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Entfernen der Basalblätter beim Ausbrechen – Nutzen in der Praxis

In der Praxis erhofft man sich von der frühzeitigen Entfernung der untersten ein bis zwei Blätter (Basalblätter) der beim Ausbrechen verbleibenden Triebe eine bessere Durchlüftung der Traubenzone und eine Arbeitsersparnis bei der späteren Laubarbeit. Diese Annahmen konnten in Versuch nicht bestätigt werden. Insbesondere der Arbeitsaufwand ist insgesamt deutlich höher ausgefallen.

Ausgangslage und Versuchsfrage

In der Praxis erhofft man sich von einer frühzeitigen Entfernung der untersten ein bis zwei Blätter (Basalblätter) der beim Ausbrechen verbleibende Triebe eine bessere Durchlüftung der Traubenzone und eine optimierte Anlagerung der Pflanzenschutzmittel sowie eine Zeitersparnis bei der späteren Entblätterung der Traubenzone nach der Blüte. 

Rebtrieb im Frühjahr
Abbildung 1. Trieb mit Basalblättern (unterste zwei Blätter nahe Triebansatz) die beim Ausbrechen entfernt werden.

Der Versuch soll zeigen, ob diese Erwartungen zutreffend sind und ob sich die verminderte Assimilationsfläche auf die Reifeentwicklung auswirkt. Gleichzeitig soll auch der Einfluss auf den Krankheitsbefall erfasst werden. 

Methodik

In je einer Hälfte von 4 Rebzeilen wurden am 21. Mai während des Ausbrechens der Triebe auch die untersten beiden Blätter der verbleibenden Triebe (Basalblätter) von Hand entfernt. Am 10. Juli (BBCH 73) wurde in beide Verfahren die Traubenzone dann praxisüblich entblättert. 

Versuchsfläche 2024 Erlesen Auslauben Reben
Abbildung 2. Versuchsfläche mit der Sorte Rheinriesling

Da die Parzelle für die Schaumweinproduktion genutzt werden sollte wurde nur sehr moderat – vor allem auf der Ostseite – entblättert. Für beide Arbeiten wurde die benötigte Arbeitszeit pro Verfahren erfasst. Alle weiteren Pflegemassnahmen wurden in beiden Verfahren einheitlich durchgeführt. Für die Beurteilung des Befalls durch Falschen und Echten Mehltau wurden am 15. Juli in jeder Wiederholung 100 Trauben bonitiert.

Resultate 

Im kombinierten Verfahren (ausbrechen der Triebe und entfernen der Basalblätter) wurden 60 Sekunden für jeden Rebstock benötigt. Wurde nur ausgebrochen waren es dagegen nur 31 Sekunden. Für das Ausbrechen der Triebe mit gleichzeitigem Entfernen der Basalblätter an den verbliebenen Trieben war im Versuch somit rund doppelt so viel Arbeitszeit nötig, als wenn nur ausgebrochen wurde. Die Zeit pro Stock wurde anschliessend auf einen Hektar Fläche umgerechnet (Abbildung 3). Dazu wurde ein Pflanzabstand von 2.0 x 1.0 m angenommen und eine Pflanzdichte von 5000 Stöcken pro Hektar.

Auf die benötigte Arbeitszeit für das spätere Entblättern der Traubenzone hatte die vorhergehende Massnahme in Bezug auf den Zeitaufwand keinen Einfluss. Tendenziell wurde sogar im vorbehandelten Verfahren wiederum mehr Zeit benötigt.

Diagramm Arbeitszeit 2024 Erlesen Auslauben Reben
Abbildung 3. Benötigte Arbeitszeit nach Verfahren und Tätigkeit in Arbeitskraftstunden je Hektar bei einer angenommenen Pflanzdichte von 5000 Stöcken pro Hektar.

Auf den Befall durch Falschen und Echten Mehltau hatte das Entfernen der Basalblätter keinen erkennbaren Einfluss. Falscher Mehltau war häufig zu sehen, allerdings zeigten sich keine Unterschiede zwischen den beiden Verfahren (Abbildung 4). Echter Mehltau wurde nur an einer einzigen Traube in sehr geringem Ausmass gefunden (Abbildung 5)

Diagramm FM 2024 Erlesen Auslauben Reben
Abbildung 4. Befall durch Falschen Mehltau an den jungen Trauben am 15.07.2024 (n=100).

 

Diagramm EM 2024 Erlesen Auslauben Reben
Abbildung 5. Befall durch Echten Mehltau an den jungen Trauben am 15.07.2024 (n=100).

Diskussion 

Der Arbeitsaufwand für das Ausbrechen ist mit ca. 30 bis 50 Stunden pro Hektar bereits hoch (Agridea, 2017), was sich auch in diesem Versuch bestätigt. Durch das zusätzliche Entfernen der Basalblätter an den verbliebenen Trieben hat sich der Arbeitsaufwand auf 83 Stunden pro Hektar gesteigert. Im Vergleich zum Verfahren ohne Entfernen der Basalblätter entspricht das einer Verdoppelung der Arbeitszeit. Der Zeitaufwand beim späteren Entblättern der Traubenzone blieb jedoch annähernd gleich, was insgesamt zu einem Anstieg des Arbeitszeitbedarfes von rund 50 % führt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dieser Mehraufwand in einer Phase anfällt, in der die Arbeitsbelastung sowieso hoch ist. Und auch die zusätzlichen Kosten sind zu beachten. Werden für die für diese Tätigkeit eingesetzten Hilfskräfte Arbeitskosten von 21.50 CHF/h eingesetzt (Agridea, 2024) dann entstehen Mehrkosten von rund 800 – 900 Franken pro Hektar.

Beim Krankheitsbefall wurden Mitte Juli keine messbaren Unterschiede festgestellt. Und auch bei einer Besichtigung der Parzelle (ohne Auszählung) kurz vor der Ernte wurden zwischen den Verfahren keine sichtbaren Unterschiede im Befall mit Falschem Mehltau, Echtem Mehltau oder Botrytis festgestellt. Somit lässt sich für diesen Versuch festhalten, dass die Massnahme keinen Einfluss auf die Traubengesundheit bei der Sorte Rheinriesling hatte. Dass ein Einfluss auf die Traubengesundheit nicht gegeben ist, scheint insofern auch logisch, als sich die untersten Blätter nicht in der Traubenzone befinden und somit die Gescheine/Trauben nicht abdecken. Ausserdem bleiben diese Blätter meist deutlich kleiner. Zum üblichen Zeitpunkt der Entblätterung (nach der Blüte) werden diese Blätter dann auch entfernt.

Inwieweit die Basalblätter einen Nutzen für die Ertragsbildung und Traubenqualität haben kann mit diesem Versuch nicht beurteilt werden, dafür müsste der Versuch über mehrere Jahre durchgeführt und Reife- und Erntedaten erhoben werden.

Gemäss den vorliegenden Ergebnissen stellt sich für die Praxis daher die Frage, ob der Mehraufwand für das Entfernen der Basalblätter so früh in der Vegetationsperiode tatsächlich sinnvoll ist.

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