Mitteilung an die Rübenpflanzer
Rückblick auf die letzten Wochen
Im Osten sind die Schäden durch den Frost überschaubar. Regional ist es dennoch zu einigen Verlusten durch den Frost gekommen, jedoch ist die Anzahl an Flächen welche neu gesät werden mussten relativ klein. Die kalten Nächte waren eine Herausforderung bezüglich Herbizidbehandlungen. Vielerorts wurden Kleinstmengen ausgebracht - für all diejenigen, welche dies nicht gemacht haben, gilt es nun die Rüben konsequenter zu spritzen. Ansonsten droht eine Verunkrautung der Bestände, was zwingend verhindert werden sollte. Etwas Gutes war der Kälte dennoch abzugewinnen. Der Erdflohdruck war dieses Jahr deutlich geringer und viele kamen ohne Insektizidbehandlung durch die heikle Phase. Ebenso sind die Blattläuse dieses Jahr wohl etwas später da als erwartet werden durfte.
Unkrautbekämpfung
Durch die Herausforderungen in diesem Frühjahr sind die Unterschiede bezüglich ausgebrachter Splits enorm gross. Einige denken bereits bald an die Abschlussbehandlung, während andere erst kürzlich den zweiten Split ausgebracht haben. Für all diejenigen, welche die Herbizidspritzungen schon bald abschliessen, sollten nach der Abschlussbehandlung zwischen 4.0-5.0 l/ha Metamitron ausgebracht haben. Unser Rat lautet aber, eine maximale Dosierung von 2.0 l/ha (max 2.5 l/ha) Metamitron bei der Abschlussbehandlung nicht zu überschreiten. Allfällige Korrekturbehandlung wie Gräserbehandlungen sollten separat gemacht werden und nicht zur Standartmischung hinzugefügt werden.
Für Betriebe, welche erst sehr spät mir der Unkrautbekämpfung begonnen haben, gilt es nun den Rhythmus hoch zu halten und bereits nach einer Woche bis 10 Tagen den nächsten Split zu setzen. Für grössere Unkräuter muss zwingend die Kontaktwirkung erhöht werden so wie den Zusatz von Debut und Lontrel in Betracht gezogen werden. Wer Debut einsetzt, sollte allerdings die Metamitronmenge reduzieren und höchstens 1.0 l/ha ausbringen. Weiter ist es essentiell, dass Debut nur beigemischt wird, wenn mehr als 15 Grad Tagestemperatur angesagt sind. Ansonsten wirkt Debut nicht optimal. Bei Unklarheiten oder offenen Fragen stehen Ihnen unsere Homepage, unser Rübenpflanzer und die persönliche Beratung zur Verfügung.
Für alle mit Smart Rüben steht in den kommenden Tagen der zweite Split an, sofern er noch nicht gemacht wurde. Auch bei zweiten Split ist die Melde ausschlaggebend. Sie sollte im 2-(4) Blatt sein. Dieses Jahr muss die Rübengrösse weniger beachtet werden, denn beim aktuellen Wachstum ist die Gefahr von Spritzschatten als gering einzustufen.
Blattläuse
Gegen Blattlausbefall läuft im Moment ein Überwachungs-Monitoring. Grüne Blattläuse, welche das Vergilbungsvirus übertragen können, werden in jedem Kanton von Spezialisten überwacht und die Fachstelle warnt gemeinsam mit den jeweiligen kantonalen Pflanzenschutzdiensten die entsprechenden Regionen sobald die grünen Blattläuse in die Felder einfliegen. Im Westen wurde die Auszählung bereits vor zwei Wochen gestartet. Im Osten wurde die Auszählung diese Woche lanciert. Es ist vorgesehen, dass Sie, sobald Blattläuse gefunden werden, per SMS und per APP (BetaSwiss) informiert werden. Solange Sie kein SMS erhalten, ist es nicht notwendig eine Spritzung gegen die grüne Blattlaus durchzuführen. Sollten Sie jedoch schwarze Blattläuse finden, so können Sie selbstverständlich eine Behandlung mit Pirimor (250g) durchführen. Aufgrund der Blattlauspandemie vom letzten Jahr gehen wir davon aus, dass wir alle 3 Wirkstoffe (Notzulassung durch das BLW) einsetzen werden. Konkret heisst das, dass wir bei einem Warnaufruf (Spritzaufforderung) empfehlen mit Gazelle SG (Oryx Pro) (0.2kg/ha) zu starten und anschliessend in einem 12(14) tägigem Intervall 2x mit Movento SC (0.45l/ha plus 1.0 l/ha Mero) zu behandeln. Konventionelle Betriebe gehen davon aus, dass alle 3 Insektizidbehandlungen durchgeführt werden müssen. IP-Suisse Parzellen sowie REB M4 (ohne Insektizide/Fungizide) können nur nach vorgängiger Ausstieg aus dem jeweiligen Programm an der Bekämpfung der Blattlaus teilnehmen. Beachten Sie bitte weitere Informationen dazu, sollten sie ein entsprechendes SMS von BetaSwiss erhalten. Befolgen Sie zusätzlich die Anweisungen der kantonalen Pflanzenschutzfachstelle und nehmen Sie für die erste Behandlung mit Gazelle SG kontakt mir ihr auf. Das Mittel Gazelle SG ist Sonderbewilligungspflichtig.
Düngung
Die Stickstoff Kopfdüngung sollte bis Mitte Mai abgeschlossen sein, ansonsten ist dies umgehend nachzuholen. Auf frisch gekalkten Böden oder auf Böden welche während der Trockenheit sehr rasch austrocknen ist eine allfällige Bordüngung über das Blatt während der nächsten längeren Trockenperiode (Juni/Juli) zu empfehlen.