutzmittel Inventar
Pflanzenschutzmittel, die nach altem Recht (Giftklassen) gekennzeichnet und verpackt wurden (rote Bänder und/oder orange Gefahren-Symbole), dürfen nicht mehr verwendet werden und müssen zur fachgerechten Entsorgung zurück-gebracht werden. Foto: Strickhof

 

Die Händler (Verkäufer) sind verpflichtet, Pflanzenschutzmittel in normalen Mengen unentgeltlich zur Entsorgung anzunehmen. Nach dem Aufräumen wird das Inventar erstellt. Diese Liste dient im Winter, bei der Planung der neuen Saison, als Grundlage für die Bestellung der Pflanzenschutzmittel.

Pflanzenschutzmittelverzeichnis BLV
Bereits abgelaufene Produkte werden im PSM-Verzeichnis nicht mehr gefunden. Allfällige Aufbrauchfristen werden angezeigt (hier gelb markiert). Bildschirmfoto: psm.admin.ch

 

 

Marienkäfer mit Blattläusen
Das war das letzte Aktuell dieser Saison. Wir wünschen Ihnen einen guten Abschluss der Feldarbeiten und freuen uns, Sie ab Februar 2025 wieder über Aktualitäten des Pflanzenschutzes zu informieren.

 

PDF: Pflanzenbau News 14. November 2024

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