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Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Berufsbilderinnen und Berufsbilder der Grundbildung Landwirtschaft informierten sich über die Änderungen in der Berufsbildung auf das Schuljahr 2026/27.

Im Dezember fanden am Strickhof zwei Berufsbildnertagungen zur Berufsbildungsreform in der Grundbildung Landwirtschaft statt. Die Veranstaltungen waren für die Berufsbilderinnen und Berufsbildner obligatorisch, da es sich um eine umfassende Änderung in der Berufsbildung handelt. 

Sam Herrmann von der Bildungskommission begrüsste die Teilnehmenden und betonte, dass die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner eine weiterhin tragende Rolle im System spielen und auch beim QV und bei den überbetrieblichen Kursen weiterhin gefragt sind. 

Sechs Fachrichtungen

Petra Sieghart, Geschäftsführerin der OdA AgriAliForm (Organisation der Arbeitswelt für die Landwirtschaft) informierte über die neue Berufsbildungsreform. Alle Änderungen gelten nur für die neu eintretenden Lernenden ab Schuljahr 2026/27. Diejenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt im zweiten und dritten Lehrjahr befinden, läuft alles gemäss dem alten System. 

Die wichtigste Änderung in der neuen Berufsbildung ist die Schaffung eines Zusatzlehrjahrs, das an die drei Lehrjahre angehängt werden kann. Wie bis anhin schliessen die Lernenden nach drei Jahren mit dem EFZ ab, wobei sie sich im dritten Lehrjahr für eine von sechs Fachrichtungen entscheiden müssen. In einem vierten Lehrjahr können die Lernenden eine zusätzliche Fachrichtung wählen und diese mit einem weiteren EFZ abschliessen. Folgende sechs Fachrichtungen stehen zur Auswahl:

  • Rindviehhaltung
  • Geflügelhaltung
  • Schweinehaltung 
  • Ackerbau
  • Biologischer Pflanzenbau
  • Alp- und Berglandwirtschaft

 

Der Strickhof bietet die Fachrichtungen Rindviehhaltung und Ackerbau an. Der Biologische Pflanzenbau wird in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsinstitutionen geplant. Die Fachrichtung Geflügelhaltung findet am Aviforum in Zollikofen statt. Zur Schweinehaltung und Alp- und Berglandwirtschaft sind zurzeit Absprachen am Laufen. Die drei Lehrjahre umfassen je 500 Lektionen Unterricht. Im vierten Lehrjahr sind es noch 200 Lektionen. Die Lernenden erhalten in diesem Jahr einen höheren Lohn, der zwischen Lehrlings- und Angestelltenlohn liegen sollte. Das vierte Lehrjahr gilt als Praxisjahr und kann beispielsweise für den Eintritt in die Betriebsleiterschule angerechnet werden.

Viertes Lehrjahr schmackhaft machen

Für Regula Hauenstein, Leiterin Grundbildung Landwirtschaft, ist noch unklar, wie hoch die Motivation für ein viertes Lehrjahr ausfällt. Um jedoch die nötigen Kompetenzen zur Führung eines gemischtwirtschaftlichen Betriebs zu erwerben, sei dieses zusätzliche Lehrjahr erforderlich. Sie zeigte sich offen für Ideen aus der Branche, um die jungen Berufsleute für dieses Angebot zu gewinnen.

Neu besuchen die Lernenden in den drei Lehrjahren 12 statt wie bisher 8 üK-Tage (Ausnahme der Fachrichtung Rindviehhaltung mit 11 Tagen). Wie im Kanton Zürich bereits üblich, wird neu in der ganzen Schweiz nach jedem üK-Tag ein Kompetenznachweis erbracht, der als Teilnahmebeleg und als Feedback an die Lernenden und Lehrbetriebe dient. Neu absolvieren alle Lernenden die Stapler-/Teleskopladerprüfung während den üK. Bis anhin war nur ein Teil der Ausbildung Pflicht, obwohl am Strickhof praktische alle Lernenden die Prüfung bereits jetzt auf freiwilliger, kostenpflichtiger Basis absolviert haben.

Vorprüfungen entfallen

Tamara Bieri, Chefexpertin des Qualifikationsverfahrens, erläuterte die wichtigsten Änderungen bei den Schlussprüfungen. Die praktische Prüfungszeit verlängert sich um 2,75 Stunden. Die Vorprüfungen im 2. Lehrjahr entfallen, alle finden im 3. Lehrjahr statt. Zudem wird die Berufskunde nicht mehr mündlich, sondern schriftlich geprüft.

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Via QR-Code gelangen Sie zu den wichtigsten Dokumenten zur Berufsbildungsreform oder zum Bildungsplan. www.agri-job.ch/Grundbildung/Grundbildung ab 2026/27

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Fachbewilligung Pflanzenschutz

Neu gibt es zwei Fachbewilligungen für den Pflanzenschutz: 1. Die Fachbewilligung Landwirtschaft (für die Verwendung aller Pflanzenschutzmittel), 2. Fachbewilligung für spezielle Bereiche (Wiesen und Weiden; für die Verwendung von Herbiziden im Einzelstockverfahren). Im ersten und zweiten Lehrjahr werden die Inhalte für die Fachbewilligung für spezielle Bereiche behandelt. Im zweiten Lehrjahr haben sie die Möglichkeit, diese Prüfung ausserhalb vom obligatorischen Unterricht zu erlangen. Im dritten oder vierten Lehrjahr der Fachrichtung Ackerbau oder Biologischer Pflanzenbau werden die Inhalte für die Fachbewilligung Landwirtschaft thematisiert und sie können die Prüfung erlangen. 

Text: Ursina Berger, Strickhof

 

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