Alle Jahre Biber ….
Im Kanton Zürich leben etwa 520 Biber in 165 Revieren. Die bekannten Schwerpunkte liegen in der nördlichen Kantonshälfte, besonders entlang des Rheins, der Thur und in den unteren Bereichen der Töss und Glatt. In den letzten Jahren sind Biber zwar langsam, aber immer häufiger in südlicheren Kantonsteilen anzutreffen. Im letzten Winter erreichten uns erstmals mehrere Meldungen von Schäden an Hochstammobstbäumen entlang der Reppisch.
Im Winter ernähren sich Biber hauptsächlich von der Rinde und den Knospen von Bäumen und Sträuchern. Zu ihren bevorzugten Nahrungsquellen gehören Arten wie Weide, Pappel, Esche und Ahorn. Sie fressen auch Wasserpflanzen, Gräser und Kräuter, insbesondere während der wärmeren Monate, wenn diese verfügbar sind. Im Winter, wenn die Nahrung knapp ist und die Gewässer zufrieren, legen Biber vor dem Eingang des Baus einen Wintervorrat an. Grundsätzlich werden vor allem Weichhölzer vom Biber bevorzugt. Obstbäume gehören nicht unbedingt dazu, werden aber trotzdem gerne genutzt, wenn sie sich in Gewässernähe befinden.
Schützen Sie ihre Hochstammobstbäume
Biber sind in der Lage, innert kurzer Zeit viele Bäume zu schädigen. Die nationale Biberfachstelle des BAFU empfiehlt bei Hochstammobstbäumen, diese mit einem Einzelbaumschutz zu versehen. Dabei wird eine sogenannte Drahthose um den Stamm angebracht. Diese besteht aus Diagonalgeflecht und sollte mindestens 130 cm hoch sein. Sonst besteht das Risiko, dass sich der Biber auf die Hinterbeine stellt und oberhalb zu nagen beginnt. Die höchste Sicherheit vor Frass wird erreicht, wenn einer der vertikalen Diagonalgeflechtdrähte zum Verschliessen der Drahthose eingeflochten wird und die Drahthose damit vollständig und perfekt verschlossen wird.
Wird die Drahthose nicht perfekt geschlossen, sind Biber in der Lage, ihren Kopf durch den Schlitz zu drücken und den Baum trotz Stammschutz zu fällen. Biber können sich weit vom Gewässer entfernen und Bäume schädigen.
| Als zumutbare Vorsichtsmassnahme in Regionen mit bekannten Bibervorkommen wird empfohlen, alle Bäume innerhalb von 30m Distanz zum Gewässer mit einer Drahthose zu schützen. Damit kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass weiter entfernte Bäume gefällt werden, das Risiko wird jedoch auf ein annehmbares Mass gesenkt. Die Fischerei und Jagdverwaltung (FJV) übernimmt nach vorgängiger Rücksprache für solche Schutzmassnahmen in der Regel die Materialkosten. |